02.06.2009 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 ?Sonder- und Gewerb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Datum:
- Di., 02.06.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr
Maronde begründet den Bebauungsplan u. a. an Hand von Gutachten zum
Naturschutz, zur Verkehrserschließung und zur Lärmemission.
Diskussion:
In der
teils heftigen Diskussion kommen Fragen der Investorenauswahl, des
Innenstadtbezuges der vorgesehenen Einzelhandelsangebote, der Prüfung von
Alternativlösungen auf bereits erschlossenen Flächen zur Sprache.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1)
Für das Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:
im Norden: durch
die Kleingartenanlage „An der Mühle" und den Mühlenteich
im Osten: durch
die Messestraße
im Süden: durch
die B 105
im Westen: durch
die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen
soll der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das
„Sonder- und Gewerbegebiet Schutow-West" aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil
des Beschlusses.
2) Der
Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung
folgender Planungsziele schaffen:
- Entwicklung eines Standortes für
großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen
Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage eines ergänzenden
Einzelhandelsgutachtens
- Schaffung von Angeboten für die
Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
- funktionale und gestalterische
Aufwertung des westlichen Ortseingangs
3) Zur
planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4) Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer
öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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42,5 kB
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