Beschlussvorlage - 2011/BV/2749

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Für das Sondergebiet „Östlicher Ortseingang Markgrafenheide“ soll der  Bebauungsplan Nr. 01.SO.171 aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt

 

- im Norden durch die Rostocker Heide

- im Osten durch die Rostocker Heide

- im Süden durch die Warnemünder Straße

- im Westen durch den Prahmgraben.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

1.      Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

§         Die Ordnung und Aufwertung des gesamten Bereichs bis zur Waldgrenze als wichtiger Auftakt für den touristisch geprägten Ortsteil Markgrafenheide.

 

§         Die standortverträgliche bauliche Ergänzung des touristischen Angebots und

 

§         die Abrundung der Bebauung durch naturnahe Freizeitangebote

      unter besonderer Beachtung der Belange des Landschafts- und               Naturschutzes (Schutzgebiete, Waldnähe, Wasserrahmenrichtlinie,               Ausgleichsreglung) an diesem naturräumlich sensiblen Standort.

 

2.      Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

3.      Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

 

Sachverhalt:

 

Die traditionsreiche Ausflugsgaststätte „Utspann“ und die Pension „Forsthaus“ mit gegenüberliegendem Bootsverleih und Schiffsverkehr bilden einen wichtigen Auftakt für den touristisch geprägten Ortsteil. Die Objekte besitzen durch ihre exponierte Lage und den kulturhistorischen Hintergrund besondere Bedeutung für die naturverbundene Erholung (Radwegenetz).

 

Der weitere Bereich ist zum Teil aber als städtebaulicher Missstand (Parkplatz, aufgelassene Gärten) einzustufen. Die Ordnung und Aufwertung des gesamten Bereichs bis zur Waldgrenze und die standortverträgliche Ergänzung des touristischen Angebots an diesem Standort wird als saisonverlängernde Maßnahme für Markgrafenheide begrüßt.

 

Die Aufwertung und Erweiterung des Restaurants „Utspann“ als Ausflugsgaststätte und für die Beherbergung (Flurstück 83/8) bilden dabei das Kernstück der Planung.

Als Sicherheit für eine stabile langfristige Entwicklung ist auf den angrenzenden städtischen Flurstücken 83/9 und 36/7 die wirtschaftliche Erweiterung um Unterkünfte für Fahrradtouristen (20 Doppelzimmer) sowie eine Saunalandschaft geplant.

Zur Realisierung des Projektes soll eine Fläche von ca. 3.000 m² beplant werden. Davon sind aber nur ca. 1.500 m² Fläche aufgrund des Waldabstandes bebaubar, so dass auch notwendige Freianlagen und Ausgleichsmaßnahmen auf diesen Flächen realisiert werden können.

 

Die Entwicklung der Pension „Forsthaus“ soll in den bestehenden Grenzen erfolgen. Eine geringe bauliche Verdichtung und die Ordnung und Gestaltung der Freiflächen (Parkplatz, Zufahrten) sind hier das Planungsziel.

 

Die Ver- und Entsorgung des Vorhabens kann über die Erweiterung bestehender Anlagen erfolgen. Öffentliche Leitungstrassen/Aufwendungen entstehen nicht.

 

Die Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan erfolgt aufgrund der bisherigen Größe der bebaubaren Flächen als Wald (Auffangplanung). Aufgrund der neuen Bauflächen erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.

 

 

 

An diesem naturräumlich sensiblen Standort müssen die Belange des Landschafts- und Naturschutzes besondere Beachtung finden.

Im Planverfahren sind verbindliche Regelungen zu weiteren Belangen zu treffen:

 

-              Regelung des Waldabstandes,

-              Beachtung der Sturmflutsicherheit,

-              Beachtung der Schutzbestimmungen des Prahmgrabens nach WRRL,

-              Vereinbarkeit mit den Schutzzielen des LSG und des FFH-Gebietes „Rostocker Heide“.

 

Eine grundsätzliche Machbarkeit wurde von den Ämtern bereits bestätigt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1,2 ha.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungskosten zur Aufstellung des Bebauungsplans inklusive Kosten für den Grünordnungsplan und den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in Höhe von 16.368,03 €.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.11.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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16.11.2011 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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23.11.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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29.11.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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07.12.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen