Beschlussvorlage - 2012/BV/3678
Grunddaten
- Betreff:
-
Leitlinien zur Stadtentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.03.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Büro für Gleichstellungsfragen; Büro für Integrationsfragen für Migrantinnen und Migranten; Büro für Behindertenfragen; Hauptverwaltungsamt; Personalmanagement; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt Mitte; Ortsamt Nordwest 1; Ortsamt Nordwest 2; Ortsamt Ost; Ortsamt West; Amt für Schule und Sport; Amt für Kultur und Denkmalpflege; Amt für Jugend, Soziales und Asyl; Gesundheitsamt; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Stadtforstamt; Hafen- und Seemannsamt; Eigenbetrieb TZR & W; Eigenbetrieb KOE; Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Oberbürgermeister; Senator für Bau und Umwelt; Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Vorberatung
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25.09.2012
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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25.09.2012
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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25.09.2012
| |||
●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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24.10.2012
| |||
●
Erledigt
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|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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25.10.2012
| |||
●
Erledigt
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|
Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.10.2012
| |||
●
Erledigt
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|
Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
|
Vorberatung
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02.10.2012
| |||
●
Erledigt
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|
Ortsbeirat Schmarl (7)
|
Vorberatung
|
|
|
02.10.2012
| |||
●
Erledigt
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|
Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
|
Vorberatung
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02.10.2012
| |||
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06.11.2012
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
|
Vorberatung
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04.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
|
Vorberatung
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11.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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09.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Vorberatung
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|
09.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Vorberatung
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09.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
|
Vorberatung
|
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09.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Biestow (13)
|
Vorberatung
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10.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
|
Vorberatung
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11.10.2012
| |||
●
Erledigt
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|
Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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16.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
|
Vorberatung
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|
|
16.10.2012
| |||
●
Erledigt
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|
Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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17.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
|
Vorberatung
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|
17.10.2012
| |||
●
Erledigt
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|
Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Vorberatung
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17.10.2012
| |||
●
Erledigt
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|
Ortsbeirat Stadtmitte (14)
|
Vorberatung
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|
|
17.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
|
Vorberatung
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17.10.2012
| |||
●
Geplant
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Liegenschafts- und Vergabeausschuss
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Vorberatung
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18.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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20.09.2012
| |||
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18.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
|
Vorberatung
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|
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18.10.2012
| |||
●
Unterbrochen
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|
Bürgerschaft
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Vorberatung
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07.11.2012
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●
Geplant
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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22.11.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
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05.12.2012
|
Beschlussvorschlag: Bitte Änderung in BS 06.03.2013 mit Nr. 2013/BV/4335 beachten!
(Abschnitt VIII.5 Gewässer schützen
)
Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: 464/14/1995, 1382/52/1997, 1741/64/1998, 0654/99-A
Sachverhalt:
Das erste strategische Konzept für die Entwicklung der Hansestadt Rostock - die Leitlinien zur Stadtentwicklung - wurde im Jahr 2000 von der Bürgerschaft beschlossen. Es bot erstmals eine langfristige Orientierung für die Stadtentwicklung nach dem politischen Umbruch. Nach zehn Jahren wurde die Aktualisierung und Fortschreibung dieses Konzeptes immer dringender, da sich wesentliche Rahmenbedingungen verändert haben.
Genannt seien die Bereiche Energie/ Klimaschutz, internationale Zusammenarbeit, Wissenschaft und Forschung, Demografie und Kultur.
Der Entwurf der neuen Leitlinien zur Stadtentwicklung wurde in Zusammenarbeit mit Experten aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt und Soziales sowie unter Berücksichtigung von Hinweisen aus der Bevölkerung und vom Agenda 21-Rat erarbeitet und im August 2010 veröffentlicht.
Anschließend begann ein umfangreicher Beteiligungsprozess mit vielen Hinweisen und Vorschlägen von Einwohnerinnen und Einwohnern, Verbänden, Vereinen, Unternehmen, Institutionen und Gremien der Stadt. Dem konkreten Wunsch nach einer 2. Gesprächsrunde mit speziellen Themen entsprechend, folgten 2011 zwei zusätzliche Foren zu den Themen Wohnen in Zukunft und Wirtschafts- und Hafenentwicklung. Die zahlreichen Anregungen und Vorschläge aus der öffentlichen Beteiligung wurden nach einer sorgfältigen Abwägung bei der anschließenden Überarbeitung der Leitlinien berücksichtigt.
Die neuen Leitlinien sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die Hansestadt Rostock auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Stadt bis zum Jahr 2025 und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene. Sie sind entsprechend den sich verändernden Rahmenbedingungen und der Fortschritte auf dem Weg zur nachhaltigen Stadt fortzuschreiben.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102
Bezeichnung: Layout und Druck der Broschüre
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
|
| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2012 | 51102.52490070 Aufwendungen für die Herstellung der Broschüre |
| 5,000.00 |
|
|
| 51102.52490070 Auszahlungen für für die Herstellung der Broschüre |
|
|
| 5,000.00 |
In Vertretung
Dr. Liane Melzer
2. Stellv. des Oberbürgermeisters
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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273,7 kB
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20.09.2012 - Kulturausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Vertagt | x |
Enthaltungen: | 0 |
|
|
|
09.10.2012 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 11 |
|
|
|
Dagegen: |
|
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt |
|
09.10.2012 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 5 |
|
|
|
Dagegen: | 1 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
17.10.2012 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien bis März 2013 einzurichten und umzusetzen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
17.10.2012 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
|
|
|
Dagegen: |
|
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt |
|
18.10.2012 - Kulturausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.
Abstimmung mit ÄA: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 8 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen mit ÄA | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
18.10.2012 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - geändert beschlossen
1. Beschlussvorschlag: 2012/BV/3678-19
Der Beschlussvorschlag wird geändert:
Streichung des letzten Satzes auf Seite 4 im Punkt A
Deshalb muss die Hansestadt Rostock eine nachhaltige Haushalskonsolidierung Vorrang vor expansiven Projekten haben.
Expansive Projekte können im Ergebnis auch zu Mehreinnahmen der Stadt führen. Ein genereller Vorrang der Haushaltskonsolidierung ist daher nicht zwingend mit einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt gleichzusetzen. Ziel kann nur sein, rein konsumtive Ausgaben zu vermeiden.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
2. Beschlussvorschlag: : 2012/BV/3678-20
Der Beschlussvorschlag wird geändert:
Einfügen eines Satzes auf Seite 22, im Punkt V.1 letzter Abs. Zeile 12 hinter .von Kindern und Jugendlichen ist:
Das Projekt wird schrittweise auf das Gebiet der ganzen Stadt ausgeweitet.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
3. Beschlussvorschlag: 2012/BV/3678-21
Der Beschlussvorschlag wird geändert:
Einfügen auf Seite 23 im Punkt V.3, 2 Satz hinter vielfältigster Sportstätten:
gleichmäßig auf alle Stadtteile verteilt
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
4. Beschlussvorschlag: 2012/BV/3678-22
Der Beschlussvorschlag wird ergänzt:
Einfügen eines Satzes auf Seite 24, im Punkt VI. 2 am Ende des ersten Absatzes:
Die Stadt wird bei ihrer Ansiedlungspolitik darauf hin wirken, dass Unternehmen Vorrang erhalten, die die Bezahlung tariflicher Einkommen gewährleisten.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 5 |
|
|
|
Dagegen: | 2 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
5. Beschlussvorschlag: 2012/BV/3678-23
Der Beschlussvorschlag wird ergänzt:
Einfügen eines Satzes auf Seite 28 im Punkt VII. 3 am Ende des ersten Absatzes:
Um die Stadt in Ihrer Gesamtheit für Fußgänger und Radfahrer besser erlebbar zu machen, ist eine geeignete Querung der Warnow für Fußgänger und Radfahrer zwischen dem Innenstadtbereich und dem nordöstlichen Warnowufer zu schaffen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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6. Beschlussvorschlag: 2012/BV/3678-24
Der Beschlussvorschlag wird ergänzt:
Einfügen der Sätze auf Seite 29 im Punkt VII. 4 am Ende des ersten Absatzes:
Die Stadt wird, auch mit Hilfe ihrer eigenen Wohnungsgesellschaft, darauf hinwirken, dass Wohnen in der Stadt bezahlbar bleibt. Sie wird darüber hinaus ihrer Verantwortung für die Verfügbarkeit ausreichenden studentischen Wohnraums Rechnung tragen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
Beschluss: 2012/BV/3678
Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 6 Änderungsanträgen des Ortsbeirates Toitenwinkel angenommen.
05.12.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock werden beschlossen.
Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.
(überarbeitete Leitlinien zur Stadtentwicklung werden nach Fertigstellung der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 4 beigelegt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|