14.09.2022 - 4.2 Chris Günther für die CDU/UFR-Fraktio...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Schmidt (CDU/UFR) erläutert, dass das Anliegen des Antrages die Beschleunigung des Verwaltungshandelns bedeuten soll. Es kommt immer wieder vor, dass Anträge kurz vor der Ablauffrist mit Nachträgen beordert werden und dann läuft erneut die Drei-Monats-Frist. Diese Verfahrensweise ist prüfenswert, um eine Beschleunigung herbeizuführen. Weiterhin bezieht sich Herr Dr. Schmidt (CDU/UFR) auf eine Rede des Ministers Reinhard Meyer während der Hanse Sail, in welcher dargestellt wurde, dass das Ministerium auf die Genehmigungsfiktion für einen schnelleren Verfahrensablauf setzt. Frau Gründel vom Bauamt erläutert, dass der Gesetzgeber die Genehmigungsfiktion im Landesverwaltungsverfahrensgesetz (§ 42a VwVfG M-V) sowie in der Landesbauordnung (§ 63 Abs. 2 LBauO M-V) geregelt hat. Das Gesetz sagt aus, dass innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden ist. Wesentlich dabei ist die Vollständigkeit der Unterlagen. Die Gemeinde hat keine eigene Regelungsbefugnis. Frau Knitter (SPD) sagt, dass eine straffe Handhabung der Verfahrensabläufe wünschenswert ist. Herr Gebert (FDP) versteht den Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung, um Möglichkeiten herauszuarbeiten, die eine Beschleunigung der Bearbeitung herbeiführen. Frau Gründel informiert, dass der Anspruch der Bearbeitung innerhalb der Frist besteht, jedoch ist die Bündelung der einzelnen eigenständigen unteren Behörden, wie z. B. untere Naturschutzbehörde, untere Denkmalschutzbehörde, untere Wasserbehörde, nicht immer gegeben. Eine Zusammenführung der Stellungnahmen aller Behörden innerhalb von 4 Wochen wird es nicht geben können. Sie bringt ein Beispiel aus Hessen. Dort werden nur einmalige Nachforderungen getätigt. Bei Nichtvollständigkeit der Antragsunterlagen werden die Anträge dann abgewiesen. Herr Dr. Schmidt (CDU/UFR) fordert eine intensivere formelle Erstprüfung, damit eine sofortige Nachforderung durch die Verwaltung erfolgen kann. Herr Hoffmann (RB) merkt an, dass es hierfür eine bundesweite gemeinsame Regelung geben müsste. Frau Gründel erklärt daraufhin, dass es vielleicht eine Annäherung der Nordländer geben wird.

 

17.30 Uhr – Herr Dr. Schmidt verlässt die Sitzung. Somit sind 7 Mitglieder anwesend.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei bau- und anderen genehmigungspflichtigen

Vorhaben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Umsetzung der

Genehmigungsfiktionen zu prüfen und die Fiktionswirkung mit Ablauffrist von drei

Monaten zu definieren.
 

Insbesondere sollen dabei vordergründig das Bauamt, das Amt für Stadtentwicklung,

Stadtplanung und Wirtschaft, das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen

sowie das Amt für Mobilität betrachtet werden.
 

Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft in ihrer Dezember-Sitzung 2022 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis zum Antrag 2022/AN/3520:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt