Beschlussvorlage - 2016/BV/2079
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 mit Haushaltsplan und Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 02.02.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Vorberatung
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20.09.2016
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18.10.2016
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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21.09.2016
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02.11.2016
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23.11.2016
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Vorberatung
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21.09.2016
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19.10.2016
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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19.10.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Vorberatung
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21.09.2016
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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20.10.2016
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03.11.2016
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17.11.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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22.09.2016
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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27.09.2016
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18.10.2016
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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27.09.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Vorberatung
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27.09.2016
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25.10.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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27.09.2016
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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28.09.2016
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19.10.2016
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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29.09.2016
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27.10.2016
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24.11.2016
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01.12.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
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04.10.2016
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●
Geplant
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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04.10.2016
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01.11.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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Vorberatung
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04.10.2016
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●
Erledigt
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Klinikausschuss
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Vorberatung
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11.10.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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05.10.2016
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02.11.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Vorberatung
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05.10.2016
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02.11.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
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Vorberatung
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06.10.2016
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03.11.2016
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01.12.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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06.10.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Vorberatung
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06.10.2016
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03.11.2016
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01.12.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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11.10.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Vorberatung
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11.10.2016
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08.11.2016
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13.12.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Vorberatung
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11.10.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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11.10.2016
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●
Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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18.10.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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18.10.2016
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●
Erledigt
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zeitweiliger Sonderausschuss für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten
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Vorberatung
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18.10.2016
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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19.10.2016
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.09.2016
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03.11.2016
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01.12.2016
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.10.2016
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.12.2016
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
- Nr. 2016/BV/1661 – Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Verwaltungstätigkeit
Sachverhalt:
Am 18.05.2016 hat die Bürgerschaft die Eckwerte, einschließlich des 1. Nachtrages (2016/BV/1661-01), zur Haushaltsplanaufstellung 2017 für die Verwaltungstätigkeit, ohne Änderungen beschlossen. Im Ergebnis des Haushaltsaufstellungsprozesses konnten die Eckwerte sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt gegenüber den beschlossenen Eckwerten und den im Haushaltsplan 2015/2016 ausgewiesenen Finanzplandaten wesentlich verbessert werden.
Die Haushaltsverbesserungen resultieren im Wesentlichen aus den Erwartungen der Entwicklung der Steuereinnahmen, welche aufgrund der aktuellen Entwicklung und den Ergebnissen aus der Steuerschätzung vom Mai 2016 angepasst wurden.
Um den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich und das gemeinsame Konsolidierungsziel zu erreichen, orientiert sich der Zuschussbedarf für die Jahre 2018 bis 2020 an den Eckwerten des Jahres 2017 für die Fachbudgets.
Im Ergebnis der geführten Arbeitsprozesse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2017 und den Finanzplanzeitraum die folgenden Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen:
Übersicht Ergebnishaushalt – Verwaltungstätigkeit
- in Mio. EUR -
Ergebnishaushalt Verwaltungstätigkeit | Plan | Ansatz | Finanz-plan | Finanz-plan | Finanz-plan |
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Erträge | 597,4 | 656,7 | 668,5 | 670,1 | 674,2 |
dav. aus der Auflösung der Sonderposten | 29,5 | 30,5 | 30,0 | 29,6 | 28,3 |
Aufwendungen | 594,0 | 647,7 | 664,7 | 664,9 | 665,1 |
dav. Abschreibungen | 43,7 | 49,1 | 48,4 | 48,3 | 46,8 |
Jahresergebnis | 3,4 | 9,0 | 3,8 | 5,2 | 9,1 |
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf weist gegenüber dem Vorjahr im Ergebnishaushalt im Jahr 2017 eine Verbesserung in Höhe von 5,6 Mio. EUR aus.
Übersicht Finanzhaushalt – Verwaltungstätigkeit
- in Mio. EUR -
Finanzhaushalt Verwaltungstätigkeit | Plan | Ansatz | Finanz-plan | Finanz-plan | Finanz-plan |
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Einzahlungen | 556,0 | 613,8 | 625,0 | 626,8 | 633,0 |
Auszahlungen | 541,3 | 590,7 | 603,9 | 605,0 | 607,4 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen | 14,7 | 23,1 | 21,1 | 21,8 | 25,6 |
Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen | -9,0 | -9,4 | -9,9 | -10,5 | -10,3 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des Haushaltsjahres (einschließlich negativer Vortrag) | -145,9 | -132,2 | -121,1 | -109,8 | -94,4 |
Im Finanzhaushalt 2017 ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung in Höhe von 8,4 Mio. EUR. Der geplante negative Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit per 31.12.2017 in Höhe von -132,2 Mio. EUR verhindert derzeit den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich nach § 16 GemHVO-Doppik.
Bei der laufenden Verwaltungstätigkeit wurden sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt die angemeldeten Bedarfe gemeinsam mit den Fachämtern beraten und in ausgewiesener Höhe veranschlagt.
Übersicht über die wesentlichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen gegenüber dem Vorjahr
- in Mio. EUR -
Verwaltungs-tätigkeit | Ergebnis-haushalt | Finanz-haushalt | Erläuterungen |
Erträge/ Einzahlungen | 2017 | 2017 |
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Gewerbesteuer | +3,3 | +3,2 | Anpassung an den Erfüllungsstand des laufenden Jahres |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer | +3,9 | +3,9 | Die Steigerung basiert auf der Prognose der aktuellen Steuerschätzung zur Aufkommensentwicklung |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | +3,0 | +3,0 | planmäßige Zuwächse des zu verteilenden Anteils am Umsatz-steueraufkommen einschließlich der einmaligen Sonderhilfe des Landes in Höhe von 2,6 Mio. EUR |
Gewinnabführung der RVV | + 0,5 | + 0,5 | Aufgrund der hohen Liquidität der RVV erwartet die HRO eine Ausschüttung aus dem Gewinn des Jahres 2016 in Höhe von 0,5 Mio. EUR |
Erträge aus der Auflösung Sonderposten | + 3,8 |
| Investitionsmaßnahmen, die von Dritten gefördert werden, führen zu Erhöhungen bei den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten |
- in Mio. EUR -
Verwaltungstätigkeit | Ergebnis-haushalt | Finanz-haushalt | Erläuterungen |
Erträge/Einzahlungen | 2017 | 2017 |
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Zuweisungen nach dem Sozialhilfefinanzierungs-gesetz | +3,6 | +3,6 | Die erheblichen Abweichungen gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 im TH 50 resultieren insbesondere aus der aktuellen Flüchtlingssituation und den damit verbundenen kontinuierlich andauernden Flüchtlingszuwächsen. Für die Betreuung und Unterbringung der Asyl- und Schutzsuchenden werden erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt, welche durch das Amt für Migration und Flüchtlinge überwiegend erstattet werden. Da die Anzahl der Asylbewerber in der Hansestadt Rostock um ein vielfaches gestiegen ist, mussten neue Unterbringungsmöglichkeiten (Not- bzw. Gemeinschafts-unterkünfte) geschaffen werden. Die Betreibung dieser Unterkünfte wird in voller Höhe durch das Land erstattet.
Darüber hinaus ergeben sich auch in Umsetzung des SGB VIII erhebliche Mehraufwendungen/ -auszahlungen auf Grund Fürsorge und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer.
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Leistungen aus der Umsetzung Hartz IV | +1,3 | +1,3 | |
Bundesbeteiligung nach SGB II für Leistungen Unterkunft und Heizung sowie Bildung und Teilhabe | + 5,5 | + 5,5 | |
Erhöhung der Erträge der sozialen Sicherung im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Grund des erwarteten Anstiegs an Leistungsberechtigten | +2,7 | +2,7 | |
Erhöhung der Kostenbeteiligungen und –erstattungen im Bereich des SGB XII, insbesondere durch die Zuweisung von Asylbewerbern durch das Land sowie deren Unterbringung in Gemeinschaftsunter-künften | +26,0 | +26,0 | |
Erhöhung der Erträge der sozialen Sicherung im Bereich des SGB VIII, insbesondere für Erstattung vom Land für Betreuung und Förderung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer und Zuweisungen vom Land für die Förderung der Kindertagesbetreuung | +8,1 | +8,1 |
- in Mio. EUR -
Verwaltungstätigkeit | Ergebnis-haushalt | Finanz-haushalt | Erläuterungen |
Aufwendungen/Auszah-lungen | 2017 | 2017 |
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Personalkosten | ./. 5,2 |
| Mit Neufassung des § 35 der GemHVO-Doppik haben die Gemeinden das Wahlrecht, ob Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und geleistete Überstunden gebildet werden. Da die Ermittlung der jeweiligen Rückstellungen zum Jahresende sowie die buchhalterische Erfassung dieser mit einem enorm hohen Arbeitsaufwand verbunden sind, wurden die Regelungen zur Erleichterung mit dem Haushaltsplan 2017 umgesetzt. |
Rückstellung für unterlassene Aufwendungen für die Instandhaltung Pflege und Wartung der Fahrbahnen | + 1,1 |
| Für den M.-Andersen-Nexö-Ring, Abschnitte der Warnowallee und der Ostseeallee wurden aufgrund des desolaten Zustandes Rückstellungen gebildet. Die entsprechenden Finanzauszahlungen wurden in den Jahren 2018-2020 berücksichtigt. |
Aufwendungen der sozialen Sicherung nach SGB XII, u.a. für Hilfen zum Lebensunterhalt, Eingliederungsleistungen für behinderte Menschen und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | +3,7 | +3,7 | Die erheblichen Abweichungen gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 im TH 50 resultieren insbesondere aus der aktuellen Flüchtlingssituation und den damit verbundenen kontinuierlich andauernden Flücht-lingszuwächsen. Für die Betreuung und Unterbringung der Asyl- und Schutzsuchenden werden erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt, welche durch das Amt für Migration und Flüchtlinge überwiegend erstattet werden. Da die Anzahl der Asylbewerber in der Hansestadt Rostock um ein vielfaches gestiegen ist, mussten neue Unter-bringungsmöglichkeiten (Not- bzw. Gemeinschaftsunterkünfte) geschaffen werden. Die Betreibung dieser Unterkünfte wird in voller Höhe durch das Land erstattet.
Darüber hinaus ergeben sich auch in Umsetzung des SGB VIII erhebliche Mehraufwendungen/ -auszahlungen auf Grund Fürsorge und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer.
|
Aufwendungen der sozialen Sicherung nach SGB II, u.a. Leistungen für Unterkunft und Heizung und Eingliederungsleistungen (§ 16a SGB II) | +1,9 | +1,9 |
Verwaltungstätigkeit | Ergebnis-haushalt | Finanz-haushalt | Erläuterungen |
Aufwendungen/Auszah-lungen | 2017 | 2017 |
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Aufwendungen der sozialen Sicherung nach SGB VIII, u. a. für die Förderung der Kindertagesbetreuung, Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer und die Übernahme von Elternbeiträgen
| +13,1 | +13,1 | Siehe Erläuterungen Seite 5
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich der Gemeinschafts-/Notunterkünfte | +26,7 | +26,7 | |
Einheitsmiete KOE | + 0,6 | + 0,6 | Die Erhöhung resultiert aus der Inbetriebnahme eines neuen Verwaltungsgebäudes |
Zuweisungen für laufende Zwecke an das SSV | + 0,5 | + 0,5 | Erhöhung des Eigenanteils aufgrund von höheren Antragstellungen ab dem Programmjahr 2016 |
Abschreibungen | + 5,4 |
| Neuinvestitionen führen zu Erhöhungen bei den Abschreibungen |
Gewinnabführung aufgrund Verkauf Messehalle | + 9,8 | + 9,8 | Aus dem Verkauf der Messehalle ist eine Gewinnabführung des Eigenbetriebes KOE an den Haushalt eingeplant. |
Zinsaufwendungen | ./. 2,3 | ./. 2,0 | Aufgrund des immer noch anhalten niedrigen Zinsniveaus wurden die Zinsaufwendungen und -auszahlungen angepasst |
Übersicht Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit
- in Mio. EUR -
Finanzhaushalt Investitionstätigkeit | Plan | Ansatz | Finanz-plan | Finanz-plan | Finanz-plan |
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 37,6 | 46,9 | 26,4 | 23,6 | 27,4 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 47,3 | 56,0 | 36,9 | 35,1 | 38,3 |
Saldo Investitionstätigkeit | - 9,7 | -9,1 | -10,5 | -11,5 | -10,9 |
Die investiven Ein- und Auszahlungen im Jahr 2017 beinhalten unter anderem weiterzuleitende Fördermittel an die HERO in Höhe von 2,3 Mio. EUR für die Verkehrsertüchtigung des Seehafens Rostock und die Rostocker Fischereihafen GmbH in Höhe von 1,8 Mio. EUR für den Schüttgutumschlag und den Ausbau Liegeplatz 27.
Im Jahr 2017 wurden nachfolgende wesentliche Investitionen neu veranschlagt:
-in EUR-
TH | Bezeichnung der Maßnahme | 2017 |
10 | Plattenaufrüstung zentrale Speicher | 55.000 |
37 | Ersatz von Schiffstechnik für das Feuerlöschboot | 100.000 |
| Erwerb von Löschfahrzeugen Berufsfeuerwehr | 789.500 |
| Erwerb von Löschfahrzeugen Freiwillige Feuerwehr | 1.190.000 |
| Erwerb von Rettungswagen | 280.000 |
| Erwerb von Abrollbehältern | 300.000 |
| Beschaffung von Wechselladern Berufsfeuerwehr | 200.000 |
| Investitionszuschuss für Gebäudeneubau der Freiwilligen Feuerwehr in der Südstadt | 720.000 |
50 | Beschaffung von 2 Kassenautomaten | 100.000 |
66 | Ausbau Schlesinger Str. (Grother Pool) | 100.000 |
| Sanierung des Kreuzungsbauwerks Evershagen | 3.000.000 |
67 | Sanierung der Teilfläche Kringelgrabenpark | 110.000 |
| Sanierung Reiferbahn | 200.000 |
| Sanierung von Baugruppen - Kühlanlagen | 120.000 |
73 | Neubau WC Warnemünde - Strandweg 6a (Kernbereich 2) | 175.000 |
83 | Plattform Ostseite Alter Strom | 900.000 |
Die Maßnahme Plattform Ostseite Alter Strom wird zu 100 % gefördert.
Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Eigenmittel der Hansestadt Rostock und der vom Ministerium für Inneres und Sport eingeschränkten Kreditgenehmigung konnten nicht alle wünschenswerten Investitionsmaßnahmen in der Haushaltsplanung 2017 und den Folgejahren berücksichtigt werden. Alle Organisationseinheiten wurden aufgefordert, die wichtigsten und bedeutendsten Maßnahmen für die Haushaltsplanung 2017 – 2020 im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel anzumelden. Die nicht berücksichtigten Maßnahmen sind im Haushaltsaufstellungsprozess in den Folgejahren unter einer erneuten Prioritätenabwägung zu ordnen.
Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
- in Mio. EUR -
Finanzhaushalt Finanzierungstätigkeit | Plan | Ansatz | Finanz-plan | Finanz-plan | Finanz-plan |
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen | -9,7 | -9,1 | -10,5 | -11,5 | -10,9 |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen | 9,7 | 9,1 | 10,5 | 11,5 | 10,9 |
Auszahlungen zur Tilgung von Krediten | 9,0 | 9,4 | 9,9 | 10,5 | 10,3 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen | 0,7 | -0,3 | 0,6 | 1,0 | 0,6 |
Städtebauliches Sondervermögen
Nach Übergabe der Haushaltsanmeldungen wurden für das Städtebauliche Sondervermögen die Planansätze wie folgt in den Haushalt der Hansestadt Rostock eingestellt:
- in Mio. EUR -
Ergebnishaushalt | 2017 | 2018 | 2019 | 2020
|
Erträge Verwaltungstätigkeit | 0,001 | 0,001 | 0,001 | 0,001 |
Aufwand Verwaltungstätigkeit | 1,8 | 1,0 | 1,2 | 1,5 |
Saldo Verwaltungstätigkeit | -1,8 | -1,0 | -1,2 | -1,5 |
- in Mio. EUR -
Finanzhaushalt | 2017 | 2018 | 2019 | 2020
|
Einzahlungen Verwaltungstätigkeit | 0,001 | 0,001 | 0,001 | 0,001 |
Auszahlungen Verwaltungstätigkeit | 1,8 | 1,0 | 1,2 | 1,5 |
Saldo Verwaltungstätigkeit | -1,8 | -1,0 | -1,2 | -1,5 |
| ||||
Investive Auszahlungen | 1,4 | 3,3 | 4,5 | 2,8 |
Die Haushaltssatzungen für das Städtebauliche Sondervermögen (Band IV) werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
Haushaltsrisiken
Auch im Jahr 2017 bestehen weiterhin konjunkturbedingte Risiken in den Bereichen Steuern und Soziallasten.
Für die Zahlungen an die EVG aus einer eventuellen Umsatzsteuerpflicht für eine Schadensersatzzahlung wurden zum 01.01.2012 Rückstellungen in Höhe von 1,3 Mio. EUR gebildet. Im Finanzhaushalt wurden noch keine Mittel eingestellt.
Im Rahmen der Tarifrunde 2016 wurde auch die Einführung einer neuen Entgeltordnung zum TVöD ab dem 01.01.2017 beschlossen, die unter anderem eine neue Zuordnung in höhere Entgeltgruppen beinhaltet. Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Personalaufwendungen und –auszahlungen können noch nicht beziffert werden.
Seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V wurde mit Erlass Nr. 1/2014 vom 16.07.2014 die Förderfähigkeit der Trägervergütung an die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung und -entwicklung für Maßnahmen im Bereich des Städtebaulichen Sondervermögens in Frage gestellt, wenn diese im Rahmen einer Inhousevergabe erbracht werden. Auf Grund der Bedeutung des Sachverhaltes ist die Erstellung eines Rechtsgutachtens vorgesehen. Für die noch ausstehenden Abrechnungen durch das Landesförderinstitut wird die Bildung von Rückstellungen geprüft.
Wesentliche Produkte
Entsprechend § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik sind in jedem Teilhaushalt die wesentlichen Produkte zu beschreiben. Dabei sind Ziele und Kennzahlen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes zu benennen. Wesentliche Produkte können Produkte sein, die von strategischer Bedeutung sind und auch vom finanziellen Umfang her als besonders steuerungsrelevant angesehen werden. Insgesamt wurden 31 Produkte als wesentlich bestimmt. Eine Änderung zum Haushalt 2017 wird nicht vorgeschlagen. Hierzu ist für das nächste Haushaltsjahr ein umfassender Neubewertungsprozess vorgesehen.
Ausblick auf die mittelfristige Finanzplanung
- in Mio. EUR -
Ergebnishaushalt Verwaltungstätigkeit | FP 2018 | FP 2019 | FP 2020 |
Erträge | 668,5 | 670,1 | 674,2 |
Aufwendungen | 664,7 | 664,9 | 665,1 |
Jahresergebnis | 3,8 | 5,2 | 9,1 |
- in Mio. EUR -
Finanzhaushalt Verwaltungstätigkeit | FP 2018 | FP 2019 | FP 2020 |
Einzahlungen Verwaltungstätigkeit | 625,0 | 626,8 | 633,0 |
Auszahlungen Verwaltungstätigkeit | 603,9 | 605,0 | 607,4 |
Saldo Verwaltungstätigkeit | 21,1 | 21,8 | 25,6 |
- in Mio. EUR -
Finanzhaushalt Investitionstätigkeit | FP 2018 | FP 2019 | FP 2020 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 26,4 | 23,6 | 27,4 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 36,9 | 35,1 | 38,3 |
Saldo Investitionstätigkeit | - 10,5 | - 11,5 | - 10,9 |
- in Mio. EUR -
Finanzierungstätigkeit | FP 2018 | FP 2019 | FP 2020 |
Einzahlungen aus Investitionskrediten | 10,5 | 11,5 | 10,9 |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 10,5 | 11,5 | 10,9 |
Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten | 9,9 | 10,5 | 10,3 |
Tilgung von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit | 11,8 | 11,8 | 15,7 |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 21,7 | 22,3 | 26,0 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -11,2 | -10,8 | -15,1 |
In der mittelfristigen Finanzplanung werden positive Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit ausgewiesen, die zur Deckung der Zahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten ausreichen und darüber hinaus zur Tilgung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit eingesetzt werden können. Bei den Salden der investiven Ein- und Auszahlungen ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellungen in den Folgejahren weitere Investitionsbedarfe zu berücksichtigen sind.
Es ist erklärtes Ziel der Hansestadt Rostock, den negativen Finanzierungssaldo im höchst möglichen Umfang jährlich zurück zu führen. Seitens der Hansestadt Rostock werden alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um Haushaltsverbesserungen zu erreichen. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit beläuft sich per 31.12.2020 voraussichtlich auf -94,4 Mio. EUR. In dem gesondert als Beschlussvorlage vorzulegenden Haushaltssicherungskonzept 2017 bis 2021 werden weitere Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung aufgezeigt, die es umzusetzen gilt, um die uneingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock zu erreichen. Die Hansestadt Rostock arbeitet weiterhin am Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, um mit Hilfe der Konsolidierungshilfe den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen.
Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie Eigenbetriebe
Die Wirtschaftspläne der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie Eigenbetriebe (Band V) sowie die testierten Jahresabschlüsse der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften (Band VI) werden fristgemäß, aber gesondert übergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ergebnishaushalt weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in 2017 in Höhe von 9,0 Mio. EUR aus. Der Finanzhaushalt weist unterjährig einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in 2017 in Höhe von 23,1 Mio. EUR aus, welche die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen in 2017 von 9,4 Mio. EUR abdecken.
In Vertretung
Dr. Chris Müller
1. Stellvertreter des Oberbürgermeister
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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13,8 kB
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454,9 kB
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3
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11,4 kB
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3 MB
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5
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2,8 MB
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6
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10,3 MB
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7
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1,5 MB
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8
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54,8 kB
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27.09.2016 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
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Dagegen: |
|
| Angenommen |
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Enthaltungen: |
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| Abgelehnt |
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28.09.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.
Die Beschlussvorlage 2016/BV/2079 wird einstimmig vertagt.
29.09.2016 - Kulturausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
|
|
|
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Dagegen: |
|
| Angenommen |
|
Enthaltungen: |
|
| Abgelehnt |
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25.10.2016 - Hauptausschuss - geändert beschlossen
Beschlussempfehlung:
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.
(Anlagen: Haushaltsplan und Anlagen)
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 5 |
|
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Dagegen: | - |
| Empfohlen | x |
Enthaltungen: | 5 |
| Nicht empfohlen |
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03.11.2016 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
|
|
|
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Dagegen: |
|
| Angenommen |
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Enthaltungen: |
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| Abgelehnt |
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03.11.2016 - Ortsbeirat Südstadt (12) - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen |
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Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt | X |
17.11.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt |
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Es folgt die Abstimmung über den Haushalt des Brandschutz- und Rettungsamtes:
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 0 |
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Dagegen: | 2 |
| Angenommen |
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Enthaltungen: | 7 |
| Abgelehnt | x |
01.12.2016 - Kulturausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 8 |
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Dagegen: | 1 |
| Angenommen mit Änderungen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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01.12.2016 - Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 5 |
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Dagegen: | 1 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 4 |
| Abgelehnt |
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07.12.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss Nr. 2016/BV/2079 (einschließlich Nachträgen und bestätigten Änderungsanträgen):
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen.
Anlagen:
- Überarbeitung der Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan und
Anlagen (Bände I bis III * und V bis VIII) aufgrund der Änderungen/Ergänzungen
werden nach Fertigstellung beigefügt
Link zu den nach Beschlussfassung überarbeiteten Anlagen
- Interaktiver Haushalt der Hansestadt Rostock:
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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* Band IV - Haushaltssatzungen 2017 für das Städebauliche Sondervermögen -
wird laut Nachtrag Nr. 2016/BV/2079-06 (NB) der Bürgerschaft gesondert
zur Beschlussfassung vorgelegt