Beschlussvorlage - 2014/BV/0230

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

  1. Das Maßnahmenkonzept zum „Lärmaktionsplan der 2. Stufe für den Ballungsraum der Hansestadt Rostock“ (entsprechend Anlage 1 der Beschlussvorlage) ist schrittweise umzusetzen und die hierfür erforderlichen Mittel nach Maßgabe des Haushaltes einzustellen.
  2. Bis spätestens 31.12.2017 wird die Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahmenkonzepte zum Lärmaktionsplan (2. Stufe) in Form eines Zwischenberichtes informiert.
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Beschlussvorschriften: § 22 (2) KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

1753/64/1998 „Umsetzung des Lärmminderungsprogramms und Luftreinhalteplans“

0610/08-BV Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktions- und Luftreinhalteplanung in der Hansestadt Rostock“

 

Sachverhalt:

Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung im Bundes-

Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im sechsten Teil „Lärmminderungsplanung durch die
§§ 47 a – f wurde durch das Amt für Umweltschutz und die projektbegleitende Lenkungsgruppe ein Lärmaktionsplan für die Hansestadt Rostock erarbeitet. Im Rahmen des Lärmaktionsplanes gilt es, insbesondere Bereiche mit potenziell gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts aufzuzeigen und geeignete Maßnahmen vorzusehen, um diese Belastungen zu verringern oder zu vermeiden und die Lebensqualität in der Hansestadt Rostock zu erhöhen.

 

Die Leitlinien der Hansestadt Rostock definieren dazu übergeordnete Ziele der Stadtentwicklung, welche einen langfristigen strategischen Handlungsrahmen darstellen.


Sie werden in der Lärmaktionsplanung, welche eine kommunale Fachplanung ist, berücksichtigt und durch konkrete Maßnahmen weiter untersetzt. Genannt seien hier die Leitlinie II Hafenstadt und Wirtschaftszentrum (speziell II.3 Mobilität gewährleisten, Verkehrsbelastung senken) sowie die Leitlinie VIII Grüne Stadt am Meer (speziell VIII.2 Luft- und Lärmbelastung senken und gesundes Lokalklima schaffen).

 

Die Hansestadt Rostock wurde als einziger Ballungsraum in M-V einer umfassenden Kartierung hinsichtlich des Umgebungslärms durch den Straßen- und Schienenverkehr sowie durch Industrie- und Hafenanlagen des Seehafens unterzogen. Hauptverursacher der Lärmbelastung ist der Straßen- und Straßenbahnverkehr.

 

  • Von Lärmpegeln im gesundheitsgefährdenden Bereich sind ca. 2.900 Einwohner durch den Straßenverkehr und ca. 2.600 Einwohner durch den Straßenbahnverkehr betroffen.

 

Solche hohen Lärmbelastungen werden durch Industrie- und Hafenanlagen nicht hervorgerufen, so dass hierfür auch keine Maßnahmen vorgesehen werden. Zum Eisenbahnverkehr können bisher keine Aussagen getroffen werden, da die Kartierungsergebnisse des Eisenbahnbundesamtes (EBA) noch nicht vorliegen. Nach Auskunft des EBA werden die Lärmkarten bis Ende des Jahres 2014 fertig gestellt.

 

Die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes erfolgte unter Mitwirkung der breiten Öffentlichkeit. Dies ist in Rostock durch Information, Beteiligung und Anhörung zur Ausarbeitung der Aktionspläne erfolgt. In den Expertengesprächen, den vier Lärmforen, der Online- Beteiligung auf www.rostock-wird-leiser.de und der öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes vom 17. März 2014 bis 13. April 2014 konnten die Maßnahmen diskutiert werden. Der Prozess ist in einem gesonderten Fachbeitrag ausführlich dargestellt. Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist im Abwägungspapier zusammengestellt.
 

Den vom Lärmaktionsplan betroffenen Ortsbeiräten wurde am 23.06.2014 die Gelegenheit zur Information und Diskussion gegeben. Davon machten die Ortsbeiräte Reutershagen und Seebad Warnemünde, Diedrichshagen Gebrauch.
 

Zu den konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung von Verkehrslärm gehören Fahrbahnsanierungen, einschließlich Einbau neuer lärmarmer Fahrbahnoberflächen, Geschwindigkeitsreduzierungen, Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs durch den Bau von Kreisverkehrsplätzen und Lärmschutzwände. Durch die Maßnahmen kann die Anzahl der mit sehr hohen Lärmpegeln belasteten Einwohner deutlich gesenkt werden. Dies gilt insbesondere für Lärmbrennpunkte, also akustisch besonders auffällige Bereiche mit Lärmpegeln oberhalb 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts, mit mehr als 5 Lärmbetroffenen an einem Straßenabschnitt in oder an Misch- und Wohngebieten. Insgesamt werden im vorliegenden Lärmaktionsplan für 37 der 48 Lärmbrennpunkte aus dem Straßenverkehr geeignete aktive Lärmminderungsmaßnahmen benannt.

 

Daneben kommt der Vermeidung und Verlagerung des Kfz-Verkehrs auf den Umweltverbund eine hohe Bedeutung zu. Die Maßnahmen des LAP müssen auch in der integrierten Gesamtverkehrsplanung, der Luftreinhalteplanung, der Flächennutzungsplanung, dem Energie- und Klimaschutzkonzept sowie der kommunalen Bauleit- und Verkehrsplanung Berücksichtigung finden.

 

Der LAP kann zudem eine wichtige Grundlage für Fördermaßnahmen im Rahmen des EFRE-Programms (2014-2020) im Zuge der Städtebauförderung darstellen.


Ziel der Lärmaktionsplanung ist nicht nur die Reduzierung der Lärmbelastung, sondern auch der Schutz von ruhigen Gebieten. Diese sind vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Mit dem Lärmaktionsplan wird die Gebietskulisse für ruhige Gebiete für die Hansestadt Rostock entwickelt.


Diese beinhaltet die Landschaftsräume „Diedrichshagen“ und „Rostocker Heide“ sowie 20 Stadtoasen. Die ruhigen Gebiete erstrecken sich über eine Gesamtfläche von 6.130 ha. Das sind rund 3 % der Fläche der Hansestadt Rostock. Die Entwicklung der ruhigen Gebiete in der Hansestadt Rostock ist im Fachbeitrag „Ruhige Gebiete“ detailliert dargestellt.

 

Lärmkarten und Lärmaktionsplan sind alle fünf Jahre zu überarbeiten. Zwischenzeitlich ist über den Stand der Umsetzung der vorherigen Maßnahmen und Konzepte zur Lärmminderung zu berichten.

 

Die Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung liefern einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit der in der Hansestadt Rostock lebenden Menschen und erhöhen darüber hinaus die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt. Der LAP ist im Zuge kommunaler Fachplanungen umzusetzen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Detaillierte Ausführungen zur Abschätzung der überschlägig zu erwartenden Kosten für die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge sind im LAP Bericht Kapitel 5.2 enthalten. Eine Zusammenfassung liegt als Anlage bei. Die Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Investitionskorridore durch Priorisierung der Ämter.

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.12.2014 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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09.12.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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11.12.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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28.01.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen