Beschlussvorlage - 2009/BV/0725
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11.W.150 Wohngebiet ?Östlich der Stadtmauer?
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.12.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Rechtsamt; Ortsamt 6/Kröpeliner Tor-Vorstadt, Stadtmitte ...; Amt für Kultur und Denkmalpflege; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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17.12.2009
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12.01.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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17.12.2009
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14.01.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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13.01.2010
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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27.01.2010
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Beschlussvorschlag:
1. Die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.W.150 für das Gebiet
„Östlich der Stadtmauer“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage
1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Aufgrund des § 10 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.
Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO
M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der
Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich
der Stadtmauer“, begrenzt im Norden durch die Straße „Am
Strande“ (L22) und den Petridamm, im Westen durch die Stadtmauer der
historischen Altstadt und die Straßenbahntrasse, im Süden durch den Mühlendamm
und den Denkmalbereich Fischerbruch, im Osten durch die Unterwarnow, bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3)
wird gebilligt.
Beschlussvorschriften: § 22 (3) KV-MV
§ 10 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Auslegungsbeschluss Nr. 2009/BV/0032 vom 06.05.2009
Sachverhalt:
Das Gebiet zwischen der
historischen Stadtmauer und dem Westufer der Unterwarnow war ein seit
Jahrhunderten intensiv baulich genutzter Bestandteil der Hansestadt Rostock
unmittelbar außerhalb der die Altstadt umgrenzenden Stadtmauer. Derzeit wird
das Gebiet nur noch rudimentär genutzt.
In Vorbereitung der seit Mitte
der 90er Jahre geplanten Entwicklung des Gebietes und in Übereinstimmung mit
den Entwicklungszielen der Hansestadt Rostock gemäß dem Flächennutzungsplan und
der 2. Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplanes zum Sanierungsgebiet
“Stadtzentrum Rostock“ ist am
13.12.2005 der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungplan durch den
Hauptausschusses der Bürgerschaft gefasst worden.
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Demnach werden folgende
Planungsziele angestrebt: |
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1. |
Schaffung von qualitätsvollem
und nachfrageorientiertem Wohnraum auf innerstädtischen Flächen in einem
zeitgemäßen, ökologisch und energieeffizient ausgerichteten Wohngebiet unter
Umnutzung bislang gewerblich genutzter Flächen, sowie Aufwertung noch rudimentär
vorhandener Wohnbebauung auch als Beispiel für Flächen und Ressourcen
schonendes Bauen |
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2. |
Sicherung zeitgemäßer
qualitativ hochwertiger Alternativen zu preiswertem Wohnraum am Stadtrand in
Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen des ISEK |
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3. |
Entsiegelung, Rekultivierung
und Aufwertung der Uferzone der Unterwarnow sowie |
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Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB wurde auf
einer öffenlichen Ortsbeiratssitzung am 17.10.2007 durchgeführt.
Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange waren auf der Basis des Vorentwurfs
des Bebauungsplans Nr. 11.W.150 “Östlich der Stadtmauer“ im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4
(1) BauGB von der Planungsabsicht
unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert
worden.
Im
Ergebnis der formlosen Abwägung der hierbei eingegangenen Anregungen und
Bedenken und infolge mehrerer Workshops im Ergebnis des Wettbewerbs EUROPAN 9
zum Plangebiet erfolgten gegenüber dem Vorentwurf Konkretisierungen der
städtebaulichen Form des Planungsgebietes.
Zur planungsrechtlichen
Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein
Grünordnungsplan (GOP) erarbeitet worden, in dem alle erforderlichen Eingriffs- und
Ausgleichsmaßnahmen ermittelt worden sind. Hierbei wurden weitergehende Gutachten für Vögel, Fledermäuse und Fische
erstellt.
Die
Umstrukturierung des Gebietes erfolgt im Rahmen der Sanierungsmaßnahme
„Stadtzentrum Rostock“ und wird im Wesentlichen durch das
Sondervermögen finanziert. Folgekosten werden danach für die Unterhaltung und
Bewirtschaftung der öffentlicher Anlagen, wie z.B. die Bruchgräben
einschließlich der Uferbefestigungen (Grabenspundwände/-unterhaltung), Brücken,
öffentliche Verkehrs-, Graben-, Grün-, und Sportanlagen.
Planungskosten werden durch
das von der RGS verwaltete städtebauliche Sondervermögen der Gesamtmaßnahme
„Stadtzentrum Rostock“ getragen.
Der
Entwurf des Bebauungsplans wurde nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom
06.05.2009 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB bestimmt; diese
erfolgte vom 22.05.2009 bis zum 23.06.2009 entsprechend der Bekanntmachung im
Städtischen Anzeiger vom 13.05.2009 einschließlich der verfügbaren
umweltbezogenen Informationen und dem Hinweis, dass nicht fristgerecht
vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Parallel
zur öffentlichen Auslegung erfolgte die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Der Bebauungsplan soll nun
nach erfolgter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Prüfung und
Abwägung aller bekannt gewordenen Belange nach § 10 BauGB als Satzung
beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
jährliche
Unterhaltungskosten für hergestellte öffentliche Verkehrsanlagen (90.000
€), Brücken und Spundwände (44.000 €), Wasser- und Abfallwirtschaft
(19.000 €), Grünflächen (23.000 €), Kleinsportanlagen (4.500
€). Gesamtsumme 180.500 €
Aufgrund
der Gewährleistung kaum Anfall von Kosten in den ersten 5 Jahren.
17.12.2009 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich der Stadtmauer“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich der Stadtmauer“, begrenzt im Norden durch die Straße „Am Strande“ (L22) und den Petridamm, im Westen durch die Stadtmauer der historischen Altstadt und die Straßenbahntrasse, im Süden durch den Mühlendamm und den Denkmalbereich Fischerbruch, im Osten durch die Unterwarnow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
12.01.2010 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich der Stadtmauer" hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich der Stadtmauer", begrenzt im Norden durch die Straße „Am Strande" (L22) und den Petridamm, im Westen durch die Stadtmauer der historischen Altstadt und die Straßenbahntrasse, im Süden durch den Mühlendamm und den Denkmalbereich Fischerbruch, im Osten durch die Unterwarnow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | x |
Abgelehnt | - |
|
|
Dafür | 10 |
Dagegen | - |
Enthaltungen | - |
27.01.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich
der Stadtmauer" hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten
Ergebnis geprüft.
2. Aufgrund des § 10 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.
Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO
M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der
Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich
der Stadtmauer", begrenzt im Norden durch die Straße „Am
Strande" (L22) und den Petridamm, im Westen durch die Stadtmauer der
historischen Altstadt und die Straßenbahntrasse, im Süden durch den Mühlendamm
und den Denkmalbereich Fischerbruch, im Osten durch die Unterwarnow, bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird
gebilligt.
(geänderte Anlagen/Anlagenteile
werden nach erneuter Auslegung des Bebauungsplans bzw. ggf. erneuter Beschlussfassung
durch die Bürgerschaft dazu der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage
12 beigelegt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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