25.09.2012 - 5.1 Leitlinien zur Stadtentwicklung

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Einleitend berichtet Herr Wiesner über die Informationsveranstaltung zum Entwurf der aktualisierten Leitlinien am 24.07.2012. Mit der Aktualisierung sollen die Leitlinien den veränderten Rahmenbedingungen in allen Einzelthemen angepasst werden.

Bereits in dieser Veranstaltung wurde durch die Vertreter der OBR bemängelt, dass eine Verbindlichkeit, zeitliche Vorgaben und Verantwortlichkeiten fehlen.

Allerdings wurde auch deutlich, dass für entscheidende Gremien der Stadt wichtig ist, weitreichende Zielvorgaben zu haben.

 

In der Diskussion werden im Wesentlichen folgende Fragen erörtert:

·      Voraussetzung für diese Zielsetzung ist das gemeinschaftliche Agieren von Bürgerschaft und OB

·      Die Beschreibungen der Leitlinien ist zu unkonkret à es ist in vielen Fällen nicht zu erkennen, was überhaupt das Ziel sein soll.

·      Haben uns die Leitlinien bisher weitergebracht? Haben sie bei der Orientierung geholfen?

·      Redaktionelle Änderung auf Seite 11: Richtige Bezeichnung: Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD und Fraunhofer Anwendungszentrum Großstrukturen in der Produktionstechnik

·      Ist es richtig, auf Seite 15 die Reihenfolge so fest zu schreiben, dass der Nichtmotorisierte Verkehr vor dem ÖPNV rangiert?

 

Herr Groth schlägt vor, eine Stellungnahme an das Amt für Stadtplanung zu senden, in der auf die Punkte Verbindlichkeit und Verantwortlichkeiten eingegangen wird und die Erwartung formuliert wird, dass verwaltungsintern ein Mitzeichnungsverfahren geregelt wird.

Gleichzeitig wird die Vorlage zur Kenntnis genommen.

Die Mitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage