14.08.2012 - 13 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 "Sp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Di., 14.08.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller erläutert die Bebauungsplanänderung.
Nach Jahren des Stillstandes wurde nun ein neuer Grundstückseigentümer gefunden, der auf einer Teilfläche des ehemals geplanten Sportparks ein allgemeines Wohngebiet in städtischer Architektur und in attraktiver Nähe zum Strand umsetzen möchte.
Frau Pentzien fragt, ob sich eine Drei-Felder-Sporthalle mit Wohnbebauung vertragen wird.
Herr Müller: Sportanlagen in Wohngebieten sind zulässig.
In einem Gutachten wird der Lärmpegel bei Außen-Sportarten geprüft. Außerdem wird es zahlreiche Grünbereiche geben.
Sportanlagen werden durch Wohnbereiche nicht beeinträchtigt. Der gesamte ruhende Verkehr wird unterirdisch erfolgen.
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“, begrenzt
- im Norden: durch den Geh-und Radweg nördlich der Parkstraße,
- im Osten: durch die Zufahrt zu den Sportstätten,
- im Süden: durch das Gelände der Jugendherberge Warnemünde, der Nordgrenze der Kleingartenanlage „Am Meer des Friedens e.V.“ sowie die neuen Trainingsplätze der Sportanlage Warnemünde Parkstraße,
- im Westen: durch den Strandparkplatz am Ortseingang von Warnemünde.
soll zum ersten Mal geändert werden.
Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|