Bau- und Planungsausschuss - 23.04.2019
Grunddaten
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 23.04.2019
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 18:40 Uhr) | ||||||
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Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans
Ausweisung einer Gemischten Baufläche am Werftdreieck
WortprotokollHerr Müller stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 5.2.2 und 5.2.3 gemeinsam vorzustellen. Diesem wird stattgegeben. Herr Maronde erläutert den Mitgliedern, warum es zwei Beschlussvorlagen sind und stellt sie anhand von Planzeichnungen vor. Er geht dabei u.a. auf folgende Punkte ein: - Urbanität/geplante Nutzungen - Umgestaltung Erschließungsnetz, Neuordnung Verkehrsströme, geringfügiger Umbau Straßenbahnnetz - Lärmschutz, Lärmschutzwände - Parkplätze, Parkhäuser - Gebäudehöhen (vorrangig 4-5, an bestimmten Punkten bis zu 8, im Bereich des Autohauses bis 10)) - Anzahl der entstehenden Wohnungen (ca. 700 - 750) Ferner beantwortet er Fragen zur Verkehrserschließung und Verkehrsführung (Individualverkehr, ÖPNV, Fahrradschnellweg). Herr Herrmann erkundigt sich, da ja die Erdgeschosse wohnungsfrei bleiben, wie es dann aussieht, wenn kein Gewerbe die Räumlichkeiten mieten möchte. Herr Müller erläutert, dass dies im urbanen Gebiet unproblematisch ist und Frau Horn (WIRO) ergänzt, dass nur in bestimmten und nicht in allen Bereichen die Erdgeschosse wohnungsfrei bleiben und die gewerbliche Vermietbarkeit positiv eingeschätzt wird. Die Nachfrage von Frau Schröder, ob man vor jedes Haus mit dem Auto vorfahren kann, beantwortet Frau Horn dahingehend, dass es sich grundsätzlich um ein autofreies Gebiet handelt, es aber in Ausnahmefällen wie Umzug, Krankheit u.ä. natürlich möglich ist. Beschluss:
1. Das im wirksamen Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgewiesene Kerngebiet MK.10.1 und ein Teil der Gewerblichen Baufläche G.10.1 (2,4 ha) sollen geändert werden. Sie sollen künftig zusammen als Gemischte Baufläche M.10.4 ausgewiesen werden. Die Änderungsfläche ist ca. 10,5 ha groß.
2. Der Entwurf der 14. Änderung (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
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