Bürgerschaft - 17.06.2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Saal 1, StadtHalle Rostock
- Ort:
- Südring 90, 18059 Rostock
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (16:10 - 22:45 Uhr) | ||||||
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Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion)
Keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie
Wortprotokoll
Bereits an dieser Stelle erfolgt auch eine Diskussion zu den beiden nachfolgenden Anträgen Nr. 2020/AN/0976 von Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion) zur Erweiterung gastronomischer Außenflächen und Nr. 2020/AN/1009 von Uwe Flachsmeyer (für Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) „Temporäre Nutzung von Straßenraum für Außengastronomie“. Die Möglichkeit des pauschalen Verzichts auf Gebühren bedarf der intensiven rechtlichen Prüfung. Hinsichtlich der Erweiterung der Außenplätze und Straßenraumnutzung weist er auf die Wichtigkeit der Abstimmung mit den Ortsbeiräten und den Gastronomen hin und bietet dazu seine Mitarbeit vor Ort an. Herr Senator Dr. Müller-von Wrycz Rekowski verweist auch noch einmal auf geltende Bestimmungen hinsichtlich der notwendigen Antragsstellungen, verbunden mit dem Nachweis der Situation, hin, denn die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann nicht gegen geltendes Recht verstoßen, auch nicht aufgrund einer Beschlussfassung durch die Bürgerschaft. Die Mitteilung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Antragsstellung und die Anträge selbst sind auf der Internetseite der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu finden. Herr Senator Dr. Müller-von Wrycz Rekowski versichert, dass eingehende Anträge zugewandt und großzügig geprüft werden. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird auch großzügig sein, was die Erweiterung der Flächen betrifft. Es werden auch keine zusätzlichen Gebühren erhoben, wenn jemand ein paar Quadratmeter Fläche dazu benötigt, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hilft da auch.
Herr Adelsberger nimmt Stellung und informiert, dass er hinsichtlich des Antrages zur temporären Nutzung von Straßenraum noch auf die vom Einreicher erbetene Bewertung der Verhältnismäßigkeit wartet. Frau Niemeyer weist darauf hin, dass der öffentliche Raum nicht nur den Gastronomen zur Verfügung gestellt werden soll. Auch bittet sie darum, dass neben dem im Antrag zur temporären Nutzung von Straßenraum unter Punkt 3 genannten Personenkreis auch Rollstühle und Kinderwagen zu beachten sind.
Frau Dr. Bachmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Rednerinnenliste.
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Angenommen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt, dass für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 30. September 2020 keine Gebühren für Außengastronomie und Warenauslagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadt-gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß der Sondernutzungssatzung erhoben werden.
Beschluss Nr. 2020/AN/0972:
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Nichtöffentlicher Teil (16:10 - 22:45 Uhr) | ||||||