29.11.2011 - 4.2.16 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Vorlage und beantwortet Fragen. Der Ortsbeirat hatte der Vorlage zugestimmt.

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Beschluss:

Für das Sondergebiet „Östlicher Ortseingang Markgrafenheide“ soll der  Bebauungsplan Nr. 01.SO.171 aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt

 

- im Norden durch die Rostocker Heide

- im Osten durch die Rostocker Heide

- im Süden durch die Warnemünder Straße

- im Westen durch den Prahmgraben.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

1.              Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

              Die Ordnung und Aufwertung des gesamten Bereichs bis zur Waldgrenze als wichtiger Auftakt für den touristisch geprägten Ortsteil Markgrafenheide.

 

              Die standortverträgliche bauliche Ergänzung des touristischen Angebots und

 

              die Abrundung der Bebauung durch naturnahe Freizeitangebote

      unter besonderer Beachtung der Belange des Landschafts- und               Naturschutzes (Schutzgebiete, Waldnähe, Wasserrahmenrichtlinie,               Ausgleichsreglung) an diesem naturräumlich sensiblen Standort.

 

2.              Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

3.              Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

-

 

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Anlagen zur Vorlage