Antrag - 2014/AN/5208

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. den Verband der Gartenfreunde in seiner Eigenschaft als Generalpächter von Kleingartengrundstücken aufzufordern, Anträge von KGA auf Anschluss an das öffentliche Abwassernetz als Antrag des Kleingartenverbandes an die Hansestadt Rostock einzureichen.
  2. zusammen mit den zuständigen Wasserbetrieben (WWAV und EURAWASSER) eingehende Anträge zu prüfen
  3. als Voraussetzungen für eine Genehmigung die folgenden anzuwenden:
    • die KGA muss für eine kleingärtnerische Nutzung im Flächennutzungsplan vorgesehen sein
    • die KGA muss von der topografischen Lage her an vorhandene Abwasserkanäle angeschlossen werden können
    • das Pachtgrundstück liegt im Wasserschutzgebiet oder andere Anlagen sind aus wirtschaftlichen oder ökologischen Gründen nicht vertretbar
    • ein Anschluss steht städtebaulichen Planungen nicht entgegen.
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Begründung

 

Zu 1)

KGA können nicht selbstständig, sondern nur über den Kleingartenverband einen Antrag auf Anschluss an das öffentliche Abwassernetz stellen, da die Antragstellung dem KGV als Pächter der Grundstücke obliegt. Bis dato hat der Verband der Gartenfreunde Rostock die Anliegen von KGA nicht als Antrag des KGV an die Stadtverwaltung bzw. weitere Zuständige gestellt. Der KGV kann zwar eine Empfehlung zu Anträgen abgeben, jedoch nicht selbst über den Anschluss entscheiden. Es ist daher nicht Aufgabe eines Kleingartenverbandes zulässige Anträge einzelner KGA zu verweigern. Derzeit gibt es vier interessierte KGA, mit einer Steigerung dieser Zahl ist kaum zu rechnen.

 

Zu 2)

Der zuständige Wasserversorger und Wasserentsorger ist hinsichtlich der Umsetzungsmöglichkeit eingehender Anträge einzubeziehen.

 

 

Zu 3)

Die benannten Voraussetzungen sind den Berliner Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom 14.11.2000 und 15.12.2009 entnommen. http://www.kleingartenvereine.de/recht/berlin/vvzpv.pdf bzw. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gesetze/download/vvzpv.pdf

Was in Berlin selbstverständlich ist, sollte auch in Rostock möglich sein. Auch in M-V gibt es KGA, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind.

 

Allgemein)

Die bisher seitens der Stadtverwaltung und des Kleingartenverbandes vorgetragenen Ablehnungsgründe für den Anschluss einiger KGA an das öffentliche Abwassernetz sind rechtlich nicht haltbar:

Ein Anschluss an das öffentliche Abwassernetz gefährdet weder den Charakter von Kleingärten noch die Gemeinnützigkeit, sofern die weiteren rechtlichen Bestimmungen für KGA und gemeinnützige Vereine eingehalten werden (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz 2010 und 2013).

Der Anschluss einer KGA an das öffentliche Abwassernetz ist durch die Laubenordnung des Verbandes der Gartenfreunde Rostock vom 04.05.2013 nicht ausgeschlossen, da die Ordnung zwar einen grundsätzlichen Anschluss verneint, Ausnahmen aber ermöglicht.

Hinzu kommt: Die Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen in Kleingartenlauben waren bereits vor dem 03.l0.1990 vorhanden und haben demzufolge gemäß § 20a BKleingG Bestandsschutz. Derzeit geht es ausschließlich um das WIE der Entsorgung. Der Erlass des Ministeriums aus dem Jahr 2008 fordert die Entsorgung nach ökologischen Gesichtspunkten und enthält keine Vorschriften zur Wahl der Entsorgung. Mit dem Anschluss an das öffentliche Abwassernetz wird die Art der bisherigen Entsorgung durch eine ökologisch bessere und zudem kostengünstigere Entsorgung ersetzt.

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Beschlüsse

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23.01.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

 

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29.01.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1.              den Verband der Gartenfreunde in seiner Eigenschaft als Generalpächter von Kleingarten­grundstücken aufzufordern, Anträge von Kleingartenanlagen (KGA) auf Anschluss an das öffentliche Abwassernetz als Antrag des Kleingartenverbandes an die Hansestadt Rostock einzureichen,
 

2.              zusammen mit den zuständigen Wasserbetrieben (WWAV und EURAWASSER) eingehende Anträge zu prüfen,
 

3.              als Voraussetzungen für eine Genehmigung die folgenden anzuwenden:
 

die KGA muss für eine kleingärtnerische Nutzung im Flächennutzungsplan vorgesehen sein,
 

die KGA muss von der topografischen Lage her an vorhandene Abwasserkanäle angeschlossen werden können,
 

das Pachtgrundstück liegt im Wasserschutzgebiet oder andere Anlagen sind aus wirtschaftlichen oder ökologischen Gründen nicht vertretbar,
 

ein Anschluss steht städtebaulichen Planungen nicht entgegen.

 

 

Durch die Zustimmung zu den Änderungsanträgen Nr. 2014/AN/5208-01 (ÄA) und Nr. 2014/AN/5208-02 (ÄA) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/5208:

Anschluss von Kleingartenanlagen an das öffentliche Abwassernetz

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten mit der Landes­regierung Mecklenburg-Vorpommern dafür einzusetzen, dass das Bundeskleingartengesetz bezogen auf die Abwasserentsorgungsfragen im Interesse der Kleingärtner angepasst wird.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird ergänzend gebeten, ein Mediationsverfahren zwischen dem Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock und den betroffenen Kleingartenanlagen in Rostock herbeizuführen und durchzuführen.

 

Das Mediationsverfahren ist abgeschlossen, wenn eine akzeptable Lösung für beide Seiten vorliegt.

 

Das Mediationsverfahren ist spätestens bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung abzuschließen und in dieser Sitzung der Rostocker Bürgerschaft vorzustellen.

 

Notwendige Beschlüsse und ggf. Genehmigungen sind folgend in dieser oder einer nachfolgenden Bürgerschaftssitzung auf den Weg zu bringen.