17.12.2009 - 5.1.1 Bebauungsplan Nr. 01.W.165 für das Wohngebiet ?...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Diskussion wird über die Kosten des B-Planes, die der Investor übernimmt, über Grundstücksgrößen und die mögliche Bebauungstiefe gesprochen. Herr Stinzing, der Investor erhält Rederecht und führt aus, dass er eine schnelle Bearbeitung wünscht, damit bei Parzellierung, Grundstücksschnitt und den anderen Festsetzungen des B-Planes Planungssicherheit besteht.

Herr Dr. Nagijew läßt einen Änderungsantrag verlesen, der die Überprüfung der Vorlage auf Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen, die z.T. geändert wurden, fordert. Herr Scheube stellt den Geschäftsordnungsantrag sofort abzustimmen, der mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen wird. Der Änderungsantrag von Herrn Dr. Nagijew wird mit einer Ja-Stimme und 8 Nein-Stimmen angelehnt

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Beschluss:

1. 

Für ein Gebiet am westlichen Teil des Stolteraer Weges im Ortsteil Diedrichshagen soll der Bebauungsplan Nr. 01.W.165 für das Wohngebiet „Nördlich des Stolteraer Wegs" aufgestellt werden.

 

 

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

 

 

- im Osten durch die Grundstücke Stolteraer Weg Nr. 33a, Waldweg 10a und 10b,

 

- im Westen durch den Waldweg in Richtung Wilhelmshöhe,

 

- im Süden durch den Stolteraer Weg und

 

- im Norden, ab einer Tiefe von ca. 60 m parallel zum Stolteraer Weg, durch Ackerflächen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 11/2, 11/3, 12 und 13 der Flur 1 der Gemarkung Diedrichshagen in einer Größe von ca. 2 ha.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2.

Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung schaffen.

 

Aufgrund der hohen Sensibilität des Raumes (Küstennähe, Tourismusraum, FFH-Nähe, angrenzendes Landschaftsschutzgebiet) soll eine qualitätsvolle, großzügige Bebauungsstruktur entstehen. Als nördliche Grenze der Ortslage zum Landschaftsraum ist die grünordnerische Einbindung besonders zu beachten.

 

 

3.

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

 

4.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung erfolgen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

7

Dagegen

1

Enthaltungen

1