Beschlussvorlage - 2010/BV/0871

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 11.W.159 “Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ (Anlage 1), begrenzt

 

·         im Norden durch die Ernst-Barlach-Straße,

·         im Osten durch die Bebauung östlich der Bleicherstraße, die südliche fiktive Verlängerung der Bleicherstraße, die westliche Spundwand und Drainage des ehemaligen Gaswerksgeländes sowie das Gleisdreieck an der Bahnlinie Rostock-Stralsund

·         im Süden durch die Bahnlinie Rostock-Stralsund,

·         im Westen durch das Wasserwerk, den Geländebruch östlich des Blücherquartiers, die Bebauung Ferdinandstraße 11 bis 18 und die Bebauung westlich der Bahnhofstraße sowie dem Geländebruch östlich des Lindenquartiers.

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V

                                                                      § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Aufstellungsbeschluss Nr. 0599/08 vom 19.11.2008

 

 

Sachverhalt:

 

Das Gebiet des ehemaligen Friedrich-Franz-Bahnhofs östlich der Steintorvorstadt und südlich der östlichen Altstadt war ein seit dem 19. Jahrhundert intensiv güterverkehrlich genutzter Bestandteil der Hansestadt Rostock außerhalb der umgrenzenden Stadtmauer, welcher insbesondere durch den Ausbau des Güterbahnhofs im Nordosten Rostocks und mit Aufgabe der Schienennutzung in den Stadthafen wegen der Einstellung des dortigen Umschlags im Jahre 1992 seine Bedeutung verloren hat und deshalb seit seiner Stilllegung 2001 brach liegt.

Der Flächennutzungsplan stellt das gesamte Plangebiet als Mischgebiet dar.

In Übereinstimmung mit den wesentlichen Entwicklungszielen der Hansestadt Rostock und der 2. Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplanes zum Sanierungsgebiet “Stadtzentrum Rostock“ ist am 19.11.2008 der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock gefasst worden.

 

Der Bebauungsplan soll demnach die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

 

1.

Schaffung eines qualitätsvollen innerstädtischen Wohnstandortes mit teilweiser nachfrageorientierter Nutzungsmischung mit Büros, Dienstleistungs- und das Stadtzentrum tangierenden Versorgungseinrichtungen

2.

Umsetzung der in der 2. Fortschreibung des Rahmenplans „Stadtzentrum Rostock“ vorgesehenen Bebauung am nördlichen stadtzentrumsnahen Kopf des Plangebietes als südlicher Auftakt zur Altstadt

3.

Entwicklung einer städtebaulichen Verbindung zwischen der Steintorvorstadt und den bebauten Bereichen der Neuen Bleicherstraße mit dem langfristig umzugestaltenden ehemaligen Gaswerksgelände an der Oberwarnow

4.

die sinnvolle, Flächen und Ressourcen schonende Nachnutzung ehemaliger Verkehrsflächen bzw. Aufwertung der noch rudimentär vorhandenen ehemaligen bahnverkehrlichen Einrichtungen als baulichen Übergang zur Landschaft im Süden und Südosten des Gebietes unter Berücksichtigung des Trinkwasserschutzes

5.

Entwicklung einer Grünverbindung in Nord-Süd-Richtung auf annähernd der gesamten Länge des Plangebiets und eines Übergangs Stadt - Landschaft über naturnahe Grünflächen mit extensiver Nutzung

6.

Beseitigung des städtebaulichen Missstandes, der durch das derzeitige Erscheinungsbild entsteht, insbesondere durch angemessene Höhenentwicklung und Sicherung einer hohen gestalterischen und baulichen Qualität der an ökologischen Kriterien orientierten geplanten Neubebauung

7.

Lösung der Probleme des fließenden und ruhenden Verkehrs (MIV, Radfahrer, Fußgänger) im Zusammenhang mit den bestehenden Problemen in den benachbarten Stadtbereichen

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB wurde auf einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 15.10.2008 durchgeführt.

 

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange waren auf der Basis des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 11.W.159 “Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB von der Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert worden.

 

Im Ergebnis der formlosen Abwägung der hierbei eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgten gegenüber dem Vorentwurf Konkretisierungen der städtebaulichen Lösung. Diese betreffen insbesondere:

 

·         den Geltungsbereich: Flächen, die das direkte B-Plan-Gebiet nicht tangieren, wurden insbesondere am Südende der Bleicherstraße herausgenommen;

·         Art der baulichen Nutzung (Sondergebiet im nördlichen Kopfbereich, Mischgebiet im Bereich der ehemaligen Güterabfertigungshallen, Gemeinbedarfsfläche an der Einmündung Ferdinandstraße);

·         die überbaubaren Grundstücksflächen insbesondere Baufelder östlich des Stadtplatzes und südlich der Bleicherstraße, Stadtplatzgröße;

·         Grünordnung: Aufnahme externer Ausgleichsflächen und einer Zuordnungsfestsetzung, Verbreiterung des Hauptgrünzuges, Änderung der Wegeführung, Festsetzung eines Spielplatzes, textliche Festsetzung der Bäume;

·         Verkehr: ursprünglicher Bahnhofstraßenverlauf im Wesentlichen wieder aufgenommen, Straßenverläufe südlich der Bleicherstraße verändert, Querschnitte teilweise verbreitert;

·         Ergebnisse einer ergänzenden Untersuchung zum Einzelhandelskonzept: die maximale Verkaufsfläche von Einzelhandelsnutzungen im Sondergebiet wurde mit max. 1.600 m² festgesetzt, in den Mischgebieten ist Einzelhandel ausgeschlossen;

·         Schalltechnische Untersuchungen führten zur Aufnahme von Festsetzungen zum passiven Lärmschutz;

·         Kennzeichnung von belasteten Böden aufgrund Baugrundgutachten.

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurde ein Grünordnungsplan einschließlich einer faunistischen Bestandserfassung und eines Artenschutzberichtes erarbeitet, in dem alle erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen ermittelt worden sind.

Nunmehr liegt der Entwurf über diese Satzung vor, der von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock gebilligt und öffentlich ausgelegt werden soll.

Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt werden erst nach dem Satzungsbeschluss entstehen.

 

Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 8,5 ha.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            Planungskosten werden durch den Investor getragen.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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17.02.2010 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - abgelehnt

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02.03.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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04.03.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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09.03.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.03.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen


Beschluss Nr. 2010/BV/0871:

 

Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 11.W.159 “Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ (Anlage 1), begrenzt:

 

- im Norden:        durch die Ernst-Barlach-Straße,

- im Osten:         durch die Bebauung östlich der Bleicherstraße, die südliche fiktive Verlängerung der Bleicherstraße, die westliche Spundwand und Drainage des ehemaligen Gaswerksgeländes sowie das Gleisdreieck an der Bahnlinie Rostock-Stralsund,

- im Süden:         durch die Bahnlinie Rostock-Stralsund,

- im Westen:       durch das Wasserwerk, den Geländebruch östlich des Blücherquartiers, die Bebauung Ferdinandstraße 11 bis 18 und die Bebauung westlich der Bahnhofstraße sowie dem Geländebruch östlich des Lindenquartiers

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

(- o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 8 bei
 - Überarbeitung der o. g. Anlage 2 wird der Niederschrift beim Sitzungsdienst
   nach Fertigstellung als Anlage 8 a beigelegt)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt