Beschlussvorlage - 2016/BV/2261
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Teilhaushalt 61 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft im Ergebnis- und Finanzhaushalt zur Finanzierung dringend notwendiger Planungsleistungen in Höhe von 208.781,24 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.11.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.11.2016
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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22.11.2016
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13.12.2016
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 208.781,24 EUR im Teilhaushalt 61 für die Produktsachkonten 51102.56255010 Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung, 51102.76255010 Auszahlungen für die Erstellung von Bebauungs-plänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung, wird erteilt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 208.781,24 EUR durch Erträge/Einzahlungen in den Produktsachkonten 42402.44290020/64290020 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von sonstigen - Betriebskosten Vorjahre.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Kommunalverfassung M-V, § 6, Abs. 4 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Die dringend benötigten Mittel zur Bezahlung diverser nicht vorhersehbarer Planungsleistungen für wichtige städtebauliche Planungen für die Entwicklung der Hansestadt Rostock sind nicht vorhanden und können innerhalb des Deckungskreises 5611/7611 nicht abgedeckt werden.
Liste der noch in 2016 kassenwirksam werdenden Verträge anbei.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Mehraufwand in Höhe von 208.781,24 EUR für das Produktsachkonto 51102.56255010
Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung werden durch Mehrerträge auf dem Produktsachkonto 42402.44290020 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von sonstigen – Betriebskosten Vorjahre gedeckt.
Mehrauszahlungen in Höhe von 208.781,24 EUR für das Produktsachkonto 51102.76255010 Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen werden durch Mehreinzahlungen auf dem Produktsachkonto 42402.64290020 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von sonstigen – Betriebskosten Vorjahre gedeckt
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 61 | Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft |
Produkt | 51102 | Stadtentwicklung und städtebauliche Planung |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 56255010 | Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen - städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen |
Finanzhaushalt | 76255010 | Auszahlungen für die Erstellung von Bebauungsplänen - städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen |
1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| EH in UR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 170.000,000 | 170.000,00 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | 0,00 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 208.781,24 | 208.781,24 | |
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 378.781,24 | 378.781,24 |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen
unabweisbar:
Die dringend benötigten Mittel zur Bezahlung diverser nicht vorhersehbarer Planungsleistungen für wichtige städtebauliche Planungen für die Entwicklung der Hansestadt Rostock sind nicht vorhanden und können innerhalb des Deckungskreises 5611/7611 nicht abgedeckt werden.
Die gegenwärtige Entwicklung der HRO stellt sich sehr dynamisch und wachstumsorientiert dar. Dies zeigt sich insbesondere beim deutlichen Bevölkerungswachstum der letzten Monate. Für die nächsten Jahre sind auch weiterhin stark steigende Zahlen vorausgesagt. Lt. Bevölkerungsprognose der HRO vom 17.3.16 wird ein Bevölkerungsanstieg bis zum Jahr 2035 um 12,1 % prognostiziert. Damit wächst der Bedarf an Wohnraum deutlich und muss durch entsprechenden Wohnungsneubau schnellstmöglich gedeckt werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist dabei die kurzfristige Schaffung des entsprechenden Planungsrechtes durch die Aufstellung von Bebauungsplänen. Im Sinne der ganzheitlichen Entwicklung der HRO begrenzen sich die verstärkten Aktivitäten im Planungsbereich jedoch nicht nur auf die Aufstellung von Bebauungsplänen für neue Wohngebiete, sondern sind auch in ähnlichem Maße für Gewerbe- und Industriegebiete zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplatzangebote und Planungen für notwendige Infrastrukturmaßnahmen erforderlich geworden.
Darüber hinaus ergibt sich im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung mit ganzheitlichem Ansatz vor dem Hintergrund der in den letzten 10 Jahren veränderten Rahmenbedingungen auch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als vorbereitender Bauleitplan für die Stadtentwicklung der nächsten 15 -20 Jahre.
Für diese für die Stadtentwicklung dringend notwendigen Planungen sind zusätzliche Planungsmittel erforderlich.
unvorhersehbar:
Die bereits dargestellte dynamische Entwicklung der HRO in den letzten Monaten und die erst seit Anfang 2016 vorliegende neue Bevölkerungsprognose als wesentliche Grundlage für die Fortschreibung der Stadtentwicklungsziele für die nächsten 15- 20 Jahre war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das laufende Jahr in diesem Umfang nicht vorhersehbar. Um den aktuellen Anforderungen im laufenden Jahr gerecht zu werden, wurde aufgrund der Bedeutung und Dringlichkeit für die Stadtentwicklung eine Vielzahl von Planungsleistungen neu beauftragt. Auf Grund der langen Planungsabläufe vom Beginn der Planung bis zum Planungs- bzw. Baurecht hätte ein Verschieben der Beauftragung der Planungen erhebliche negative Auswirkungen für die Stadtentwicklung gehabt, da dem momentan bestehenden großen Bedarf an Wohnbauflächen so schnell wie möglich entsprochen werden muss.
2. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 40 | Amt für Schule und Sport |
Produkt | 42402 | Sportstätten und Bäder - hoheitlich |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 44290020 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen von sonstigen - Betriebskosten Vorjahre |
Finanzhaushalt | 64290020 | Erstattungen Betriebskosten (Vorjahre) |
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz |
| 0,00 | 0,00 | |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. | 306.073,80 | 308.061,44 | |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 306.073,80 | 308.061,44 | |
davon bisher bereitgestellt für: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. | 0,00 | 0,00 | |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. | 91.000,00 | 91.000,00 | |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 215.073,80 | 217.061,44 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 208.781,24 | 208.781,24 |
Begründung der Mehrerträge und –einzahlungen
Nach der Betriebskostenabrechnung des KOE für das Vorjahr 2015 wurden der Hansestadt Rostock für die Sportstätten insgesamt 306.073,80 EUR erstattet.
Die ausgewiesenen Erträge und Einzahlungen sind damit Mehrerträge bzw. Einzahlungen und können als Deckung bereitgestellt werden.
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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18,2 kB
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22.11.2016 - Hauptausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 208.781,24 EUR im Teilhaushalt 61 für die Produktsachkonten 51102.56255010 Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen - städtebauliche Planung, Landschaftsplanung, 51102.76255010 Auszahlungen für die Erstellung von Bebauungs-plänen - städtebauliche Planung, Landschaftsplanung, wird erteilt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 208.781,24 EUR durch Erträge/Einzahlungen in den Produktsachkonten 42402.44290020/64290020 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von sonstigen - Betriebskosten Vorjahre.
Der Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2261-01 (ÄA) von Dr. Steffen Wandschneider für die
Fraktion der SPD wird den Hauptausschussmitgliedern übergeben.
Herr Prof. Neßelmann, Vorsitzender des Finanzausschusses, betont, dass hier ein grober Verstoß gegen geltendes Haushaltsrecht vorliegt, da die finanziellen Mittel vor Vertragsabschluss nicht gesichert waren.
Herr Methling informiert, dass das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
die Angelegenheit ausgewertet hat. Er nimmt die Kritik an und geht dabei näher auf den Sachverhalt ein. Hinsichtlich dem vorliegenden Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2261-01 (ÄA) erinnert er an den durch die Bürgerschaft gefassten Beschluss Nr. 2015/BV/1104 zur Maritimen Meile Stadthafen.
Herr Sens erklärt, dass die Fraktion der SPD Haushaltsrecht verletzenden Vorlagen nicht zustimmen wird.
Herr Prof. Neßelmann stellt klar, dass nicht die Arbeit des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft in Frage gestellt wird.
Daraufhin stellt Herr Sens den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
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Dagegen: | 1 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
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vertagt !