Beschlussvorlage - 2009/BV/0032
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 ?Sonder- und Gewerbegebiet Schutow- West" - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Bauamt; Stadtamt
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeister, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Vorberatung
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14.04.2009
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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05.05.2009
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02.06.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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19.05.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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02.06.2009
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.06.2009
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Beschlussvorschlag:
- zurückgezogen am 31.08.2010, da Nr.
2010/BV/1387 und
Nr. 2010/IV/1391 für BS am 06.01.2010
vorliegen!
1) Für das Gebiet am westlichen Stadteingang,
begrenzt:
im Norden: durch die Kleingartenanlage
„An der Mühle" und den Mühlenteich
im Osten: durch die Messestraße
im Süden: durch die B 105
im Westen: durch die Stadtgrenze zur
Nachbargemeinde Lambrechtshagen
soll der Bebauungsplan Nr.
05.SO.164 für das „Sonder- und Gewerbegebiet Schutow-West"
aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte
Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
-
Entwicklung eines Standortes für großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den
vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage eines ergänzenden
Einzelhandelsgutachtens
-
Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von Gewerbe- und
Dienstleistungsbetrieben
-
funktionale und gestalterische Aufwertung des westlichen Ortseingangs
3) Zur planungsrechtlichen Absicherung der
Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu
erarbeiten.
4) Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt
werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,5 kB
|
05.05.2009 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschluss:
1) Für das Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:
im Norden: durch die Kleingartenanlage „An der Mühle" und den Mühlenteich
im Osten: durch die Messestraße
im Süden: durch die B 105
im Westen: durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen
soll der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das „Sonder- und Gewerbegebiet Schutow-West" aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- Entwicklung eines Standortes für großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage eines ergänzenden Einzelhandelsgutachtens
- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
- funktionale und gestalterische Aufwertung des westlichen Ortseingangs
3) Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4) Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.