Beschlussvorlage - 2023/BV/4698

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


1. Die Bürgerschaft zieht die Entscheidung über den Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten für die in Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften an sich.*

 

2. Die Bürgerschaft erteilt ihre grundsätzliche Zustimmung zum Verkauf der in der Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters. Auf die Vergabe von Erbbaurechten gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018/AN/4078 wird für die in der Anlage aufgezählten Liegenschaften verzichtet.

 

*redaktionell ergänzt am 25.10.2023/ 03.1 Ke

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V i.V.m. den Beschlüssen der Bürgerschaft Nr. 2018/AN/4078

und Nr. 2022/DV/3345


bereits gefasste Beschlüsse: 

Beschluss Nr. 2018/AN/4078, Beschluss Nr. 2022/DV/3345
 

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*Vorlagenstatus nachträglich von “nichtöffentlich” auf “öffentlich” geändert / 03.1 Ke

 


Sachverhalt:

 

zu 1)

Die Entscheidung über den Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten ist durch Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018/AN/4078 auf den Hauptausschuss übertragen. Die Bürgerschaft kann Angelegenheiten, die sie übertragen hat, im Einzelfall jederzeit an sich ziehen.

Die Notwendigkeit der Ansichziehung ist begründet, weil die Bedeutung der Sachentscheidung und die wirtschaftliche Auswirkung eine wichtige Angelegenheit darstellt, die der Zuständigkeit der Bürgerschaft zuzuordnen ist.*

zu 2)  

In der Sitzung der Bürgerschaft am 22.06.2022 haben sich die Mitglieder dazu bekannt, dass für den Neubau des Volkstheaters auch Grundstücksverkäufe in Betracht gezogen werden können, um den Eigenmittelanteil belastbar darzustellen. Diesbezüglich wurde die Oberbürgermeisterin beauftragt, entsprechende Vorschläge für potentielle Flächen vorzubereiten (Beschluss Nr. 2022/DV/3345).

In dem Zusammenhang haben das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt und der „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (KOE) gemeinsam mit dem Finanzsenator und dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft eine Liste mit 18 Standorten von potentiellen Grundstücken und Liegenschaften zur möglichen Veräußerung erstellt.

In der Anlage dieser Beschlussvorlage befindet sich die Liste mit den einzelnen Standorten unterschieden nach den folgenden Kategorien:

 Kategorie I: geschätzter Wert bis zu 1 Mio. EUR pro Objekt

 Kategorie II: geschätzter Wert über 1 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR pro Objekt

 Kategorie III: geschätzter Wert über 5 Mio. EUR pro Objekt

Die Liegenschaften haben einen Gesamtverkaufserlös von schätzungsweise 120 Mio. EUR.

In der Informationsvorlage Nr. 2023/IV/4609 zum Sachstand zum Neubau des Volkstheaters wurde die Bürgerschaft darüber in Kenntnis gesetzt, wie der Theaterneubau auf Grundlage des jetzigen Planungsstandes (Stand EW-Bau - Kostenberechnung) finanziert werden soll. Eine der tragenden Säulen der Finanzierung durch kommunale Mittel sind Grundstücksverkäufe in einer Höhe von 34,5 Mio. EUR. Um etwaigen Kostenerhöhungen und etwaigen Verzögerungen bei der Vermarktung einzelner Grundstücke begegnen zu können, wurde durch die Verwaltung entschieden, die Liste mit den potentiellen Verkaufsflächen auf ein Volumen von 120,- Mio EUR zu erweitern.

Mit Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage wird die Verwaltung die Verkaufsaktivitäten für die in der Liste aufgezählten Liegenschaften intensivieren, um zunächst den vorbenannten Betrag von 34,5 Mio. EUR über Grundstücksverkäufe zu erlösen. Die Grundstücke werden gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0342/06-A öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Prioritär werden zunächst die Zuschüsse bzw. Fördermittel für den Theaterneubau eingesetzt. Die Gewinne aus den Verkäufen werden in Ergänzung bis zur Fertigstellung des Neubaus verwendet.

 

Unbenommen dieses Beschlusses ist für jeden einzelnen Grundstücksverkauf ein separater Beschluss durch die jeweils zuständigen Gremien gemäß der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bzw. gemäß der Satzung des KOE einzuholen.

Diesen Umständen Rechnung tragend, soll bei einem Verkauf der in der Anlage aufgezählten Liegenschaften auf die Vergabe eines Erbbaurechtes verzichtet werden.

 

Gemäß des ALKIS-Datenbestandes ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Eigentümerin von ca. 13.850 Flurstücken, welche eine Gesamtfläche von ca. 12.260 ha ergeben. Dabei befinden sich ca. 12.760 Flurstücke (ca. 9.910 ha) innerhalb des Stadtgebietes und ca. 1.090 (ca. 2.350 ha) im Landkreis.

 

Ca. 500 Flurstücke (ca. 21 ha) der HRO sind als Erbbaurechte vergeben.

 

Der durch das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt bewirtschaftete fiskalische - und damit grundsätzlich für die gemeindliche Aufgabenerfüllung theoretisch entbehrliche - Flächenanteil beläuft sich auf ca. 3.730 ha. Darin inkludiert sind sowohl Flächen für Gewerbe- und Wohnungsbau, als auch verpachtete Acker- und Grünlandflächen, Kleingartenanlagen, Einzelgärten oder auch Garagenstandorte sowie weitere fiskalisch verwertbare Flächen.

 

Aufgeteilt auf den Landkreis und das Stadtgebiet ergeben sich ca. 1.590 ha für den Landkreis und ca. 2.140 ha für das Stadtgebiet.

 

Der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KOE) hat ca. 349 ha Fläche im Anlagevermögen bilanziert. Davon befinden sich ca. 270 ha im Stadtgebiet und ca. 79 ha im Landkreis. Die zuvor dargestellten Flächen beinhalten dabei sowohl Schul- und Verwaltungsstandorte, als auch Gewerbe- und Wohnbauflächen sowie sonstige Flächen. Die zur Refinanzierung des Theaterneubaus in Rede stehenden Flächen teilen sich in ca. 25 ha fiskalischer und ca. 41 ha beim KOE bilanzierter Fläche auf. Das bedeutet, dass insgesamt ca. 66 ha zur Disposition stehen.

 

Betrachtet man die zur Refinanzierung des Theaterneubaus in Rede stehenden Flächen in Relation zum Gesamtbestand der fiskalischen bzw. KOE-Flächen (siehe Ausführungen), ergeben sich nachfolgende Verhältnisse: Ca. 0,7 % der fiskalischen Flächen und ca. 11 % der beim KOE bilanzierten Flächen werden für die Refinanzierung des Theaterneubaus betrachtet. Wird nicht explizit zwischen fiskalischen und KOE‑Flächen unterschieden (städtisches Eigentum), beläuft sich der Flächenanteil auf ca. 1,6 % des Gesamtbestandes.**

 

*redaktionell ergänzt am 25.10.2023/ 03.1 Ke

**redaktionell ergänzt am 03.11.2023/ 03.1 Ke

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.11.2023 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - ungeändert beschlossen

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02.11.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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08.11.2023 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

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09.11.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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15.11.2023 - Bürgerschaft - überwiesen

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21.11.2023 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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21.11.2023 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:


1. Die Bürgerschaft zieht die Entscheidung über den Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten für die in Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften an sich.*

 

2. Die Bürgerschaft erteilt ihre grundsätzliche Zustimmung zum Verkauf der in der Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters. Auf die Vergabe von Erbbaurechten gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018/AN/4078 wird für die in der Anlage aufgezählten Liegenschaften verzichtet.

 

*redaktionell ergänzt am 25.10.2023/ 03.1 Ke

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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22.11.2023 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - abgelehnt

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28.11.2023 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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28.11.2023 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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30.11.2023 - Ortsbeirat Südstadt (12) - geändert beschlossen

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:


1. Die Bürgerschaft zieht die Entscheidung über den Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten für die in Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften an sich.*

 

2. Die Bürgerschaft erteilt ihre grundsätzliche Zustimmung zum Verkauf der in der Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters. Auf die Vergabe von Erbbaurechten gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018/AN/4078 wird für die in der Anlage aufgezählten Liegenschaften verzichtet.

 

*redaktionell ergänzt am 25.10.2023/ 03.1 Ke

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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30.11.2023 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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04.12.2023 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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05.12.2023 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - abgelehnt

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05.12.2023 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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05.12.2023 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - Abstimmung entfallen

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06.12.2023 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 


 

 

Nun erfolgt die Abstimmung zum Punkt 2 der Beschlussvorlage.

Beschlussvorschlag:

 

2. Die Bürgerschaft erteilt ihre grundsätzliche Zustimmung zum Verkauf der in der Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters. Auf die Vergabe von Erbbaurechten gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018/AN/4078 wird für die in der Anlage aufgezählten Liegenschaften verzichtet.

 

 

 

 

Beschluss
(einschließlich bestätigter Änderungsanträge Nr. 2023/BV/4698-05 (ÄA) (s. TOP 10.9.3),
Nr. 2023/BV/4698-07 (ÄA) (s. TOP 10.9.4), Nr. 2023/BV/4698-13 (ÄA) (s. TOP 10.9.9),

Nr. 2023/BV/4698-14 (ÄA) (s. TOP 10.9.10), Nr. 2023/BV/4698-29 (ÄA) (redaktionell geändert - s. TOP 10.9.13) und Nr. 2023/BV/4698-30 (ÄA)):

 

2. Die Bürgerschaft erteilt ihre grundsätzliche Zustimmung zum Verkauf der in der Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters. Auf die Vergabe von Erbbaurechten gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018/AN/4078 wird für die in der Anlage aufgezählten Liegenschaften verzichtet.

 

3. Die Liegenschaft Nummer 6 (Verwaltungsgebäude Schillingallee 71) soll vorzugsweise in öffentlicher Trägerschaft bleiben. Hierzu soll die Liegenschaft der Universitäts­medizin Rostock, dem Studierendenwerk Rostock-Wismar und der Parkhaus Gesellschaft Rostock GmbH zum Kauf angeboten werden.
 

4. Für das Objekt „14 - ehemaliges Best Western Hanse Hotel, Parkstr. 51 - 53, 18119 Rostock“ wird festgelegt, dass mit einer Beschlussvorlage zum Verkauf des Objekts eine nach­vollziehbare Darstellung vorzulegen ist, dass das Objekt nicht mehr für die Unterbringung Geflüchteter o. ä. Zwecke benötigt wird.

 

5. Bei der Liegenschaft Nummer 15 (jetziger Theaterstandort, Patriotischer Weg 33) ist eine Konzeptvergabe durchzuführen. Hierbei ist auf der einen Seite eine adäquate Lösung für die angespannte Wohn- und Parkplatzsituation in der KTV zu finden, z. B. durch eine Quartiersgarage. Auf der anderen Seite muss auch in Zukunft sichergestellt sein, dass die kulturelle und geschichtliche Bedeutung des ehemaligen Gebäudes und seiner Umgebung als früheres Volkshaus Philharmonie und Wirkstätte der Arbeiterbewegung, sowie als ehemaliges Volkstheater erlebbar gemacht wird. Dies ist am ehesten möglich, wenn ein öffentlicher Zugang weitestgehend ermöglicht wird.
 


 

 

6. Die Liegenschaften Nummer 17 (Petersdorfer Straße) und 18 (Güterverkehrszentrum MV Hanseatenstr.) sind zuerst der Rostock Port GmbH zum Kauf anzubieten.
 

 

7. Sämtliche Liegenschaften, die sich für eine Bebauung mit mehrgeschossigen Mehr­familienhäusern eignen, sollen zeitnah zuerst den regionalen Wohnungsgenossen­schaften und der WIRO zum Kauf angeboten werden. Der Verkauf erfolgt unter der Maßgabe, dass ein angemessener Anteil an sozialem Wohnraum auf den Liegenschaften zu errichten ist.
 

8. Bei allen Flächen, bei denen es sich nicht um Gewerbeflächen handelt, ist im Kaufvertrag festzuschreiben, dass eine Bebauung des Grundstücks innerhalb von 7 Jahren nach dem Kauf zu gewährleisten ist. Eine Weiterveräußerung des Grundstücks ohne Bebauung ist ohne Zustimmung der Stadt unzulässig. Anderenfalls fällt das Grundstück zum ursprüng­lichen Kaufpreis oder zum Marktwert an die Stadt zurück.

