Antrag - 2011/AN/1906

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1.      eine Übersicht über die in der Hansestadt Rostock ansässigen Kultureinrichtungen und Kulturanbieter, unabhängig von ihrer Organisationsform, Trägerschaft und Finanzierung,

 

2.      eine Auflistung der haushaltsrelevanten Kulturausgaben für die unter Ziffer 1 aufgelisteten Kultureinrichtungen und Kulturanbieter für die Jahre 2000 bis 2010,

 

3.      den Zeitplan für die Erstellung des Kulturkonzeptes und einen extern moderierten öffentlichen Beteiligungsprozess sowie die voraussichtlichen Kosten und die haushalterische Untersetzung

 

bis zum 01.07.2011 vorzulegen.

 

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Sachverhalt:

Der Agenda 21-Rat der Hansestadt Rostock hält die Erarbeitung eines Kulturkonzeptes für Rostock als Teil der nachhaltigen Stadtentwicklung für dringend erforderlich und bittet den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung den oben stehenden Antrag an die Bürgerschaft zu richten.

 

Voraussetzung für ein Kulturkonzept ist eine umfassende Bestandsaufnahme über alle Kultureinrichtungen und ihre kommunale Finanzierung. Damit wird eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für konzeptionell fundierte und wirtschaftlich begründbare Entscheidungen geschaffen.

Darauf aufbauend kann eine vergleichende und konzeptionelle Betrachtung aller Ausgaben im Bereich Kultur erfolgen. In den vergangenen Haushalten wurden Einsparungen im Kulturetat pauschal, ohne weitere Konkretisierung und überwiegend verwaltungsintern vorgenommen.

 

Es ist der Hansestadt Rostock in den letzten 20 Jahren nicht gelungen eine konsistente und verbindliche Perspektive für die kulturelle Entwicklung der Stadt aufzuzeigen. Es fehlt an Kontinuität, Planungssicherheit und klaren allgemein akzeptierten Zielen.

Um die kontroversen Dynamiken im Politik- und Kulturbereich fassen und bündeln zu können, möchte der Agenda-21-Rat einen Konsensprozess zur Zielvereinbarung anregen. Die Aufgaben, Leistungen, haushaltsrelevanten Kosten und Entwicklungsperspektiven der Kulturträger sollen in einem extern moderierten Diskussions- und Auswahlverfahren konsensfähig und nachvollziehbar abgewogen, zusammengeführt und verbindlich formuliert werden. Dieser offene Prozess soll von einem ausgewiesenen Kultur-Experten moderiert werden und  unter Beteiligung der Öffentlichkeit, des Agenda 21-Rates, der Kultursenatorin, des Kulturausschusses, eines zu bildenden Expertengremiums und eines Rates von repräsentativen Delegierten der betroffenen Kultursparten stattfinden.

 

Der Antrag fand das einstimmig zustimmende Votum in der Sitzung des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung am 20. Januar 2011.

 

 

 

Dr. Steffen Wandschneider

Ausschussvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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24.02.2011 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

Beschluss mit Änderung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, unter Federführung des Kulturausschusses der Bürgerschaft „Kulturpolitische Leitlinien der Hansestadt Rostock“ zu erarbeiten, die die Grundlage für den zu erarbeitenden Kulturentwicklungsplan bilden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1.              eine Übersicht über alle für die Kulturentwicklungsplanung relevanten Kultureinrichtungen und Kulturanbieter, unabhängig von ihrer Organisationsform, Trägerschaft und Finanzierung,

 

2.              eine Auflistung der haushaltsrelevanten Kulturausgaben für die unter Ziffer 1 aufgelisteten Kultureinrichtungen und Kulturanbieter für die Jahre 2000 bis 2010,

 

3.              den Zeitplan für die Erstellung des Kulturentwicklungsplans und einen extern moderierten öffentlichen Beteiligungsprozess sowie die voraussichtlichen Kosten und die haushalterische Untersetzung

 

bis zum 01.07.2011 vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen mit Änderung

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

8

Dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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09.03.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1. eine Übersicht über die in der Hansestadt Rostock ansässigen Kultureinrichtungen und Kulturanbieter, unabhängig von ihrer Organisationsform, Trägerschaft und Finanzierung,
 

2. eine Auflistung der haushaltsrelevanten Kulturausgaben für die unter Ziffer 1 aufgelisteten Kultureinrichtungen und Kulturanbieter für die Jahre 2000 bis 2010,
 

3. den Zeitplan für die Erstellung des Kulturkonzeptes und einen extern moderierten öffentlichen Beteiligungsprozess sowie die voraussichtlichen Kosten und die haushalterische Untersetzung
 

bis zum 01.07.2011 vorzulegen.

 

 

 

Beschluss Nr. 2011/AN/1906:

 

Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplans der Hansestadt Rostock
als Teil der nachhaltigen Stadtentwicklung

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, unter Federführung des Kulturausschusses der Bürgerschaft „Kulturpolitische Leitlinien der Hansestadt Rostock“ zu erarbeiten, die die Grund­lage für den zu erarbeitenden Kulturentwicklungsplan bilden.
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1. eine Übersicht über alle für die Kulturentwicklungsplanung relevanten Kultureinrichtungen und Kulturanbieter, unabhängig von ihrer Organisationsform, Trägerschaft und Finanzierung,
 

2. eine Auflistung der haushaltsrelevanten Kulturausgaben für die unter Ziffer 1 aufgelisteten Kultureinrichtungen und Kulturanbieter für die Jahre 2000 bis 2010,
 

3. den Zeitplan für die Erstellung des Kulturentwicklungsplans und einen extern moderierten öffentlichen Beteiligungsprozess sowie die voraussichtlichen Kosten und die haushalterische Untersetzung
 

bis zum 01.07.2011 vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt