Beschlussvorlage - 2022/BV/3057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, einen Antrag zur Prädikatisierung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als „Tourismusort“ beim Wirtschaftsministerium M-V zu stellen.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 1 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 4a Abs. 1 KurortG M-V

bereits gefasste Beschlüsse/übermittelte Informationen:
Informationsvorlage Nr. 2021/IV/2035 Förderprojekt “Modellregion Rostock” 

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Sachverhalt:

Ausgangslage:

Die Bedeutung des Tourismus für Rostock

Der Tourismus in der Hanse- und Universitätsstadt verzeichnet seit Jahren einen Aufwärtstrend. Mit zuletzt 2,29 Millionen Übernachtungen in 2019 erreichte Rostock ein Wachstum gegenüber 2010 von knapp 35 %. Damit gehört der Tourismus als Querschnittsbranche zu einem der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren und Jobmotoren der Stadt. Laut einer Erhebung der dwif-Consulting lag 2010 die Bruttowertschöpfung bei 500 Millionen Euro. Allein aus Mehrwert- und Einkommensteuer fließen dem Fiskus durch den Tourismus in Rostock insgesamt rund 53,8 Mio. € zu. Investitionen in den Tourismus sorgen nicht nur für Umsatz bei den Unternehmen, sondern alle Ebenen der öffentlichen Hand profitieren unmittelbar.

Doch der Tourismus ist nicht nur als monetärer Nutzenstifter anzusehen, er wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv auf die Stadt aus. Es steht außer Zweifel, dass sich der Bekanntheitsgrad maßgeblich aus der touristischen Attraktivität ableitet, die unmittelbaren Einfluss auf die allgemeine Standortattraktivität, den Wohnwert und nicht zuletzt auf das Image hat. Auch die Ausstattung mit spezifischer Infrastruktur ist u.a. aus touristischen Beweggründen heraus erfolgt. Tourismus sorgt für Attraktivität und Lebensqualität für Einwohner*innen und Gäste.

Der Tourismus gehört aber auch zu den am stärksten betroffenen Branchen durch die Corona-Pandemie. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2020 in Deutschland nur 302,3 Millionen Übernachtungen verzeichnet. Dies sind 39,0 % Übernachtungen weniger als im Jahr 2019. Dieser Negativtrend spiegelt sich ebenso auf Landesebene wider. So verzeichnet das Land MV im Jahr 2020 rund 27,7 Mio. Übernachtungen (-18,6 % vgl. Vj.). Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock muss mit rund 1,5 Mio. Übernachtungen im Jahr 2020 einen Verlust von rund 700.000 Übernachtungen verbuchen. Dies entspricht einem Rückgang von 33,5 % im Vergleich zu 2019.

Das durch die Pandemie veränderte Informations- und Reiseverhalten der Gäste ist aber gleichzeitig auch Impuls und Anstoß für Veränderungen, um den folgenden neuen, durch die renommierte BTE Tourismus- und Regionalberatung im Zuge der aktuellen Fortschreibung der Tourismuskonzeption analysierten beispielhaften Trends zu folgen:

  • digitaler: Das Informations-, Reservierungs- und Buchungsverhalten der Gäste vor, während und nach der Reise wird immer digitaler.
  • entschleunigter und regionaler: Angebote im Zusammenhang mit der Natur oder regionalen Produkten werden wichtiger.
  • erlebnisreicher: Das „Erleben“ spielt bei fast allen Zielgruppen eine große Rolle, seien es Naturerlebnisse, kulturelle Angebote oder besondere Events.
  • nachhaltiger: Das Bewusstsein für umweltverträgliches Reisen beginnt sich immer stärker zu entwickeln.
  • spontaner und flexibler: Reiseentscheidungen werden kurzfristiger getroffen und die Gäste erwarten eine schnelle Verfügbarkeit von Informationen.

Hier setzt das Projekt Modellregion Rostock des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV an, um diesen aktuellen Trends im Tourismus aktiv begegnen zu können. Gemeinsam mit den Kooperationspartnern Güstrow, Teterow und Schwaan wurde die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im landesweiten Wettbewerb des Ministeriums beauftragt, die Tourismusentwicklung, Digitalisierung, Mobilität und Vernetzung der Region weiter voranzubringen. Darüber wurde die Bürgerschaft mit der Informationsvorlage Nr. 2021/IV/2035 unterrichtet. Ziel ist, unter Einbeziehung aller Akteure*innen zukunftsfähige Konzepte mit langfristigen Perspektiven zu schaffen und neue Wege für die dafür notwendige Finanzierung zu entwickeln. Der Fokus und die Zielstellung liegen dabei auf der Entwicklung eines Finanzierungsmodells, das den Gast in die Finanzierung der wahrzunehmenden Aufgaben inkludiert und insbesondere den bisher nicht prädikatisierten, aber sehr wohl touristischen Orten die Möglichkeit bietet, zweckgebundene Gästebeiträge zu nutzen. Mit dieser Finanzierung sollen als weitere Zielstellung das Angebot und der Service für den Gast attraktiver gestaltet werden.

Im Rahmen des Förderprojekts soll daher eine umlagefinanzierte digitale GästeCard als Weiterentwicklung der RostockCard und Kurkarte orientiert am Gästebedarf inkl. ÖPNV und zielgruppengerechten Angeboten aus dem Tourismus- und Freizeitbereich konzipiert werden. Dies beinhaltet gleichermaßen die Entwicklung eines Marktforschungscockpits zur Messung und Optimierung der Besucherströme und Gästebewegungen sowie die Entwicklung einer PWA (Progressive Web App) für Gäste und auch Einwohner*innen als interaktive Informationsplattform.

Die Aufrechterhaltung, Weiterentwicklung und Schaffung attraktiver touristischer Angebote und touristischer Infrastruktur erfordern eine planbare und verlässliche Finanzierung, damit sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch künftig im wachsenden nationalen und internationalen Wettbewerb als Reiseziel behaupten kann. Es müssen unter Berücksichtigung der touristischen Megatrends neue erlebbare Mehrwerte für Urlauber*innen und Gäste geschaffen werden.

 

Die erforderlichen Mittel sollen aus einer vom Gast erhobenen Kurabgabe generiert werden, ohne dass es zu einer Mehrbelastung für die Einwohner*innen und Unternehmen kommt. Durch die zusätzlichen Einnahmen wird die Tourismuszentrale Rostock&Warnemünde in die Lage versetzt, die künftigen Herausforderungen im Tourismus bewältigen zu können, ohne den städtischen Haushalt weiter zu belasten. Das Instrument Kurabgabe stellt dabei eine Chance dar, die Aufwendungen für die freiwillige Aufgabe Tourismus langfristig und planbar zu finanzieren. 

Zielstellung des Antrags:

Notwendige Voraussetzung war die durch die Modellregionen angestoßene Novellierung des Kurortgesetzes MV (KurortG MV) und des Kommunalabgabengesetzes MV (KAG MV) im Juli 2021. Bisher konnte nur in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten Kurabgabe erhoben werden. Das sind in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Stadtteile Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide. Nach der Änderung des KAG MV ist jetzt die Erhebung einer Kurabgabe in Orten oder Regionen möglich, die als Tourismusort oder -region anerkannt sind. Die Stadt kann folglich jetzt auf der Grundlage von § 4a KurortG MV für die übrigen Stadtteile der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft das Prädikat „Tourismusort“ beim Land beantragen. Als Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren werden genannt:

  • eine landschaftlich bevorzugte Lage oder
  • das Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder
  • sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder
  • geeignete Angebote für Naherholung wie insbesondere Ausflugmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder
  • das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte

Diese Kriterien werden durch den zu prädikatisierenden Ortsteil Rostock-Stadt erfüllt, so dass der Antrag auf Prädikatisierung als „Tourismusort“ beim Wirtschaftsministerium MV zu stellen ist und durch dieses kurzfristig entschieden wird.

Ausblick:

Nach erfolgter Prädikatisierung als „Tourismusort“ ist in Rostock-Stadt die Erhebung einer Kurabgabe von Übernachtungsgästen möglich. Voraussetzungen dafür sind die Anpassung der Kurabgabesatzung, die Kalkulation der Kurabgabe sowie die Schaffung der technischen Voraussetzungen nach entsprechender Beschlussfassung durch die Bürgerschaft. Anschließend erfolgt die Einführung der digitalen GästeCard. Die daraus neu generierten Erlöse werden sodann zweckgebunden für ein nachhaltig attraktives touristisches Angebot verwendet. Alle erforderlichen Maßnahmen werden innerhalb des durch das Wirtschaftsministerium MV mit 400 TEUR geförderten Modellregionenprojekts umgesetzt.
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit dem Prädikatisierungsprozess sind keine Kosten verbunden.   

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.03.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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24.03.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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30.03.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen