07.12.2011 - 9.5 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke empfiehlt Zustimmung

 

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Beschluss:

 

Für das Sondergebiet „Östlicher Ortseingang Markgrafenheide“ soll der  Bebauungsplan Nr. 01.SO.171 aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt

 

- im Norden:              durch die Rostocker Heide,

- im Osten:              durch die Rostocker Heide,

- im Süden:              durch die Warnemünder Straße,

- im Westen:              durch den Prahmgraben.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

1. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

§              Die Ordnung und Aufwertung des gesamten Bereichs bis zur Waldgrenze als wichtiger Auftakt für den touristisch geprägten Ortsteil Markgrafenheide.

 

§              Die standortverträgliche bauliche Ergänzung des touristischen Angebots und

 

§              die Abrundung der Bebauung durch naturnahe Freizeitangebote unter besonderer Beachtung der Belange des Landschafts- und Naturschutzes (Schutzgebiete, Waldnähe, Wasserrahmenrichtlinie, Ausgleichsreglung) an diesem naturräumlich sensiblen Standort.

 

2. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

3. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.

 

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 9 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage