Beschlussvorlage - 2009/BV/0030
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet "Nördlich der Tychsenstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.03.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Bauamt; Ortsamt 7/Südstadt, Biestow; Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeister, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Vorberatung
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16.04.2009
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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05.05.2009
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02.06.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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15.04.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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02.06.2009
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.06.2009
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Beschlussvorschlag:
Für eine Fläche nördlich der Tychsenstraße in der Südstadt, begrenzt:
- im Norden: durch die Kleingartenanlage Rote Burg" e. V.
- im Osten: durch den Rote Burg Graben
- im Süden: durch die Tychsenstraße
- im Westen: durch den Kringelgrabenpark
soll der Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet Nördlich der Tychsenstraße" aufgestellt werden.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,5 kB
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05.05.2009 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschluss:
Für eine Fläche nördlich der Tychsenstraße in der Südstadt, begrenzt:
- im Norden: durch die Kleingartenanlage „Rote Burg" e. V.
- im Osten: durch den Rote Burg Graben
- im Süden: durch die Tychsenstraße
- im Westen: durch den Kringelgrabenpark
soll der Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet „Nördlich der Tychsenstraße" aufgestellt werden.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.