16.04.2009 - 6.2 Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hortig stellt den Planungsstand für den B-Plan vor. Es ist vorgesehen, diese Fassung zur öffentlichen Auslage zu bringen. Diese Auslage ist durch die Bürgerschaft zu beschließen und daher ist der OBR zu beteiligen.

In seiner Vorstellung geht er insbesondere auf die festgesetzen Geschosshöhen und die Ausgleichsflächen ein.

Im Verlauf der Diskussion werden folgende Fragen besonders besprochen:

Derzeit wird von 104 Wohnungseinheiten ausgegangen.

Die Straße wird durch den Investor gebaut und dann an die HRO übergeben.

Die Anzahl der Parkplätze wird im Einzelnen bei Einreichung der Bauanträge durch das Tiefbauamt geprüft und entschieden.

Eine Teifgarage ist derzeit nicht geplant.

Herr Hortig erläutert genau das B-Planverfahren vom zeitlichen Ablauf.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Für eine Fläche nördlich der Tychsenstraße in der Südstadt, begrenzt:

 

- im Norden:   durch die Kleingartenanlage „Rote Burg" e. V.

- im Osten:     durch den Rote Burg Graben

- im Süden:    durch die Tychsenstraße

- im Westen: durch den Kringelgrabenpark

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet „Nördlich der Tychsenstraße" aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

11

Dagegen

 

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage