Beschlussvorlage - 2017/BV/2720
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebungsbeschluss zum Beschluss Nr. 2014/BV/0486: Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für allgemein bildende Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 04.10.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Hauptamt; Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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Oct 10, 2017
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Nov 14, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Vorberatung
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Nov 14, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Vorberatung
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Nov 14, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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Oct 10, 2017
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Nov 14, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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Nov 21, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Vorberatung
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Nov 21, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Vorberatung
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Oct 18, 2017
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Nov 15, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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Nov 15, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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Nov 23, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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Nov 28, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Vorberatung
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Nov 28, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Vorberatung
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Oct 25, 2017
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Nov 22, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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Nov 1, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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Nov 29, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
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Vorberatung
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Nov 2, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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Nov 2, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Vorberatung
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Nov 2, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
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Nov 7, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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Vorberatung
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Nov 7, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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Dec 5, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 6, 2017
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Beschlussvorschriften:
§ 46 SchulG M-V
Kommunalverfassung des Landes M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2014/BV/0486 - Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für allgemein bildende Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)
Sachverhalt:
Im Zeitraum 2014/2015 erging an das Land Mecklenburg-Vorpommern der Auftrag, das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Teilen so zu überarbeiten, dass die bis dahin im Schulgesetz bestehende Ungleichbehandlungen zwischen den kreisfreien Städten und Landkreisen abgebaut werden (§§ 45, 46, 113 SchulG M-V).
Im Einzelnen betraf dies insbesondere:
Die Erstattung von Schülerbeförderungskosten an Schüler/innen und Eltern in den Fällen, in denen zumutbare Schulwegelängen überschritten werden (§ 113 SchulG M-V)
Zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich geregelte Verpflichtungen für die Schulträger zur Bildung spezieller Schuleinzugsbereiche und örtlich zuständiger Schulen (§§ 45 - Aufnahmeanspruch, Aufnahmebeschränkungen, 46 - Örtlich zuständige Schule - SchulG M-V)
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern forderte insofern die verbleibenden kreisfreien Städte 2015 auf, analog zu den Landkreisen Schuleinzugsbereichssatzungen zu erstellen und durch die Staatlichen Schulämter als untere Schulbehörde genehmigen zu lassen.
Die Hansestadt Rostock hat 2015 eine Schuleinzugsbereichssatzung erstellt und durch die Bürgerschaft mit Beschluss 2014/BV/0486 am 25. März 2015 beschlossen.
Diese wurde am 26. Juni 2015 dem Staatlichen Schulamt Rostock zur Genehmigung vorgelegt. Kernbestandteil war die Bildung eines ganzheitlichen Schuleinzugsbereiches für das Gesamtterritorium der Hansestadt Rostock. Eine Genehmigung erfolgte zunächst ohne Angaben von Gründen nicht.
Zum 17. Dezember 2015 beschloss das Land Mecklenburg-Vorpommern dann eine Schulgesetzesänderung im § 46 SchulG M-V, mit der gesamtterritoriale Schuleinzugsbereiche unzulässig sind und auf kleinräumige Einzugsbereiche abgestellt werden soll.
„(2) Der Einzugsbereich einer Schule ist grundsätzlich das Gebiet des Schulträgers. Die Landkreise und die kreisfreien Städte müssen abweichend von Satz 1 für die allgemein bildenden Schulen auf ihrem Gebiet Einzugsbereiche festlegen. [...]“
In der Folge wurde der Genehmigungsantrag der Hansestadt Rostock mit Datum vom 19. Januar 2016 abgelehnt und auf die zwischenzeitlich veränderte Gesetzeslage verwiesen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wurde über den Werdegang mit der Informationsvorlage 2016/IV/1544 am 6. April 2016 informiert. Zugleich wurde Widerspruch bei der zuständigen Widerspruchsstelle eingelegt. Der Widerspruch wurde mit Schreiben vom 7. Juni 2016 abgewiesen.
Von der Möglichkeit das Verwaltungsgericht Schwerin anzurufen, wurde kein Gebrauch gemacht, da die Schuleinzugsbereichssatzung verwaltungsrechtlich keine Wirkung mehr entfalten kann.
Die mit Beschluss 2014/BV/0486 am 25. März 2015 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossene Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für allgemein bildende Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock stellt sich aufgrund der veränderten Rechtslage als nicht gesetzeskonform dar, deshalb ist der benannte Beschluss aufzuheben.