19.05.2009 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 ?Sonder- und Gewerb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Di., 19.05.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Fritsche erläutert, dass das Ziel des Aufstellungsbeschlusses für das Sonder-
und Gewerbegebiet Schutow-West die Entwicklung von gewerblichen Flächen und von
großflächigem Einzelhandel ist, basierend auf den Darstellungen im
Flächennutzungsplan. Um die Voraussetzungen für die Umsetzung der Planungsziele
zu schaffen, ist ein ergänzendes Einzelhandelsgutachten in Auftrag zu geben.
Dieses Standortgutachten ist eine Präzisierung zum Einzelhandelsgutachten und
soll somit die zulässigen Sortimente sowie Ober- und Untergrenzen der
Verkaufsflächen herausarbeiten und die Verträglichkeit auf andere
Versorgungsbereiche, speziell die Innenstadt, nachweisen. Weiterhin teilt Frau
Fritsche mit, dass die Hauptanbindung von der Messestraße erfolgen wird, eine
Anbindung von der B 105 geprüft und es dazu noch ein Verkehrsgutachten geben
wird.
-
17.20 Uhr Herr Knisch trifft ein -
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1)
Für das Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:
im Norden: durch
die Kleingartenanlage „An der Mühle" und den Mühlenteich
im Osten: durch
die Messestraße
im Süden: durch
die B 105
im Westen: durch
die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen
soll der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das
„Sonder- und Gewerbegebiet Schutow-West" aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil
des Beschlusses.
2) Der
Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung
folgender Planungsziele schaffen:
- Entwicklung eines Standortes für
großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen
Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage eines ergänzenden
Einzelhandelsgutachtens
- Schaffung von Angeboten für die
Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
- funktionale und gestalterische
Aufwertung des westlichen Ortseingangs
3) Zur
planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4) Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer
öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
42,5 kB
|