24.11.2009 - 4.2.2 Bebauungsplan Nr. 01.W.165 für das Wohngebiet ?...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert den Aufstellungsbeschluß. Herr Kreuzer zitiert die Meinung des OBR, der wie zur Diskussion des FNP keine Wohnbebauung am Standort haben will. Herr Dr. Nagijew begründet einen vorbereiteten Änderungsantrag, ihm wäre es wichtig, das die Einhaltung der RREP-Richtlinie in Text erscheint. Herr Müller erläutert, das diese Richtlinie zu den gesetzlichen Grundlagen gehört, die im Verfahren umzusetzen sind, diese müssen nicht aufgezählt werden. Herr Giesen läßt über den Antrag abstimmen, er wird mit einer Ja-Stimme, fünf Nein-Stimmen und vier Enthaltungen abgelehnt.

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Beschluss:

1. 

Für ein Gebiet am westlichen Teil des Stolteraer Weges im Ortsteil Diedrichshagen soll der Bebauungsplan Nr. 01.W.165 für das Wohngebiet „Nördlich des Stolteraer Wegs“ aufgestellt werden.

 

 

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

 

 

- im Osten durch die Grundstücke Stolteraer Weg Nr. 33a, Waldweg 10a und 10b,

 

- im Westen durch den Waldweg in Richtung Wilhelmshöhe,

 

- im Süden durch den Stolteraer Weg und

 

- im Norden, ab einer Tiefe von ca. 60 m parallel zum Stolteraer Weg, durch Ackerflächen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 11/2, 11/3, 12 und 13 der Flur 1 der Gemarkung Diedrichshagen in einer Größe von ca. 2 ha.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2.

Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung schaffen.

 

Aufgrund der hohen Sensibilität des Raumes (Küstennähe, Tourismusraum, FFH-Nähe, angrenzendes Landschaftsschutzgebiet) soll eine qualitätsvolle, großzügige Bebauungsstruktur entstehen. Als nördliche Grenze der Ortslage zum Landschaftsraum ist die grünordnerische Einbindung besonders zu beachten.

 

 

3.

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

 

4.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung erfolgen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

8

Dagegen

2

Enthaltungen

-