04.09.2012 - 4.2.7 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 "Sp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Vorlage. In der Diskussion wird über das Thema "Unterbinden von Ferienwohnungsnutzung", über die uneingeschränkte Umsetzung der Sportanlagen, den festgesetzten Kinderspielplatz und über den Hochwasserschutz gesprochen.

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Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“, begrenzt

 

- im Norden:              durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,

- im Osten:              durch die Zufahrt zu den Sportstätten,

- im Süden:              durch das Gelände der Jugendherberge Warnemünde, der Nordgrenze der                                           Kleingartenanlage „Am Meer des Friedens e.V.“ sowie die neuen                                                         Trainingsplätze der Sportanlage Warnemünde Parkstraße,

- im Westen:              durch den Strandparkplatz am Ortseingang von Warnemünde.

 

soll zum ersten Mal geändert werden.

 

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

-

 

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Anlagen zur Vorlage