Änderungsantrag - 2023/BV/4037-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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redaktionelle Änderungen der Einreichenden vom 05.und 06.06.23: Streichung (Krae, 06.06.23)

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Satzungsentwurf wird wie folgt geändert:

 

  1. §4 Absatz 1 wird ersetzt durch:

„Von der Kurabgabe sind befreit:  1. Kinder bis einschließlich 5 Jahre,

2. Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 %, die im Besitz folgender Merkzeichen sind: B, H, aG oder GL.

      2.   §4 Absatz 2 Nr. 2 wird ersetzt durch:

„schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 50 %

 

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Sachverhalt:

 

Ziel des Regelungsvorschlages ist es, keine Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung gegenüber der derzeit gültigen Kurabgabesatzung zu erreichen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

x

werden nachfolgend angegeben:

 

Der Mehrbedarf ist aus dem Kernhaushalt innerhalb des Teilhaushaltes 15 aufzubringen. Sollte das zur Verfügung stehende Budget des Teilhaushaltes 15 im laufenden Jahr 2023 nicht ausreichen, so ist in Höhe des zusätzlichen Ausgleichsbedarfes eine Deckung aus einem anderen Teilhaushalt herbeizuführen. Die Kalkulation ist für den kommenden Doppelhaushalt 2024/2025 anzupassen.

 

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Christian Albrecht

Fraktionsvorsitzender DIE LINKE.PARTEI

 

Uwe Flachsmeyer

Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Thoralf Sens

Fraktionsvorsitzender der SPD

 

 

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Beschlüsse

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26.04.2023 - Bürgerschaft - überwiesen

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25.05.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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30.05.2023 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - abgelehnt

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31.05.2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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01.06.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.06.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen