Antrag - 2022/AN/3520

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Beratungsfolge

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Der ursprünglich für den 28.09.22 eingereichte Antrag wurde am 24.10.22 auf Bitten der Einreicherin auf die Sitzung am 07.12.22 verschoben.

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei bau- und anderen genehmigungspflichtigen

Vorhaben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Umsetzung der

Genehmigungsfiktionen zu prüfen und die Fiktionswirkung mit Ablauffrist von drei

Monaten zu definieren.
 

Insbesondere sollen dabei vordergründig das Bauamt, das Amt für Stadtentwicklung,

Stadtplanung und Wirtschaft, das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen

sowie das Amt für Mobilität betrachtet werden.
 

Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft in ihrer Dezember-Sitzung 2022 vorzulegen.

 

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Sachverhalt:

Gemäß Landesverwaltungsverfahrensgesetz – § 42a VwVfG M-V sowie gemäß § 63 Abs. 2
LBauO M-V gilt eine beantragte Genehmigung nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist (in der Regel drei Monate) als erteilt, wenn diese durch Rechtsvorschrift

angeordnet und der Antrag hinreichend bestimmt ist. Sie kann gegenüber dem Bauherrn

um bis zu einem Monat verlängert werden. Die Fiktionswirkung tritt demnach mit Ablauf

der Frist ein.
 

Auch auf der Internetseite der HRO findet man beim Eintrag „Bearbeitungsdauer

Baugenehmigung“ die Aussage, dass die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von drei Monaten

nach Eingang des vollständigen Bauantrages über den Bauantrag zu entscheiden hat.

Jedoch kann sich diese aus wichtigem Grund verlängern, wenn das nach BauGB

erforderliche Einvernehmen ersetzt werden soll oder Verbände beteiligt werden müssen.

Tatsächlich beklagen sich aber noch zu viele Betroffene über überdurchschnittlich lange

Bearbeitungszeiten in den Rostocker Ämtern, nicht nur im Bauamt. Daher soll im

Zusammenhang mit dem § 42a VwVfG M-V weitere Ämter in die Prüfung einbezogen

werden.
Die Verwaltung muss sich daher mehr und mehr ihrer Aufgabe als Dienstleister bewusst werden und dabei alle Mittel und Möglichkeiten ausschöpfen, um schnellere

Genehmigungsabläufe gewährleisten zu können. Die Einführung der Genehmigungsfiktion ist dabei eine Möglichkeit, schnellere Entscheidungen herbeizuführen.
 

Die Genehmigungsfiktion wurde vom Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und

Arbeit M-V, Reinhard Meyer, im Rahmen einer Veranstaltung der diesjährigen Hanse Sail

u.a. als Mittel für einen schnelleren Verwaltungsablauf für das Land herausgestellt.

Rostock würde es gut zu Gesicht stehen, sich an den Landesvorgaben zu orientieren.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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06.09.2022 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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14.09.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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15.09.2022 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - ungeändert beschlossen

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22.09.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei bau- und anderen genehmigungspflichtigen

Vorhaben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Umsetzung der

Genehmigungsfiktionen zu prüfen und die Fiktionswirkung mit Ablauffrist von drei

Monaten zu definieren.
 

Insbesondere sollen dabei vordergründig das Bauamt, das Amt für Stadtentwicklung,

Stadtplanung und Wirtschaft, das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen

sowie das Amt für Mobilität betrachtet werden.
 

Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft in ihrer Dezember-Sitzung 2022 vorzulegen.

 

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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20.10.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Beschluss:

 

Der ursprünglich für den 28.09.22 eingereichte Antrag wurde am 23.09.22 auf Bitten des Einreichers auf die Sitzung am 26.10.22 verschoben.

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei bau- und anderen genehmigungspflichtigen

Vorhaben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Umsetzung der

Genehmigungsfiktionen zu prüfen und die Fiktionswirkung mit Ablauffrist von drei

Monaten zu definieren.
 

Insbesondere sollen dabei vordergründig das Bauamt, das Amt für Stadtentwicklung,

Stadtplanung und Wirtschaft, das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen

sowie das Amt für Mobilität betrachtet werden.
 

Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft in ihrer Dezember-Sitzung 2022 vorzulegen.

 

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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01.12.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Beschluss:

 

Der ursprünglich für den 28.09.22 eingereichte Antrag wurde am 24.10.22 auf Bitten der Einreicherin auf die Sitzung am 07.12.22 verschoben.

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei bau- und anderen genehmigungspflichtigen

Vorhaben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Umsetzung der

Genehmigungsfiktionen zu prüfen und die Fiktionswirkung mit Ablauffrist von drei

Monaten zu definieren.
 

Insbesondere sollen dabei vordergründig das Bauamt, das Amt für Stadtentwicklung,

Stadtplanung und Wirtschaft, das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen

sowie das Amt für Mobilität betrachtet werden.
 

Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft in ihrer Dezember-Sitzung 2022 vorzulegen.

 

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt