15.04.2009 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller vom Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung informiert, dass dieses zukünftige Wohngebiet ein sehr nachgefragtes Gebiet für Grundstückseigentümer ist. Es gibt bereits einen Bauträger, der die Grundstücke entwickeln möchte. Das Gebiet ist durch den Kringelgrabenpark eingebettet, es hat durch die vorhandene Infrastruktur in der Südstadt ein Lagevorteil und ist überregional gut angebunden.

Die Bebauung soll im Hinblick auf den Lärmschutz in gestaffelten Geschosshöhen erfolgen. An der Straße sollen drei- bis viergeschossig Häuser entstehen. Für den in der Nähe gelegenen Gewerbestandort DMR wird es keine Einschränkungen geben.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Für eine Fläche nördlich der Tychsenstraße in der Südstadt, begrenzt:

 

- im Norden:   durch die Kleingartenanlage „Rote Burg" e. V.

- im Osten:     durch den Rote Burg Graben

- im Süden:    durch die Tychsenstraße

- im Westen: durch den Kringelgrabenpark

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet „Nördlich der Tychsenstraße" aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

8

Dagegen

 

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage