17.02.2010 - 5 Bebauungsplan Nr. 11.W.159 ?Ehemaliger Friedric...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Epper vom Stadtplanungsamt  leitet die Diskussion ein. Sie informiert darüber dass der Aufstellungsbeschluss 2008 gefasst wurde. Im Jahr 2009 fand ein  Workshop mit 4 Planungsbüros zu diesem Thema statt.
Es ist geplant, den B-Plane in der Zeit vom 15.04. bis 17.05. 2010 im Haus des Bauens auszulegen.
Herr Fricke vom zuständigen Planungsbüro macht Ausführungen zum gesamten Vorhaben. Das Gebiet der ehemaligen Gleisanlagen wird als Mischgebietsfläche ausgewiesen. Der nördliche Teil soll gewerbliche genutzt werden. Im Mittel- und Südteil ist eine Wohnbebauung vorgesehen.
Die Bebauung erfolgt 4 bis 5 geschossig im Norden und wird damit an die vorhandene Bebauung an der Bleicherstraße angepasst, weiter südlich nimmt die Bauhöhe und die Baudichte ab. Geplant ist ein Grünstreifen von Nord nach Süd mit durchgehendem Rad- und Fußweg.
Für den nördlichen Übergang von der Grubenstraße zur Bahnhofstraße (unter der Brücke bis zum Gebiet Kuhtor) plant das Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung einen Gestaltungswettbewerb durchzuführen.
Herr Simowitsch bittet Herrn Pagenkopf um Erläuterungen zum Verkehrskonzept.
Der erste Vorentwurf zu diesem Konzept liegt nach Abstimmung mit den Ämtern vor. Es wurden mehrere Varianten untersucht. Die Variante 2 wurde als Vorzugsvariante auserwählt. Diese Variante sieht keine Unterbrechung der Bahnhofstraße vor, sondern die Umkehr der Einbahnstraßenregelung der Ferdinandstraße und der Straße Am Güterbahnhof. Im nördlichen Teil des B-Plangebietes ist eine Blockumfahrung über die Bahnhofstraße, die neue Querung (Planstraße A) zur Bleicherstraße und umgekehrt vorgesehen. Die Einfahrt in das gesamte Gebiet erfolgt über die Grubenstraße sowie über die Ernst-Barlach-Straße aus Richtung Mühlendamm als Linksabbieger und aus Richtung Steintor als Rechtsabbieger in die Bahnhofstraße. Ein links Abbiegen aus Richtung Mühlendamm in die Bleicherstraße wird nicht mehr möglich sein. Die Tempo 30-Regelung in der Bahnhofstraße soll bestehen bleiben. Die Einmündung Ernst-Barlach-Straße /Bahnhofstraße wird mit einer Ampel versehen. Dort wird es auch einen Straßenübergang für Fußgänger/Radfahrer geben.

Bis zur endgültigen Entscheidung müssen noch umfangreiche Verkehrsuntersuchungen erfolgen, um die gegenseitige Beeinflussung beider Knotenpunkte zu ermitteln. Auch über die mögliche Einrichtung eines Kreisverkehrs am Kreuzungspunkt Planstraße A, Grubenstraße, Bahnhofstraße wurde noch nicht entschieden. Sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind, wird das Konzept dem Ortsbeirat vorgestellt.
In den für die gewerbliche Nutzung vorgesehenen nördlichen Teil ist kleiner Einkaufsmarkt mit den dafür erforderlichen Stellplätzen für PKW geplant. .
Gleichzeitig wurde der eingereichte Bauantrag der Kindertagesstätte in der Bahnhofstraße angesprochen. Dabei wurde ersichtlich, dass die Anzahl der Parkplätze  für die An- und Abfahrt der Kinder und für den Lieferverkehr nicht den Erfordernissen entspricht.
Nach einer ausführlichen Diskussion bittet Herr Simowitsch um die Meinung des Bauausschusses.
Herr Blauel  verliest  daraufhin  5 Vorschläge für Änderungsanträge zum Gegenstand der Beschlussvorlage 2010/BV/0871 – Entwurf für den Bebauungsplan Nr.11.W.159 „Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ - über die einzeln abgestimmt wird.

Änderungsantrag 1
Der Geltungsbereich des B-Plans ist am nördlichen Ende so zu ändern, dass die Flächen der Unterführung unter der Ernst-Barlach-Straße, in ihrer vollen Breite und bis an den bereits sanierten Bereich „Kuhtor“  heran, Bestandteil des zu beplanenden Bereichs werden.

 

Begründung:

Die im Planungsgebiet vorgesehenen öffentlichen Flächen und die Fuß- und Radwegeverbindung nach Süden sind auf die Anbindung an die östliche Altstadt angewiesen. Nur wenn diese Anbindung zeitlich gleichzeitig und in vergleichbarer Qualität realisiert wird, können die vorgesehenen Planungsziele erreicht werden. Dies ist durch Aufnahme in das Planungsgebiet zu sichern – analog zum Anschluss an die Lindenstrasse.


Angenommen.
Abstimmungsergebnis:

dafür: 4                       dagegen: 3                 enthalten: 2


Änderungsantrag 2
Bei der im südlichen Bereich vorgesehen Fläche für Gemeinbedarf „Kindergarten“ ist die Ordnung und Regelung des ruhenden Verkehrs durch geeignete Planfestsetzungen zu sichern. Es sind zusätzliche Stellplatzflächen im Plan auszuweisen. Außerdem ist die fußläufige Erschließung des Kita-Standortes zu sichern.

 

Begründung:

Die Erfahrung an anderen Standorten zeigt, dass auch ein innerstädtischer Kindergarten in den Stoßzeiten erheblichen PKW-Verkehr verursacht. Ein großer Teil der Kinder wird mit dem Auto gebracht. Dadurch besteht zwischen 7.30 und 9.00 und nochmals nachmittags zwischen 15.00 und 17.00 ein hoher Bedarf an Kurzzeitparkplätzen. Zusätzlich werden Parkplätze für die Bediensteten und für die Anlieferung (Küche!) benötigt. Dieser Bedarf ist durch die nach Bauordnung benötigten Stellplätze (4 gemäß dem bereits vorliegenden Bauantrag) nicht abgedeckt. Es ist davon auszugehen, dass diese Parkplätze morgens bereits durch die Beschäftigten belegt sind. Es ist daher absehbar, dass es im Bereich des Kindergartens dadurch zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen wird. Dieses Problem wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass an dieser Stelle 3 Erschließungsstraßen zusammen treffen. Ein Fußweg zur Kita fehlt gänzlich.

 


Angenommen.
Abstimmungsergebnis:

dafür: 9                       dagegen: 0                 enthalten: 0



Änderungsantrag 3
Im nördlichen Bereich des B-Plans sind verbindlich Flächen auszuweisen, auf denen ein Parkhaus realisiert wird. Hierzu ist eine entsprechende Sondergebietsfestlegung zu treffen.

 

Begründung:

Nach vorliegenden Untersuchungen der RGS besteht im Sanierungsgebiet Östliche Altstadt ein zusätzlicher Bedarf von mehreren Hundert Stellplätzen. Dieses Problem wird noch verschärft, wenn die Platzfläche vor der Nikolaikirche in den kommenden Jahren saniert wird. Lediglich am Küterbruch besteht noch eine mögliche Reservefläche für die Errichtung eines Parkhauses. Diese ist jedoch für die Bewohner der südlichen Bereiche der östlichen Altstadt zu weit entfernt. Die Lösung des Problems des ruhenden Verkehrs ist Voraussetzung für die Aufhebung des Sanierungsgebietes und den damit verbundenen Zahlungen einer Sanierungsumlage an die Hansestadt. Die Fläche am Kopfende des Güterbahnhofs (auch in den Obergeschossen des Versorgungszentrums) ist für diese Nutzung zu sichern.

Die Errichtung eines Parkhauses ist privatwirtschaftlich zurzeit nicht darstellbar. Wenn der Bedarf für ein solches Parkhaus öffentlich bejaht wird, dann sind dafür von der Stadt Fördermittel bereit zu stellen. Da sich diese Fläche bereits im Sanierungsgebiet befindet, ist die Möglichkeit einer Förderung mit Städtebaufördermitteln gegeben.


Angenommen.

Abstimmungsergebnis:

dafür: 6                       dagegen: 2                 enthalten: 1


Änderungsantrag 4
Die im Kreuzungsbereich Ferdinandstraße/Bahnhofstraße/Planstraße B angeordneten Wertstoffbehälter sind anderweitig anzuordnen (z.B. in eine Platzgestaltung zu integrieren).

 

Begründung:

Der im Planentwurf enthaltene Standort befindet sich im unmittelbaren Umfeld des Haupteingangs eines vorgesehenen Kindergartens. Der Standort schließt unmittelbar an die Freifläche des Kindergartens an. Die Flächen um einen solchen Behälter herum sind erfahrungsgemäß oft verschmutzt und durch Scherben belastet. Dies bedeutet für die Kinder eine große Verletzungsgefahr. Zusätzlich verschärfen die Behälter die angespannte Parkplatzsituation an dieser Stelle.


Angenommen.
Abstimmungsergebnis:

dafür: 9                       dagegen: 0                 enthalten: 0


Änderungsantrag 5
Auf der Ostseite des denkmalgeschützten Stellwerks ist eine Baufläche auszuweisen.

 

Begründung:

Das Stellwerk stellt einen wichtigen Identifikationspunkt im ehemaligen Bahnareal dar. Es markiert auch den Versprung in der grünen Wegeachse. Ein dauerhafter Erhalt dieses Gebäudes ist nur möglich, wenn für das Gebäude eine neue Nutzung gefunden werden kann. Denkbar – und für diesen Standort attraktiv wäre beispielsweise ein Café. Die nutzbare Grundfläche des Gebäudes ist jedoch so gering, dass hierzu ein Anbau unabdingbar wäre. Dieser wäre gestalterisch so auf der Rückseite des Gebäudes einzuordnen, dass die denkmalpflegerische Gesamtwirkung nicht beeinträchtigt wird.


Angenommen.
Abstimmungsergebnis:

dafür: 8                       dagegen:0                  enthalten: 1

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 11.W.159 “Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ (Anlage 1), begrenzt

 

   im Norden durch die Ernst-Barlach-Straße,

   im Osten durch die Bebauung östlich der Bleicherstraße, die südliche fiktive Verlängerung der Bleicherstraße, die westliche Spundwand und Drainage des ehemaligen Gaswerksgeländes sowie das Gleisdreieck an der Bahnlinie Rostock-Stralsund

   im Süden durch die Bahnlinie Rostock-Stralsund,

   im Westen durch das Wasserwerk, den Geländebruch östlich des Blücherquartiers, die Bebauung Ferdinandstraße 11 bis 18 und die Bebauung westlich der Bahnhofstraße sowie dem Geländebruch östlich des Lindenquartiers.

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

Der Ortsbeirat Stadtmitte lehnt den Beschlussvorschlag unter Hinweis auf die Änderungsanträge zum B-Plan-Entwurf ab.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

X

 

 

Dafür

2

Dagegen

5

Enthaltungen

2