09.12.2014 - 4.1.1 Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktio...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Koziolek und Frau Neumann präsentieren das Ergebnis des Lärmaktionsplanes, in welchem 3 große Themengebiete vertreten sind.

 

Frau Dr. Koziolek geht auf den Grundlagenplan ein, welcher zwei Zwischenergebnisse behinhaltet, die bereits im Ausschuss präsentiert wurden. Diese Zwischenergebnisse wurden auch in Workshops ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung sich terminlich mit der Meldung im Verzug befindet. Frau Dr. Koziolek erklärt die Abwägung der Belange.

 

Im Anschluss erläutert Frau Neumann die Ausgangsgrößen und die Vorgehensweise bei der Lärmkartierung. Ein Lärmbrennpunkt besteht bei mehr als 65 dB tagsüber und ab 55 dB nachts. Eine Gesundheitsgefährung bei diesen Werten ist nicht ausgeschlossen. Neu ist bei der Schwerpunktsetzung, wieviele Menschen in Gebieten mit hoher Lärmbelastung wohnen. Es wurden auch Ruhegebiete kartiert, bei denen eine Erhöhung des Lärms nicht erfolgen darf.

Ein großer Lärmfaktor geht von der Straßenbahn aus, hier muss die RSAG zur Senkung des Lärmpegels aufkommen.

 

Frau Neumann erklärt anhand einer Karte die Messbereiche für drei Schwerpunkte. In der Hamburger und Lübecker Straße ist eine ist der Einsatz einer lärmoptimierten Deckschicht auf der Straße geplant, um eine Lärmminderung zu erreichen, da zwischen Straßenzustand und Lärmsituation ein enger Zusammenhang besteht.

Am Tannenweg wird ein grundhafter Ausbau erfolgen.

Ein bedeutender Schritt zur Verstetigung des Verkehrs ist z. B. die Einrichtung von Kreisverkehren und 30 Zonen (hier ist eine rechtliche Prüfung durchzuführen).

 

Frau Neumann führt aus, dass der Lärmaktionsplan Aussagen zu Lärmminderung und Kosten macht und nennt Zahlen pro Maßnahme.

Wichtig ist es, den Status der Regiopole  in den Lärmaktionsplan mit aufzunehmen.

 

Herr Sohn fragt nach, was "Abmarkierung der Fahrradwege" bedeutet. Hierauf antwortet Frau Neumann, dass mit Abmarkierung die Straßenraumaufteilung gemeint ist und zu umsichtigerem Fahren der Autofahrer führen soll.

 

Weiter erklärt Frau Neumann, dass nur Straßen aufgenommen wurden, welche täglich von mehr als 4.000 Fahrzeugen passiert werden. Dies sei im Vergleich zu anderen Städten sehr fein kartiert.

 

Das Amt 73 wird dem Ausschuss den Lärmaktionsplan zur Verfügung stellen.

 

Frau Dr. Koziolek teilt abschließend mit, dass der Lärmaktionsplan in die Förderung städtischer Maßnahmen aufgenommen wurde und dass somit die Städtebauförderung ein neues Kriterium ist. Der Lärmaktionsplan ist alle 5 Jahre zu überarbeiten.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage