22.11.2017 - 6.1 Aufhebungsbeschluss zum Beschluss Nr. 2014/BV/0...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Meyer, Amtsleiter des Schulverwaltungsamtes, erläutert alle 3 Beschlussvorlagen im Kontext. Grundlage der Beschlussvorlagen ist das geänderte Schulgesetz in M-V. Bisher wurden nur bei Kindern der Landkreise die Kosten für die Schülerbeförderung zwischen Schule und Wohnstätte übernommen. Jetzt ist dies auch in kreisfreien Städten, wie Rostock und Schwerin möglich. Für Grundschüler gelten Schulwege mit mehr als 2 km zwischen Wohnort und Schule; 4 km bei weiterführenden Schulen und 6 km bei Berufsschulen als erstattungsfähig.

Die BeschlussNr. 2014/BV/0486 hat keine Rechtswirkung erzeugt und muss somit aufgehoben werden, damit die BeschlussNr.2017/BV/2721 beschlossen werden kann. Eltern haben weiterhin die Möglichkeit den Schulstandort frei zu wählen. Gerechnet wird nicht der kürzeste Weg vom Elternhaus zur Schule, sondern der sicherste Schulweg. Das Schülerticket kann den Schülern aus Antrag erstattet werden.

Frau Jahnelgt hinzu, dass nur 10% der Schüler betroffen sein werden.

Herr Meyer rechnet damit, dass 10 bis 13 % der Schüler eine Schulwegsüberschreitung haben, d.h. ca. 2300 Antragsteller. Die Verwaltung hat 1,75 Planstellen für die Bearbeitung und Prüfung eingeplant.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 2014/BV/0486 zur Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für allgemein bildende Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung).

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt