Beschlussvorlage - 2023/BV/4583

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlagen2-5).

 

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Beschlussvorschriften:  

§ 22 (3) Nr. 6 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2019/BV/0258, Nr. 2020/BV/1347, Nr. 2021/BV/2553, 2022/BV/3514
 

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Sachverhalt:


Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geändert werden.

Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.

Auf Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2024 Gebührensätze, die in allen Reinigungsklassen zwischen 9,3 und 13,3 Prozent steigen werden. Die vorgenannten Gebührensteigerungen ergeben sich aus Kostensteigerungen im Jahr 2024 für die Straßenreinigung und den Winterdienst. (Anlage 2 Seite 2).

Die kalkulierten Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst werden im Jahr 2024 um 14,5 % auf insgesamt (8.499.076,- €) steigen.


Im Wesentlichen resultieren diese Kostensteigerungen aus vergleichsweise hohen Lohn- und Gehaltssteigerungen, sowohl auf Seiten der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) als auch bei der Stadtverwaltung. Hierzu ausführlicher in den Abschnitten „Kosten der Stadtentsorgung Rostock GmbH“ und „Kosten der Stadtverwaltung“.

Weiterhin wirken sich Leistungserweiterungen, wie zum Beispiel das im Jahr 2024 neu beginnende Modellprojekt „Revierreinigung“, kostensteigernd aus. Das Konzept zum Modellprojekt „Revierreinigung“ wurde den Gremien der Stadt mit der Informationsvorlage 2023/IV/4383 vorgestellt und fand dort allgemeine Zustimmung.

Die Zielstellung des Modellprojektes besteht darin, die Straßen- und Gehwegreinigung, schrittweise zur ganzheitlichen Stadtbildpflege umzugestalten und die Reinigungsqualität deutlich zu steigern. Hierzu wird das Stadtgebiet zukünftig in Reinigungsreviere aufgeteilt, in denen feste Teams, unabhängig von der Flächenzuständigkeit der Ämter, die Stadtbildpflege ganzjährig, mit dem Schwerpunkt Straßen- und Gehwegreinigung, zu großen Teilen zu übernehmen.

Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr werden die Kosten des Teams Fugengrün, der Abfallsauger, der Revierreinigung, der Entsorgung des Straßenkehrichts, der Stadtverwaltung und die Zu- und Abschläge aus der Nachberechnung des Jahres 2022 auf die einzelnen Leistungsarten umgelegt (Anlage 2 Seite 3). Für die Ermittlung der Gebührensätze sind die Leistungsarten Fahrbahnreinigung, Winterdienst Fahrbahn, Gehwegreinigung und Winterdienst Gehwege relevant.

Der Zuschussbedarf hat sich wie folgt entwickelt:

2022

2023

2024

2.215.000

2.342.100

2.824.902

 

Auf der Grundlage des Vertrages über die Straßenreinigung vom 17.02.1994 und dem vorgegebenen Leistungsumfang hat die SR GmbH ihre Kosten kalkuliert und die entsprechenden Einzelpreise für 2024 ermittelt.

 

Durch den beratenden Ingenieur, Dipl.-Ing. Dirk Henssen, wurden die kalkulierten Entgelte auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften geprüft.

 

Ein entsprechender Prüfbericht (Anlage 8 der Beschlussvorlage) wurde ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Kosten der Stadtentsorgung Rostock GmbH

Die Gesamtkosten der SR GmbH für Straßenreinigung und Winterdienst werden im Vergleich zu 2023 um 1.081.700,- € steigen, das entspricht einer Kostensteigerung um 15,9 Prozent.

 

Für die Kostensteigerung sind im Wesentlichen die vergleichsweise hohen Steigerungen der Personalkosten verantwortlich. Diese steigen im Jahr 2024 gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2023 um 17,2 Prozent (Stadtentsorgung gesamt). Die Personalkostensteigerung beruht im Wesentlichen auf vereinbarten Gehaltsanpassungen, aber auch auf Personalzuführungen für Leistungserweiterungen und -verbesserungen.

 

Ab dem 01.06.2024 ist eine Erhöhung der Tabellenentgelte und der Jahressonderzahlung vereinbart [Haustarifvertrag (HTV) SR 2. ÄTV 2023 Anlage A]. Bezogen auf die Personalstruktur der SR werden die Tabellenentgelte um durchschnittlich 9,7 %, die Jahressonderzahlung um durchschnittlich 9,3 % erhöht.

 

 

Zusätzlich erfolgen Zuschusszahlungen zum Arbeitslohn zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise nach § 3 Nr. 11c EStG in Höhe von insgesamt 2.450 Euro pro Mitarbeiter, die nicht in die Tabellenentgelte einfließen [HTV SR Erg. 1. Änd. 2023 § 2 Nr. 3; TV Inflationsausgleich SR 2023 § 2 Nr. 3]. Im Rahmen der Tarifverhandlungen für das Jahr 2024 wurde eine teilweise Auszahlung dieser Inflationsausgleichsprämie bereits im Jahr 2023 vereinbart [HTV SR 2. ÄTV 2023 § 1 Nr. 6].

 

Die Prüfung der Angemessenheit der vergleichsweise hohen Lohnsteigerung der Beschäftigten der SR durch einen Vergleich mit den TVÖD-Entgelten (Bereich VKA) ist wegen der unterschiedlichen Tarifvertragslaufzeiten und Entgeltbestandteilen nicht einfach möglich. Daher wurden die Tabellenentgelte und Jahressonderzahlungen des TVÖD Bereich VKA ab 01.03.2024 mit den Tabellenentgelten und Jahressonderzahlungen des SR-HTV zum 01.06.2024 verglichen.

 

Angewendet auf die Entgeltstruktur der SR ergibt sich bei Anwendung des Haustarifvertrages (HTV) eine um 0,5 % niedrigere Entgeltsumme gegenüber dem TVÖD. Damit ist der HTV der SR angemessen und preis- und gebührenrechtlich zulässig.

 

Der Kalkulation für Dieselkraftstoff hat die SR für das Jahr 2024 den Einkaufspreis der letzten Lieferung vor der Kalkulation vom 15.06.2023 mit 119,5 Cent pro Liter zugrunde gelegt. Zusätzlich wurde auf diesen Einkaufspreis ein Aufschlag von 2,7 Cent für die ab 01.01.2024 erhöhte CO2-Abgabe nach dem BEHG kalkuliert. Diese bereits in den Vorjahren praktizierte Kalkulationsmethode ist angesichts der volatilen Kraftstoffkosten und des daher vereinbarten Einzelwagnisses für diese Kostenposition nicht zwingend, aufgrund des gesetzlich festgelegten Erhöhungsbetrages und des vereinbarten Wagnisses vertretbar. Dementsprechend wird für das Jahr 2024 ein Dieselpreis von 122,2 Cent pro Liter kalkuliert, was gegenüber der Kalkulation für 2023 eine Kostenverringerung von 25,3 % bedeutet.

 

Gemäß dem 10-jährigen Durchschnitt hat die SR GmbH den Winterdienst für das Jahr 2024 mit 24,6 Winterdiensttagen (Vorjahr 27,5) kalkuliert.

 

Kosten der Stadtverwaltung

 

Die Kosten der Stadtverwaltung sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten werden gemäß Haushaltsplan der HRO gegenüber 2023 um 4.356,- € steigen.

 

Ursache dieser moderaten Kostensteigerung ist die Langzeiterkrankung einer Kollegin des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz und die hierdurch reduzierten Personalkosten im Jahr 2022. Durch Renteneintritt und Nachbesetzung dieser Stelle im Jahr 2023, werden die Personalkosten jedoch wieder steigen.

 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

 

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist.

 


In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind dies z. B. solche Straßen wie die L22 („Bäderstraße“) und die Warnemünder Straße (K43). Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 50 Abs. 3 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.

 

Aus den o. g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage abgegrenzt.

 

Da ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

 

Das betrifft auch die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV. In der vorliegenden Kalkulation sind dies insgesamt 292.400,- €, die unmittelbar als nicht gebührenfähige Kosten durch den Zuschuss der HRO gedeckt werden.

 

Erstattung an die DB Station & Service AG

 

Im Bereich des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.

Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Kosten für zusätzliche Reinigungen

 

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Demos, Hansa Heimspiele, Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (z. B. Stürme oder Treibsand) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

 

Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2022 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von insgesamt 97.464,- € für die Gesamtkosten (siehe Anlage 4). In der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde der Gesamtbetrag eingestellt. Der gebührenwirksame Teil der Kostenüberdeckung beträgt 93.862,- €.

 

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“

 

Der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation für 2024 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.

 


Hierzu Tabellen:  Berechnung der Jahresgebühr für das Jahr 2024 pro Flächenmeter in                                           den Reinigungsklassen 1-7  (Anlage 2 Seite 5)

 

Reinigungs-klasse

Gebührensatz 2023

Gebührensatz 2024

Änderung %

1

111,48 €

124,92 €

12,1

2

70,44 €

79,20 €

12,4

3

43,20 €

48,24 €

11,7

4

37,56 €

41,04 €

9,3

5

23,88 €

26,88 €

12,6

6

12,24 €

13,56 €

10,8

7

7,20 €

8,16 €

13,3

 

Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen wurden an alle Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:

 

Anlage 1 Vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (1 Seite), liegt auch im KSD vor

Anlage 2 Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2024 (Seiten 1 - 6)

Anlage 3 Kosten für Reinigung und Winterdienst auf Straßen die nicht gebührenfähig sind (1 Seite)

Anlage 4 Nachberechnung 2022 (1 Seite)

Anlage 5 Kosten der beteiligten Ämter für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2024 (Seiten 1 – 3)

 

Nachstehende zur Beschlussvorlage gehörende Unterlagen liegen ausschließlich für die Mitglieder der Gremien beim Fachbereich Sitzungsdienst zur Einsichtnahme.

 

Anlage 6 Vertrag über die Straßenreinigung

Anlage 7 geplanter Leistungsumfang 2024

Anlage 8 Bericht über die Angebotspreise 2024 (Preisprüfung)

Anlage 9 Preisangebot der SR GmbH für 2024 einschließlich der betrieblichen Kalkulation
und der Anlagekartei der SR GmbH

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

Produkt: 54501 

 

Bezeichnung: Straßenreinigung und Winterdienst Verwaltung 

             

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2024

54501

Straßenreinigung/ Winterdienst

5.674.100

8.499.100

5.674.100

8.499.100

 

Gesamt

5.674.100

8.499.100

5.674.100

8.499.100

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 


Die Gesamtaufwendungen und -auszahlungen betragen 8.499.100 EUR, welche durch die Berücksichtigung von den zu beschließenden Gebühren, in Höhe von 5.674.100 EUR, teilweise gedeckt sind. Im Jahr 2024 beträgt der Zuschussbedarf für die Straßenreinigung und den Winterdienst 2.825.000 EUR. Der Zuschuss ist Bestandteil des noch zu beschließendes Haushaltsplanes 2024/2025.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 


 

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Eva-Maria Kröger  

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Beschlüsse

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02.11.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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09.11.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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15.11.2023 - Bürgerschaft - vertagt

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06.12.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen