24.02.2011 - 4.1 Dr. Steffen Wandschneider (für den Ausschuss fü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Frau Schulz stellt den nachfolgenden Änderungsantrag vor, der im Ergebnis der Beratung zwischen der Verwaltung und Herrn Schnauer vom Agenda 21-Beirat, entstanden ist, und schlägt vor, den Änderungsantrag als Antrag des Kulturausschusses einzubringen.

 

 

Änderungsantrag:

(Die Änderungen zum Antrag 2011/AN/1906 sind kursiv hervorgehoben)

 

Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplans (statt Kulturkonzept) der Hansestadt Rostock als Teil der nachhaltigen Stadtentwicklung

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, unter Federführung des Kulturausschusses der Bürgerschaft „Kulturpolitische Leitlinien der Hansestadt Rostock“ zu erarbeiten, die die Grundlage für den zu erarbeitenden Kulturentwicklungsplan bilden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1.      eine Übersicht über alle für die Kulturentwicklungsplanung relevanten Kultureinrichtungen und Kulturanbieter, unabhängig von ihrer Organisationsform, Trägerschaft und Finanzierung,

2.      eine Auflistung der haushaltsrelevanten Kulturausgaben für die unter Ziffer 1 aufgelisteten Kultureinrichtungen und Kulturanbieter für die Jahre 2000 bis 2010,

3.      den Zeitplan für die Erstellung des Kulturentwicklungsplans und einen extern moderierten öffentlichen Beteiligungsprozess sowie die voraussichtlichen Kosten und die haushalterische Untersetzung

bis zum 01.07.2011 vorzulegen.



Sachverhalt:

Die Initiative des Agenda 21-Rates wird ausdrücklich befürwortet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll die frühzeitige Beteiligung des politischen Raums und der Öffentlichkeit noch stärker Berücksichtigung finden.

 

 

Die Ausschussmitglieder votieren einstimmig für den Änderungsantrag.

 

Abstimmungsergebnis:  Ja: 8; Nein: 0; Enth.:0

 

 

Anschließend stimmen die Ausschussmitglieder über den Antrag 2011/AN/1906 ab:

 

 

 

 

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Beschluss mit Änderung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, unter Federführung des Kulturausschusses der Bürgerschaft „Kulturpolitische Leitlinien der Hansestadt Rostock“ zu erarbeiten, die die Grundlage für den zu erarbeitenden Kulturentwicklungsplan bilden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1.              eine Übersicht über alle für die Kulturentwicklungsplanung relevanten Kultureinrichtungen und Kulturanbieter, unabhängig von ihrer Organisationsform, Trägerschaft und Finanzierung,

 

2.              eine Auflistung der haushaltsrelevanten Kulturausgaben für die unter Ziffer 1 aufgelisteten Kultureinrichtungen und Kulturanbieter für die Jahre 2000 bis 2010,

 

3.              den Zeitplan für die Erstellung des Kulturentwicklungsplans und einen extern moderierten öffentlichen Beteiligungsprozess sowie die voraussichtlichen Kosten und die haushalterische Untersetzung

 

bis zum 01.07.2011 vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen mit Änderung

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

8

Dagegen

0

Enthaltungen

0