 

 

 

Anlagen:

1 Liste potentieller Flächen zur Finanzierung des Eigenanteils für den
   Theaterneubau,

2 Lagepläne

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 


 

Gefasster Beschluss Nr. 2023/BV/4698
(einschließlich bestätigter Änderungsanträge Nr. 2023/BV/4698-05 (ÄA) (s. TOP 10.9.3),
Nr. 2023/BV/4698-07 (ÄA) (s. TOP 10.9.4), Nr. 2023/BV/4698-13 (ÄA) (s. TOP 10.9.9),

Nr. 2023/BV/4698-14 (ÄA) (s. TOP 10.9.10, Nr. 2023/BV/4698-29 (ÄA) (redaktionell geändert - s. TOP 10.9.13) und Nr. 2023/BV/4698-30 (ÄA)):

 

1. Die Bürgerschaft zieht die Entscheidung über den Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten für die in Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften an sich.
 

2. Die Bürgerschaft erteilt ihre grundsätzliche Zustimmung zum Verkauf der in der Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters. Auf die Vergabe von Erbbaurechten gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018/AN/4078 wird für die in der Anlage aufgezählten Liegenschaften verzichtet.

 

3. Die Liegenschaft Nummer 6 (Verwaltungsgebäude Schillingallee 71) soll vorzugsweise in öffentlicher Trägerschaft bleiben. Hierzu soll die Liegenschaft der Universitäts­medizin Rostock, dem Studierendenwerk Rostock-Wismar und der Parkhaus Gesellschaft Rostock GmbH zum Kauf angeboten werden.
 

4. Für das Objekt „14 - ehemaliges Best Western Hanse Hotel, Parkstr. 51 - 53, 18119 Rostock“ wird festgelegt, dass mit einer Beschlussvorlage zum Verkauf des Objekts eine nach­vollziehbare Darstellung vorzulegen ist, dass das Objekt nicht mehr für die Unterbringung Geflüchteter o. ä. Zwecke benötigt wird.

 

5. Bei der Liegenschaft Nummer 15 (jetziger Theaterstandort, Patriotischer Weg 33) ist eine Konzeptvergabe durchzuführen. Hierbei ist auf der einen Seite eine adäquate Lösung für die angespannte Wohn- und Parkplatzsituation in der KTV zu finden, z. B. durch eine Quartiersgarage. Auf der anderen Seite muss auch in Zukunft sichergestellt sein, dass die kulturelle und geschichtliche Bedeutung des ehemaligen Gebäudes und seiner Umgebung als früheres Volkshaus Philharmonie und Wirkstätte der Arbeiterbewegung, sowie als ehemaliges Volkstheater erlebbar gemacht wird. Dies ist am ehesten möglich, wenn ein öffentlicher Zugang weitestgehend ermöglicht wird.
 

6. Die Liegenschaften Nummer 17 (Petersdorfer Straße) und 18 (Güterverkehrszentrum MV Hanseatenstr.) sind zuerst der Rostock Port GmbH zum Kauf anzubieten.
 

7. Sämtliche Liegenschaften, die sich für eine Bebauung mit mehrgeschossigen Mehr­familienhäusern eignen, sollen zeitnah zuerst den regionalen Wohnungsgenossen­schaften und der WIRO zum Kauf angeboten werden. Der Verkauf erfolgt unter der Maßgabe, dass ein angemessener Anteil an sozialem Wohnraum auf den Liegenschaften zu errichten ist.
 

8. Bei allen Flächen, bei denen es sich nicht um Gewerbeflächen handelt, ist im Kaufvertrag festzuschreiben, dass eine Bebauung des Grundstücks innerhalb von 7 Jahren nach dem Kauf zu gewährleisten ist. Eine Weiterveräußerung des Grundstücks ohne Bebauung ist ohne Zustimmung der Stadt unzulässig. Anderenfalls fällt das Grundstück zum ursprüng­lichen Kaufpreis oder zum Marktwert an die Stadt zurück.

 

Anlagen:

1 Liste potentieller Flächen zur Finanzierung des Eigenanteils für den
   Theaterneubau,

2 Lagepläne