19.05.2009 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 ?Sonder- und Gewerb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Fritsche erläutert, dass das Ziel des Aufstellungsbeschlusses für das Sonder- und Gewerbegebiet Schutow-West die Entwicklung von gewerblichen Flächen und von großflächigem Einzelhandel ist, basierend auf den Darstellungen im Flächennutzungsplan. Um die Voraussetzungen für die Umsetzung der Planungsziele zu schaffen, ist ein ergänzendes Einzelhandelsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses Standortgutachten ist eine Präzisierung zum Einzelhandelsgutachten und soll somit die zulässigen Sortimente sowie Ober- und Untergrenzen der Verkaufsflächen herausarbeiten und die Verträglichkeit auf andere Versorgungsbereiche, speziell die Innenstadt, nachweisen. Weiterhin teilt Frau Fritsche mit, dass die Hauptanbindung von der Messestraße erfolgen wird, eine Anbindung von der B 105 geprüft und es dazu noch ein Verkehrsgutachten geben wird.

 

- 17.20 Uhr Herr Knisch trifft ein -

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1)   Für das Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:

 

 

im Norden:            durch die Kleingartenanlage „An der Mühle" und den                                     Mühlenteich

im Osten:              durch die Messestraße

im Süden:              durch die B 105

im Westen:           durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde                                               Lambrechtshagen

 

 

soll der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das „Sonder- und Gewerbegebiet Schutow-West" aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2)   Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

- Entwicklung eines Standortes für großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage eines ergänzenden Einzelhandelsgutachtens

- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben

- funktionale und gestalterische Aufwertung des westlichen Ortseingangs

 

3)   Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4)   Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

6

Dagegen

 

Enthaltungen

3

 

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Anlagen zur Vorlage