02.06.2009 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 ?Sonder- und Gewerb...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Maronde begründet den Bebauungsplan u. a. an Hand von Gutachten zum Naturschutz, zur Verkehrserschließung und zur Lärmemission.

 

Diskussion:

In der teils heftigen Diskussion kommen Fragen der Investorenauswahl, des Innenstadtbezuges der vorgesehenen Einzelhandelsangebote, der Prüfung von Alternativlösungen auf bereits erschlossenen Flächen zur Sprache.

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1)   Für das Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:

 

 

im Norden:            durch die Kleingartenanlage „An der Mühle" und den                                     Mühlenteich

im Osten:              durch die Messestraße

im Süden:              durch die B 105

im Westen:           durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde                                               Lambrechtshagen

 

 

soll der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das „Sonder- und Gewerbegebiet Schutow-West" aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2)   Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

- Entwicklung eines Standortes für großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage eines ergänzenden Einzelhandelsgutachtens

- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben

- funktionale und gestalterische Aufwertung des westlichen Ortseingangs

 

3)   Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4)   Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

X

 

 

Dafür

4

Dagegen

4

Enthaltungen

1

 

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Anlagen zur Vorlage