Beschlussvorlage - 2012/BV/3689

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplan Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“, begrenzt

 

- im Norden:              durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,

- im Osten:              durch die Zufahrt zu den Sportstätten,

- im Süden:              durch das Gelände der Jugendherberge Warnemünde, der Nordgrenze der                                           Kleingartenanlage „Am Meer des Friedens e.V.“ sowie die neuen                                                         Trainingsplätze der Sportanlage Warnemünde Parkstraße,

- im Westen:              durch den Strandparkplatz am Ortseingang von Warnemünde.

 

soll zum ersten Mal geändert werden.

 

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2  KV M-V, § 3 Abs. 2  BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Satzungsbeschluss Nr. 1090/40/1997 vom 05.03.1997

 

Sachverhalt:

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.88 wird das Planungsziel verfolgt, den 1994 – 1997 aufgestellten Bebauungsplan für das Gebiet "Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße" in Teilbereichen aktuellen Planungszielen anzupassen. Dabei sind drei Vorhaben zu nennen, die das Planungserfordernis des Änderungsgebietes umreißen:

 

a) Ursprünglich war geplant, südlich der Parkstraße einen Sportpark mit Sporthotel und Sportanlagen zu errichten. Diese Pläne privater Investoren konnten nicht umgesetzt werden. Nach Jahren des Stillstandes wurde nun ein neuer Grundstückseigentümer gefunden, der auf einer Teilfläche des ehemals geplanten Sportparks ein allgemeines Wohngebiet in städtischer Architektur und in attraktiver Nähe zum Strand Warnemündes umsetzen möchte.

 

b) Es ist vorgesehen, im östlichen Teil des ehemals geplanten Sportparks, auf der jetzigen Sportplatzfläche südlich der Parkstraße, eine Sporthalle mit Vereinsgebäude für den Ortsteil Warnemünde auf Grundlage einer neuen Objektplanung zu errichten.

 

c) Die vorhandene Buswendeschleife im östlichen Teil des Plangebietes soll in ihrer Nutzung erhalten, jedoch baulich umgestaltet werden.

 

Die geplanten Vorhaben stimmen nicht mit den Festsetzungen des Ursprungsplanes überein. Daher ist für den Geltungsbereich dieser Änderungen eine Anpassung des Bebauungsplanes vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit der Vorhaben zu erreichen und den städtebaulichen Zielstellungen für Warnemünde gerecht zu werden.

 

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die Änderung des Flächennutzungsplans werden daher nicht erforderlich.

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 4,4 ha.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine (Kosten trägt Investor)

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.08.2012 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“, begrenzt

 

- im Norden:              durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,

- im Osten:              durch die Zufahrt zu den Sportstätten,

- im Süden:              durch das Gelände der Jugendherberge Warnemünde, der Nordgrenze der                                           Kleingartenanlage „Am Meer des Friedens e.V.“ sowie die neuen                                                         Trainingsplätze der Sportanlage Warnemünde Parkstraße,

- im Westen:              durch den Strandparkplatz am Ortseingang von Warnemünde.

 

soll zum ersten Mal geändert werden.

 

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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22.08.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.08.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.09.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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05.09.2012 - Bürgerschaft - vertagt

 

Frau Dr. Bachmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschluss­vorlage Nr. 2012/BV/3689, weil die Verwaltung – in Umsetzung des Beschlusses Nr. 2012/AN/3057 vom 7. März 2012 zur Unterstützung von Wohnprojekten – die Beschlussvorlage um das Prüfergebnis hinsichtlich der Absicherung von Bedarfen spezieller Personengruppen ergänzen soll.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:                                           Angenommen

 

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10.10.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“, begrenzt:
 

- im Norden:durch den Geh- und Radweg nördlich der Parkstraße,

- im Osten:durch die Zufahrt zu den Sportstätten,

- im Süden:durch das Gelände der Jugendherberge Warnemünde, die Nordgrenze der Kleingartenanlage „Am Meer des Friedens e. V.“ sowie die neuen Trainingsplätze der Sportanlage Warnemünde Parkstraße,

- im Westen:durch den Strandparkplatz am Ortseingang von Warnemünde
 

    soll zum ersten Mal geändert werden.

 

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.
 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

(o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 7 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt