02.11.2023 - 5.1 Vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Ameskamp, Leiterin der Abteilung Abfallwirtschaft im Amt für Umwelt- und Klimaschutz, stellt die wesentlichen Änderungen der Gebührensatzung vor. Neben Kostensteigerungen im Bereich der Personalkosten sowie des Dieselkraftstoffes sei das Projekt Revierreinigung neu aufgenommen worden.

 

Auf Nachfrage führt Herr Lange, Mitarbeiter im Amt für Umwelt- und Klimaschutz, aus, dass die Kosten des Projektes Revierreinigung nur anteilig – etwa zu 50 Prozent - in die Gebührenkalkulation eingeflossen sei.

 

Herr Sens erfragt die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Verursacher für besondere Reinigungsleistungen aufgrund von Großveranstaltungen wie z.B. dem Oster- und Weihnachtsmarkt oder Fußballspielen des FC Hansa Rostocks. Diesbezüglich führt Frau Ameskamp aus, dass entsprechend der aktuellen Satzung neben den Anliegern lediglich „Störer“ gebührenpflichtig seien. Somit gäbe es hier aktuell keine Rechtsgrundlage die Reinigungskosten auf diese Veranstalter umzulegen.

 

Herr Lange bestätigt auf Nachfrage, dass Gebühren stets zweckgebunden erhoben werden. Mehreinnahmen aus Gebührensteigerungen dienen lediglich der Kostendeckung zur Erbringung der Leistung und werden nicht zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt.

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlagen2-5).

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt