15.04.2009 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Status Beschluss:
- Beschlussumsetzung erwünscht 17.04.2009
- Datum:
- Mi., 15.04.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Müller vom Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung informiert, dass dieses
zukünftige Wohngebiet ein sehr nachgefragtes Gebiet für Grundstückseigentümer
ist. Es gibt bereits einen Bauträger, der die Grundstücke entwickeln möchte.
Das Gebiet ist durch den Kringelgrabenpark eingebettet, es hat durch die
vorhandene Infrastruktur in der Südstadt ein Lagevorteil und ist überregional
gut angebunden.
Die
Bebauung soll im Hinblick auf den Lärmschutz in gestaffelten Geschosshöhen
erfolgen. An der Straße sollen drei- bis viergeschossig Häuser entstehen. Für
den in der Nähe gelegenen Gewerbestandort DMR wird es keine Einschränkungen
geben.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Für eine Fläche nördlich
der Tychsenstraße in der Südstadt, begrenzt:
- im Norden: durch die Kleingartenanlage „Rote
Burg" e. V.
- im Osten: durch den Rote Burg Graben
- im Süden: durch die Tychsenstraße
- im Westen: durch den Kringelgrabenpark
soll der Bebauungsplan Nr.
09.WA.157 für das Wohngebiet „Nördlich der Tychsenstraße"
aufgestellt werden.
2. Der Entwurf des
Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der
vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,5 kB
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