17.03.2010 - 11.5 Bebauungsplan Nr. 11.W.159 ?Ehemaliger Friedric...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass die Änderungsanträge Nr. 2010/BV/0871-03 (ÄA) und Nr. 2010/BV/0871-04 (ÄA) von Werner Simowitsch (für den Ortsbeirat Stadtmitte) mit Datum 12.03.2010 zurückgezogen wurden.

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
zur Beschlussvorlage

 

- Ortsbeirat Stadtmitte empfiehlt Ablehnung zur Beschlussvorlage mit Änderungsanträgen Nr. 2010/BV/0871-01 (ÄA), Nr. 2010/BV/0871-02 (ÄA) und Nr. 2010/BV/0871-05 (ÄA)

 

 

Herr Simowitsch (Vorsitzender des Ortsbeirates Stadtmitte) begründet die o. g. Änderungsanträge, zu denen eine Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2010/BV/0871-06 (SN) vorliegt.

 

 

Herr Jaeger stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung der Beschlussvorlage Nr. 2010/BV/0871 zum Bebauungsplan Nr. 11.W.159 “Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahn­hof“ - Auslegungsbeschluss in den Bau- und Planungsausschuss und den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung.

 

Es erfolgt eine Gegenrede durch Herrn Albrecht.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:  Abgelehnt

 

Zu einer Wortmeldung von Herrn Giesen hinsichtlich der Änderungsanträge des Ortsbeirates Stadtmitte nimmt Herr Simowitsch Stellung.

 

 

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Beschluss Nr. 2010/BV/0871:

 

Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 11.W.159 “Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ (Anlage 1), begrenzt:

 

- im Norden:        durch die Ernst-Barlach-Straße,

- im Osten:         durch die Bebauung östlich der Bleicherstraße, die südliche fiktive Verlängerung der Bleicherstraße, die westliche Spundwand und Drainage des ehemaligen Gaswerksgeländes sowie das Gleisdreieck an der Bahnlinie Rostock-Stralsund,

- im Süden:         durch die Bahnlinie Rostock-Stralsund,

- im Westen:       durch das Wasserwerk, den Geländebruch östlich des Blücherquartiers, die Bebauung Ferdinandstraße 11 bis 18 und die Bebauung westlich der Bahnhofstraße sowie dem Geländebruch östlich des Lindenquartiers

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

(- o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 8 bei
 - Überarbeitung der o. g. Anlage 2 wird der Niederschrift beim Sitzungsdienst
   nach Fertigstellung als Anlage 8 a beigelegt)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt