29.01.2014 - 8.2 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1.              den Verband der Gartenfreunde in seiner Eigenschaft als Generalpächter von Kleingarten­grundstücken aufzufordern, Anträge von Kleingartenanlagen (KGA) auf Anschluss an das öffentliche Abwassernetz als Antrag des Kleingartenverbandes an die Hansestadt Rostock einzureichen,
 

2.              zusammen mit den zuständigen Wasserbetrieben (WWAV und EURAWASSER) eingehende Anträge zu prüfen,
 

3.              als Voraussetzungen für eine Genehmigung die folgenden anzuwenden:
 

die KGA muss für eine kleingärtnerische Nutzung im Flächennutzungsplan vorgesehen sein,
 

die KGA muss von der topografischen Lage her an vorhandene Abwasserkanäle angeschlossen werden können,
 

das Pachtgrundstück liegt im Wasserschutzgebiet oder andere Anlagen sind aus wirtschaftlichen oder ökologischen Gründen nicht vertretbar,
 

ein Anschluss steht städtebaulichen Planungen nicht entgegen.

 

 

Durch die Zustimmung zu den Änderungsanträgen Nr. 2014/AN/5208-01 (ÄA) und Nr. 2014/AN/5208-02 (ÄA) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/5208:

Anschluss von Kleingartenanlagen an das öffentliche Abwassernetz

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten mit der Landes­regierung Mecklenburg-Vorpommern dafür einzusetzen, dass das Bundeskleingartengesetz bezogen auf die Abwasserentsorgungsfragen im Interesse der Kleingärtner angepasst wird.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird ergänzend gebeten, ein Mediationsverfahren zwischen dem Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock und den betroffenen Kleingartenanlagen in Rostock herbeizuführen und durchzuführen.

 

Das Mediationsverfahren ist abgeschlossen, wenn eine akzeptable Lösung für beide Seiten vorliegt.

 

Das Mediationsverfahren ist spätestens bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung abzuschließen und in dieser Sitzung der Rostocker Bürgerschaft vorzustellen.

 

Notwendige Beschlüsse und ggf. Genehmigungen sind folgend in dieser oder einer nachfolgenden Bürgerschaftssitzung auf den Weg zu bringen.

 

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Realisierung:

 

Die Mediation hatte sich mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt zum Anschluss der Kleingärten der KGA "Am Radelsee" an das öffentliche Abwassernetz erübrigt.