Beschlussvorlage - 2009/BV/0030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Für eine Fläche nördlich der Tychsenstraße in der Südstadt, begrenzt:

 

- im Norden:              durch die Kleingartenanlage „Rote Burg" e. V.

- im Osten:              durch den Rote Burg Graben

- im Süden:               durch die Tychsenstraße

- im Westen:               durch den Kringelgrabenpark

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet „Nördlich der Tychsenstraße" aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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   Rest der Vorlage: siehe Anlage

 

Beschlussvorschriften:

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.04.2009 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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16.04.2009 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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05.05.2009 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschluss:

 

Für eine Fläche nördlich der Tychsenstraße in der Südstadt, begrenzt:

 

- im Norden:              durch die Kleingartenanlage „Rote Burg" e. V.

- im Osten:              durch den Rote Burg Graben

- im Süden:               durch die Tychsenstraße

- im Westen:               durch den Kringelgrabenpark

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet „Nördlich der Tychsenstraße" aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

 

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02.06.2009 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.06.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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10.06.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen