02.11.2023 - 5.12 Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten zur ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. von Wrycz Rekowski erläutert, dass es sich mit vorliegender Beschlussvorlage zunächst erst einmal um die Identifizierung möglicher Potenziale aus Grundstücksverkäufen handele und noch um keinen konkreten Verkaufsbeschluss. Es seien nur Grundstücke aufgenommen worden, welche die Stadt nicht selbst zur Aufgabenwahrnehmung benötige und wo keine ungeklärten Eigentumsverhältnisse oder Planungsfragen offen seien. Zudem seien Grundstücke mit besonderem Diskussionspotenzial herausgenommen worden. Die Liste umfasse sowohl Grundstücke die im Kernhaushalt als auch im KOE geführt werden. Grundsätzlich sei es auch möglich weitere Grundstücke, welche diesen Kriterien entsprechen, aufzunehmen. Die Veräußerung von Gewerbegrundstücken werde mit konkreten unternehmerischen Ansiedlungsvorstellungen im Interesse der Stadt verbunden.

 

Herr Dr. von Wrycz Rekowski beantwortet Nachfragen zu konkreten Grundstücken.

 

Frau Hecht macht ergänzende Ausführungen zur Auswahl der Grundstücke. Es werde eine bestimmte Reihenfolge für die Veräußerung angestrebt. So werden Grundstücke, für die aktuell auch noch laufende Kosten wie beispielsweise Grünpflege anfallen, priorisiert vermarktet und für den Verkauf vorgesehen.

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Beschlussvorschlag:


1. Die Bürgerschaft zieht die Entscheidung über den Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten für die in Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften an sich.*

 

2. Die Bürgerschaft erteilt ihre grundsätzliche Zustimmung zum Verkauf der in der Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters. Auf die Vergabe von Erbbaurechten gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018/AN/4078 wird für die in der Anlage aufgezählten Liegenschaften verzichtet.

 

*redaktionell ergänzt am 25.10.2023/ 03.1 Ke

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage