10.10.2012 - 9.6 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 "Sp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 05.09.2012 vertagt, weil die Verwaltung - in Umsetzung des Beschlusses Nr. 2012/AN/3057 vom 7. März 2012 - die Beschussvorlage um das Prüfergebnis hinsichtlich der Absicherung von Bedarfen spezieller Wohngruppen ergänzen soll)

 

Dazu liegt nun allen der Nachtrag Nr. 2012/BV/3689-01 (NB), der die Begründung ergänzt, schriftlich vor.

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen empfiehlt Zustimmung

 

Frau Niemeyer erklärt, dass sie bei künftigen Bebauungsplänen detailliertere Begründungen erwartet. Dabei soll der Bedarf erst einmal dargestellt werden; hier nur darzustellen, dass der Bedarf an der Stelle nicht gedeckt werden kann, hält sie für nicht ausreichend; sondern es soll aufgezeigt werden, welcher Bedarf genau in dem Ortsteil, in dem ein Bebauungsplan beschlos­sen wird, besteht.

 

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Beschluss:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“, begrenzt:
 

- im Norden:durch den Geh- und Radweg nördlich der Parkstraße,

- im Osten:durch die Zufahrt zu den Sportstätten,

- im Süden:durch das Gelände der Jugendherberge Warnemünde, die Nordgrenze der Kleingartenanlage „Am Meer des Friedens e. V.“ sowie die neuen Trainingsplätze der Sportanlage Warnemünde Parkstraße,

- im Westen:durch den Strandparkplatz am Ortseingang von Warnemünde
 

    soll zum ersten Mal geändert werden.

 

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.
 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

(o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 7 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage