Antrag - 2022/AN/3488

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“ in folgenden Punkten zu überarbeiten:

 

  1. Der Richtwert von derzeit 1 Kleingarten zu 7 Geschosswohnungen ist beizubehalten.
  2. Auf die Ausweisung von Erhaltungsstufen zur Bestandssicherung wird verzichtet.

 

 

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Sachverhalt:

 

Das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“ gilt als „Fachkonzept zur bedarfsgerechten Entwicklung der (Klein)Gärten in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Einklang mit der Wohnraumentwicklung.“ Erstellt wurde es als Modellvorhaben im Rahmen des „Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt)“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- & Raumforschung (BBSR).

 

Mit dem Konzept werden Weichen für weitere Planungen gestellt, wie z.B. das Umwelt- & Freiraumkonzept, das dann in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans einfließt.

Daher ist es erforderlich, frühzeitig Veränderungsbedarfe anzuzeigen und über diese zu beschließen, damit die Folgeplanungen diese Veränderungen aufnehmen können. Das Umwelt- & Freiraumkonzept, das zum Jahresende in die Bürgerschaft gehen soll, kann somit vorher angepasst werden.

 

Zu 1.

Gerade als Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungs- & Städtebaus ist es unverständlich, weshalb der Versorgungsschlüssel von derzeit 1 Kleingarten zu 7 Geschosswohnungen ohne Not auf 1:9 verschlechtert werden soll (Konzept S. 107). Wo lieg da der Modellcharakter? Modellhaft wäre, mit Kreativität den bisherigen Schlüssel zu halten.

Bei konkretem Veränderungsbedarf kann jederzeit auf den Kleingartenverband bzw. Kleingartenvereine zugegangen werden um gemeinsam Lösungen zu finden. Die Aufgabe des bisherigen Schlüssels würde hingegen Tür & Tor für Begehrlichkeiten öffnen.

 

 

 

Zu 2.

Die Einteilung der Kleingärten in Kategorien von Erhaltungsstufen zur Bestandssicherung (Konzept S. 122) ermöglicht die Inanspruchnahme und somit Aufgabe von Kleingärten, denn es heißt: „In den drei Erhaltungsstufen ist definiert, in welcher Priorität die entsprechenden KGA zu erhalten, zu entwickeln und zu sichern sind bzw. unter welchen Bedingungen eine Inanspruchnahme möglich ist.  (S. 123) Lediglich 47 Kleingartenanlagen wurden als dauerhaft erhaltenswert benannt (Erhaltungsstufe I), die anderen 108 (!) Kleingartenanlagen hingegen nicht (56 Stufe II, 52 Stufe III, Konzept S. 122 f.)

Ein solches Vorgehen mag im Rahmen des wissenschaftlichen Forschungsprojektes sinnhaft erscheinen, für den Erhalt der Rostocker Kleingärten ist es hingegen nicht zielführend.

Die Erhaltungsstufen sind zu streichen und die Kleingartenanlagen insgesamt als Dauerkleingärten auszuweisen. Die Streichung der Erhaltungsstufen bedeutet nicht, dass auf Entwicklung & Veränderung verzichtet wird, vielmehr stellt der Erhalt der KGA die Grundlage für deren Weiterentwicklung dar.

 

Hinweis:

Die beiden positiven Vorworte zum Konzept durch den Vorsitzenden des Landesverbandes der Gartenfreunde MV e.V. und den Vorsitzenden des Verbandes der Gartenfreunde Rostock e.V. erwecken den Eindruck einer Zustimmung der Rostocker Kleingartenvereine zum Konzept. Dies trifft auf die beantragten Punkte jedoch nicht zu.

Die Delegiertenversammlung des Kleingartenverbandes Rostock hat sich am 20.08.2022 gegen eine Verschlechterung des Versorgungsschlüssels und für eine Ausweisung aller KGA als Dauerkleingärten ausgesprochen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

 

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gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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01.09.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“ in folgenden Punkten zu überarbeiten:

 

  1. Der Richtwert von derzeit 1 Kleingarten zu 7 Geschosswohnungen ist beizubehalten.
  2. Auf die Ausweisung von Erhaltungsstufen zur Bestandssicherung wird verzichtet.

 

 

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung bis zur Beschlussfassung des Kleingartenentwicklungskonzeptes:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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28.09.2022 - Bürgerschaft - vertagt

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30.11.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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06.12.2023 - Bürgerschaft - abgelehnt