Beschlussvorlage - 2009/BV/0599

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.

 

Für ein Gebiet am westlichen Teil des Stolteraer Weges im Ortsteil Diedrichshagen soll der Bebauungsplan Nr. 01.W.165 für das Wohngebiet „Nördlich des Stolteraer Wegs“ aufgestellt werden.

 

 

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

 

 

- im Osten durch die Grundstücke Stolteraer Weg Nr. 33a, Waldweg 10a und 10b,

 

- im Westen durch den Waldweg in Richtung Wilhelmshöhe,

 

- im Süden durch den Stolteraer Weg und

 

- im Norden, ab einer Tiefe von ca. 60 m parallel zum Stolteraer Weg, durch Ackerflächen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 11/2, 11/3, 12 und 13 der Flur 1 der Gemarkung Diedrichshagen in einer Größe von ca. 2 ha.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2.

Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung schaffen.

 

Aufgrund der hohen Sensibilität des Raumes (Küstennähe, Tourismusraum, FFH-Nähe, angrenzendes Landschaftsschutzgebiet) soll eine qualitätsvolle, großzügige Bebauungsstruktur entstehen. Als nördliche Grenze der Ortslage zum Landschaftsraum ist die grünordnerische Einbindung besonders zu beachten.

 

 

3.

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

 

4.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung erfolgen.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V,  § 3 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            Keine

 

 

Sachverhalt:

 

Im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock ist im westlichen Teil Diedrichshagens nördlich des Stolteraer Weges zwischen den beiden Waldwegen zum Küstenwald eine Wohnbaufläche ausgewiesen. Für diese derzeit im unbebaubaren Außenbereich und direkt am Stolteraer Weg liegenden Entwicklungsflächen soll aufgrund der hohen Nachfrage (1. Bebauungslinie hinter der Küste) Baurecht geschaffen werden. Eine straßenbegleitende Bebauung nördlich des bislang weitgehend einseitig bebauten Stolteraer Weges rundet hier die Ortslage nach Norden ab.

 

Die besonderen Qualitäten des Standortes durch die Lage in einem touristisch attraktiven Raum (Baden, Radfahren, Wandern), ein Umfeld mit offener Landschaft, die Nähe zur Küste mit dem Küstenwald sowie die Einbindung in eine gewachsene, dörfliche Ortslage mit Anschluss an den ÖPNV  machen ihn zu einem attraktiven Wohnstandort. Gleichzeitig ist dadurch aber auch eine hohe Sensibilität des Raumes gegeben (Küstennähe, Tourismusraum, FFH-Nähe, umliegendes Landschaftsschutzgebiet), die eine besondere Angemessenheit bei der Entwicklung von Bebauungs- und Freiraumstrukturen erfordert.

Planungsziel ist es deshalb

 

 

 

-          eine großzügige, landschaftlich gut eingebundene Bebauung zu entwickeln,

 

-          eine klare bauliche Grenze der Ortslage zum sensiblen nördlichen Freiraum zu definieren und

 

-          dazu notwendige Ausgleichsmaßnahmen sind im räumlichen Bezug zu den künftigen Baugrundstücken zu gewährleisten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            Keine (Kosten trägt Investor)

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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03.11.2009 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)

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24.11.2009 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.12.2009 - Bürgerschaft - überwiesen

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17.12.2009 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.12.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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27.01.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen