Beschlussvorlage - 2020/BV/1139
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmepaket zugunsten der regionalen Wirtschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.07.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen; Kämmereiamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Jul 30, 2020
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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Jul 30, 2020
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Aug 5, 2020
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Aug 6, 2020
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Aug 12, 2020
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (2) KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2020/AN/1036, 2020/AN/0972, 2020/AN/0976, 2020/AN/0829
Sachverhalt:
Gerade klein- und mittelständische Unternehmen haben während der Corona-Pandemie erhebliche Einbußen zu verzeichnen. Mit zahlreichen unterschiedlichen Maßnahmen soll die regionale Wirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterstützt und so die Attraktivität Rostocks als urbanes Zentrum gefestigt werden. Die Bürgerschaft beauftragt daher den Oberbürgermeister mit der Umsetzung der in der Anlage enthaltenen Maßnahmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ein Beschluss über mögliche Deckungsquellen zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen im Rahmen einer über- und/ oder außerplanmäßigen Bewilligung kann erst nach der Genehmigung und öffentlicher Bekanntmachung des Haushaltes erfolgen.
Zur Deckung der finanziellen Auswirkungen für das Maßnahmepaket (Ergebnis-/ Finanzhaushalt Verwaltungstätigkeit = 747.700 EUR), können Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen im Teilhaushalt 62 – Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt entsprechend der Prognose 06/2020 verwendet werden. Die Deckung könnte durch das Produktkonto 11402.52311020/11402.72311020 Unterhaltung der Grundstücke – Baufreimachung für den Wohnungsbau erfolgen.
Die Gesamtermächtigung für die Investitionstätigkeit wird hinsichtlich der zur Verfügung zu stellenden Mittel in Höhe von 330.000 EUR auf mögliche Deckungsquellen auf den für das Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung stehenden Gesamtermächtigungen aus Planansatz 2020 und übertragenen Haushaltsresten geprüft.
Claus Ruhe Madsen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,5 kB
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Aug 5, 2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen
Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Maßnahmen der Beschlussvorlage 2020/BV/1139:
Maßnahme Nr. 1) – Zustimmung (Ja: 5, Nein: 4, Enth.: 1)
Maßnahme Nr. 2) – Ablehnung (Ja: 1, Nein: 9)
Maßnahme Nr. 3) – Zustimmung (Ja: 7, Nein: 1, Enth.: 2)
Maßnahme Nr. 4) – Zustimmung (Ja: 4, Enth.: 6)
Maßnahme Nr. 5) – Zustimmung (Ja: 10)
Maßnahme Nr. 6) – Zustimmung (Ja: 10)
Maßnahme Nr. 7) – Zustimmung (Ja: 9, Nein: 1)
Maßnahme Nr. 8) – Zustimmung (Ja: 10)
Aug 12, 2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Nach der Abstimmung zu den Änderungsanträgen erfolgt die punktweise Abstimmung zur Beschlussvorlage Nr. 2020/BV/1139 einschließlich ihrer Anlage (Maßnahmepaket …) und bestätigter Änderungsanträge.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung des Maßnahmepakets zur Abschwächung der Folgen der COVID-19-Pandemie und zugunsten der regionalen Wirtschaft.
Anlage:
Entwurf Maßnahmepaket zugunsten der regionalen Wirtschaft .
Maßnahmepaket zugunsten der regionalen Wirtschaft
(einschließlich der bestätigten Änderungsanträge)
1. Kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Tarifzone HRO
des Verkehrsverbundes Warnow an den vier Samstagen im September 2020
Gemeinsam mit den im Verkehrsverbund Warnow vertretenen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen wird die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Tarifzone HRO des Verkehrsverbundes Warnow an den vier Samstagen im September 2020 ermöglicht. Der Verlustausgleich in Höhe von 160.000 Euro wird von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock übernommen.
Die Maßnahme erfolgt parallel zu weiteren VVW-Angeboten zur Steigerung der Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Sie kommt zudem dem regionalen Handel zugute.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
- Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. P0021 entfällt die Abstimmung
zum Punkt 2.
3. Belebung der Innenstadt und weiterer Stadtteile durch zahlreiche zusätzliche Veranstaltungsangebote
Insbesondere die Rostocker Innenstadt wird durch zusätzliche Veranstaltungsangebote auf vielen kleineren Bühnen belebt. Das erhöht nicht nur die Aufenthaltsqualität und damit die Attraktivität der Innenstadt, sondern schafft auch Beschäftigungsmöglichkeiten für Künstlerinnen, Künstler sowie in der Veranstaltungswirtschaft Beschäftigte.
Aber auch urbane Zentren in den einzelnen Rostocker Stadtteilen sollen auf geeignete
Weise belebt werden. Dabei sind auch Zwischennutzungen von Räumen in städtischem Eigentum und im Eigentum städtischer Gesellschaften für Künstlerinnen und Künstler, ehrenamtliche Initiativen und gemeinnützige Vereine unbürokratisch und bis auf die anfallenden Betriebskosten sowie ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren unentgeltlich und rechtssicher zu ermöglichen. Hierfür sind Kosten in Höhe von insgesamt 500.000 Euro einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
4. Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Stadtmöblierungen und weitere Stadtbegrünungsmaßnahmen
Um die Aufenthaltsqualität im Umfeld wichtiger Orte zu stärken, sind zusätzliche Ausstattungen mit Stadtmöblierungs- und Spielelementen zu prüfen. Dadurch sollen insbesondere Familien mit Kindern, Älteren und Menschen mit Handicaps die Möglichkeit gegeben werden, die zusätzlichen Angebote in Anspruch zu nehmen.
Hierfür sind Kosten in Höhe von 500.000 Euro einzustellen.
Zusätzliche Stadtbegrünung lädt zur Neuentdeckung von bekannten Plätzen und Orten ein. Es sind daher Möglichkeiten zusätzlicher und nachhaltig wirkender Stadtbegrünungsmaßnahmen zu suchen und umzusetzen. Hierfür ist ein Etat in Höhe von 500.000 Euro bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
5. Prüfung kurzfristig umsetzbarer kleinerer Investitionen und Beschaffungen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch alle Organisationseinheiten der Verwaltung und die kommunalen Unternehmen prüfen zu lassen, ob geplante und zwingend notwendige kleinere Investitionsmaßnahmen und Beschaffungen im Sinne der Unterschwellenvergabeordnung zeitlich vorgezogen werden können, um wirksame Beiträge zur Beschäftigung für die regionale Wirtschaft, den Handel und das Handwerk zu leisten.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
6. Prüfung von möglichen Flächen-Erweiterungen gastronomischer Außenflächen
auf kommunalem Grund und Boden
Die Erweiterung gastronomischer Sondernutzung von Außenflächen zur Bewirtung von Gästen kann seit dem 15. Mai 2020 auf vereinfachtem Weg beantragt werden.
Den Betrieben wird damit ermöglicht, die bisher vorhandenen Sitzplätze auf eine größere Fläche zu verteilen, um die aktuellen Abstandsgebote einzuhalten.
Die Erleichterungen bei der Antragstellung beinhalten eine deutliche Absenkung der fälligen Gebühr sowie die vereinfachte und schnellere Prüfung. Ob die Genehmigung erteilt werden kann, bleibt von den konkreten Bedingungen vor Ort (vor allem von der Gewährleistung der Verkehrssicherheit) abhängig.
Die Sonderregelungen sind bis zum 31. Oktober 2020 befristet.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
7. Absicherung vereinfachter und kostenfreier Verfahren zur Nutzungsgenehmigung
für Straßenkunst im öffentlichen Raum
Seit 23. Juni 2020 ist es möglich, Nutzungsgenehmigungen für Straßenkunst im öffentlichen Raum kurzfristig zu erhalten. Abweichend vom üblichen Antrags- und Genehmigungsverfahren wurde eine formlose, digitale Beantragung per E-Mail ermöglicht. Erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen keine Rückmeldung, tritt automatisch eine Genehmigungsfiktion ein.
Die Kleinkunst muss unter Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Regelungen und sonstigen einschlägigen Regelungen stattfinden.
Dieses Antragsverfahren gilt bis 31. Dezember 2020. Gebühren werden - analog zu der Erweiterung bei der Straßengastronomie - nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
8. Stundung von Gewerbesteuerzahlungen
Es können Anträge auf zeitweilige Stundung der Gewerbesteuer gestellt werden.
Dabei erfolgt die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls, wobei die Nachweisführung auf Seiten der Unternehmen vereinfacht ist. Die Beträge können dann zunächst bis 31. August 2020 gestundet werden.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
Beschluss Nr. 2020/BV/1139:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung des Maßnahmepakets zur Abschwächung der Folgen der COVID-19-Pandemie und zugunsten der regionalen Wirtschaft:
1. Kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Tarifzone HRO
des Verkehrsverbundes Warnow an den vier Samstagen im September 2020
Gemeinsam mit den im Verkehrsverbund Warnow vertretenen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen wird die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Tarifzone HRO des Verkehrsverbundes Warnow an den vier Samstagen im September 2020 ermöglicht. Der Verlustausgleich in Höhe von 160.000 Euro wird von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock übernommen.
Die Maßnahme erfolgt parallel zu weiteren VVW-Angeboten zur Steigerung der Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Sie kommt zudem dem regionalen Handel zugute.
2. Prüfung zur gezielten Stärkung umweltfreundlicher Mobilität und des Personennahverkehrs durch eine Bezuschussung in Form von ÖPNV-Gutscheinen
Die Verwaltung prüft, wie eine noch festzulegende Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die ihr Kraftfahrzeug abmelden, ein Jahresabonnement der RSAG geschenkt bekommen können.
3. Belebung der Innenstadt und weiterer Stadtteile durch zahlreiche zusätzliche Veranstaltungsangebote
Insbesondere die Rostocker Innenstadt wird durch zusätzliche Veranstaltungsangebote auf vielen kleineren Bühnen belebt. Das erhöht nicht nur die Aufenthaltsqualität und damit die Attraktivität der Innenstadt, sondern schafft auch Beschäftigungsmöglichkeiten für Künstlerinnen, Künstler sowie in der Veranstaltungswirtschaft Beschäftigte.
Aber auch urbane Zentren in den einzelnen Rostocker Stadtteilen sollen auf geeignete
Weise belebt werden. Dabei sind auch Zwischennutzungen von Räumen in städtischem Eigentum und im Eigentum städtischer Gesellschaften für Künstlerinnen und Künstler, ehrenamtliche Initiativen und gemeinnützige Vereine unbürokratisch und bis auf die anfallenden Betriebskosten sowie ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren unentgeltlich und rechtssicher zu ermöglichen. Hierfür sind Kosten in Höhe von insgesamt 500.000 Euro einzustellen.
4. Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Stadtmöblierungen und weitere Stadtbegrünungsmaßnahmen
Um die Aufenthaltsqualität im Umfeld wichtiger Orte zu stärken, sind zusätzliche Ausstattungen mit Stadtmöblierungs- und Spielelementen zu prüfen. Dadurch sollen insbesondere Familien mit Kindern, Älteren und Menschen mit Handicaps die Möglichkeit gegeben werden, die zusätzlichen Angebote in Anspruch zu nehmen.
Hierfür sind Kosten in Höhe von 500.000 Euro einzustellen.
Zusätzliche Stadtbegrünung lädt zur Neuentdeckung von bekannten Plätzen und Orten ein. Es sind daher Möglichkeiten zusätzlicher und nachhaltig wirkender Stadtbegrünungsmaßnahmen zu suchen und umzusetzen. Hierfür ist ein Etat in Höhe von 500.000 Euro bereitzustellen.
5. Prüfung kurzfristig umsetzbarer kleinerer Investitionen und Beschaffungen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch alle Organisationseinheiten der Verwaltung und die kommunalen Unternehmen prüfen zu lassen, ob geplante und zwingend notwendige kleinere Investitionsmaßnahmen und Beschaffungen im Sinne der Unterschwellenvergabeordnung zeitlich vorgezogen werden können, um wirksame Beiträge zur Beschäftigung für die regionale Wirtschaft, den Handel und das Handwerk zu leisten.
6. Prüfung von möglichen Flächen-Erweiterungen gastronomischer Außenflächen
auf kommunalem Grund und Boden
Die Erweiterung gastronomischer Sondernutzung von Außenflächen zur Bewirtung von Gästen kann seit dem 15. Mai 2020 auf vereinfachtem Weg beantragt werden.
Den Betrieben wird damit ermöglicht, die bisher vorhandenen Sitzplätze auf eine größere Fläche zu verteilen, um die aktuellen Abstandsgebote einzuhalten.
Die Erleichterungen bei der Antragstellung beinhalten eine deutliche Absenkung der fälligen Gebühr sowie die vereinfachte und schnellere Prüfung. Ob die Genehmigung erteilt werden kann, bleibt von den konkreten Bedingungen vor Ort (vor allem von der Gewährleistung der Verkehrssicherheit) abhängig.
Die Sonderregelungen sind bis zum 31. Oktober 2020 befristet.
7. Absicherung vereinfachter und kostenfreier Verfahren zur Nutzungsgenehmigung
für Straßenkunst im öffentlichen Raum
Seit 23. Juni 2020 ist es möglich, Nutzungsgenehmigungen für Straßenkunst im öffentlichen Raum kurzfristig zu erhalten. Abweichend vom üblichen Antrags- und Genehmigungsverfahren wurde eine formlose, digitale Beantragung per E-Mail ermöglicht. Erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen keine Rückmeldung, tritt automatisch eine Genehmigungsfiktion ein.
Die Kleinkunst muss unter Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Regelungen und sonstigen einschlägigen Regelungen stattfinden.
Dieses Antragsverfahren gilt bis 31. Dezember 2020. Gebühren werden - analog zu der Erweiterung bei der Straßengastronomie - nicht erhoben.
8. Stundung von Gewerbesteuerzahlungen
Es können Anträge auf zeitweilige Stundung der Gewerbesteuer gestellt werden.
Dabei erfolgt die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls, wobei die Nachweisführung auf Seiten der Unternehmen vereinfacht ist. Die Beträge können dann zunächst bis 31. August 2020 gestundet werden.