09.03.2011 - 8.6 Dr. Steffen Wandschneider (für den Ausschuss fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 09.03.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. eine Übersicht über die in der Hansestadt Rostock ansässigen Kultureinrichtungen und Kulturanbieter, unabhängig von ihrer Organisationsform, Trägerschaft und Finanzierung,
2. eine Auflistung der haushaltsrelevanten Kulturausgaben für die unter Ziffer 1 aufgelisteten Kultureinrichtungen und Kulturanbieter für die Jahre 2000 bis 2010,
3. den Zeitplan für die Erstellung des Kulturkonzeptes und einen extern moderierten öffentlichen Beteiligungsprozess sowie die voraussichtlichen Kosten und die haushalterische Untersetzung
bis zum 01.07.2011 vorzulegen.
Beschluss Nr. 2011/AN/1906:
Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplans der Hansestadt Rostock
als Teil der nachhaltigen Stadtentwicklung
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, unter Federführung des Kulturausschusses der Bürgerschaft Kulturpolitische Leitlinien der Hansestadt Rostock zu erarbeiten, die die Grundlage für den zu erarbeitenden Kulturentwicklungsplan bilden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. eine Übersicht über alle für die Kulturentwicklungsplanung relevanten Kultureinrichtungen und Kulturanbieter, unabhängig von ihrer Organisationsform, Trägerschaft und Finanzierung,
2. eine Auflistung der haushaltsrelevanten Kulturausgaben für die unter Ziffer 1 aufgelisteten Kultureinrichtungen und Kulturanbieter für die Jahre 2000 bis 2010,
3. den Zeitplan für die Erstellung des Kulturentwicklungsplans und einen extern moderierten öffentlichen Beteiligungsprozess sowie die voraussichtlichen Kosten und die haushalterische Untersetzung
bis zum 01.07.2011 vorzulegen.