Beschlussvorlage - 2016/BV/2261

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 208.781,24 EUR im Teilhaushalt 61 für die Produktsachkonten 51102.56255010 Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung, 51102.76255010 Auszahlungen für die Erstellung von Bebauungs-plänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung, wird erteilt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 208.781,24 EUR durch Erträge/Einzahlungen in den Produktsachkonten 42402.44290020/64290020 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von sonstigen - Betriebskosten Vorjahre.

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Kommunalverfassung M-V, § 6, Abs. 4 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

--

 

Sachverhalt:

Die dringend benötigten Mittel zur Bezahlung diverser nicht vorhersehbarer Planungsleistungen für wichtige städtebauliche Planungen für die Entwicklung der Hansestadt Rostock sind nicht vorhanden und können innerhalb des Deckungskreises 5611/7611 nicht abgedeckt werden.

 

Liste der noch in 2016 kassenwirksam werdenden Verträge anbei.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Mehraufwand in Höhe von 208.781,24 EUR für das Produktsachkonto 51102.56255010

Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung werden durch Mehrerträge auf dem Produktsachkonto 42402.44290020 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von sonstigen – Betriebskosten Vorjahre gedeckt.

 

Mehrauszahlungen in Höhe von 208.781,24 EUR für das Produktsachkonto 51102.76255010 Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen werden durch Mehreinzahlungen auf dem Produktsachkonto 42402.64290020 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von sonstigen – Betriebskosten Vorjahre gedeckt

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

61

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft

Produkt

51102

Stadtentwicklung und städtebauliche Planung

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

56255010

Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen - städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen

Finanzhaushalt

76255010

Auszahlungen für die Erstellung von Bebauungsplänen - städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen

 

 

1.              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in UR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

170.000,000

170.000,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

         0,00

         0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

208.781,24

208.781,24

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

378.781,24

378.781,24

 

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen

 

unabweisbar:

Die dringend benötigten Mittel zur Bezahlung diverser nicht vorhersehbarer Planungsleistungen für wichtige städtebauliche Planungen für die Entwicklung der Hansestadt Rostock sind nicht vorhanden und können innerhalb des Deckungskreises 5611/7611 nicht abgedeckt werden.

Die gegenwärtige Entwicklung der HRO stellt sich sehr dynamisch und wachstumsorientiert dar. Dies zeigt sich insbesondere beim deutlichen Bevölkerungswachstum der letzten Monate. Für die nächsten Jahre sind auch weiterhin stark steigende Zahlen vorausgesagt. Lt. Bevölkerungsprognose der HRO vom 17.3.16 wird ein Bevölkerungsanstieg bis zum Jahr 2035 um 12,1 % prognostiziert. Damit wächst der Bedarf an Wohnraum deutlich und muss durch entsprechenden Wohnungsneubau schnellstmöglich gedeckt werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist dabei die kurzfristige Schaffung des entsprechenden Planungsrechtes durch die Aufstellung von Bebauungsplänen. Im Sinne der ganzheitlichen Entwicklung der HRO begrenzen sich die verstärkten Aktivitäten im Planungsbereich jedoch nicht nur auf die Aufstellung von Bebauungsplänen für neue Wohngebiete, sondern sind auch in ähnlichem Maße für Gewerbe- und Industriegebiete zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplatzangebote und Planungen für notwendige Infrastrukturmaßnahmen erforderlich geworden.

Darüber hinaus ergibt sich im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung mit ganzheitlichem Ansatz vor dem Hintergrund der in den letzten 10 Jahren veränderten Rahmenbedingungen auch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als vorbereitender Bauleitplan für die Stadtentwicklung der nächsten 15 -20 Jahre.

Für diese für die Stadtentwicklung dringend notwendigen Planungen sind zusätzliche Planungsmittel erforderlich.

 

unvorhersehbar:

Die bereits dargestellte dynamische Entwicklung der HRO in den letzten Monaten und die erst seit Anfang 2016 vorliegende neue Bevölkerungsprognose als wesentliche Grundlage für die Fortschreibung der Stadtentwicklungsziele für die nächsten 15- 20 Jahre war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das laufende Jahr in diesem Umfang nicht vorhersehbar. Um den aktuellen Anforderungen im laufenden Jahr gerecht zu werden, wurde aufgrund der Bedeutung und Dringlichkeit für die Stadtentwicklung eine Vielzahl von Planungsleistungen neu beauftragt. Auf Grund der langen Planungsabläufe vom Beginn der Planung bis zum Planungs- bzw. Baurecht hätte ein Verschieben der Beauftragung der Planungen erhebliche negative Auswirkungen für die Stadtentwicklung gehabt, da dem momentan bestehenden großen Bedarf an Wohnbauflächen so schnell wie möglich entsprochen werden muss.

 

 

2. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

40

Amt für Schule und Sport

Produkt

42402

Sportstätten und Bäder - hoheitlich

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

44290020

Kostenerstattungen und Kostenumlagen von sonstigen - Betriebskosten Vorjahre

Finanzhaushalt

64290020

Erstattungen Betriebskosten (Vorjahre)

 

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

0,00

0,00

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

306.073,80

308.061,44

Mehrerträge, -einzahlungen

=

306.073,80

308.061,44

davon bisher bereitgestellt für:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

        0,00

         0,00

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

91.000,00

91.000,00

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

215.073,80

217.061,44

als Deckungsquelle eingesetzt

 

208.781,24

208.781,24

Begründung der Mehrerträge und –einzahlungen

Nach der Betriebskostenabrechnung des KOE für das Vorjahr 2015 wurden der Hansestadt Rostock für die Sportstätten insgesamt 306.073,80 EUR erstattet.             

Die ausgewiesenen Erträge und Einzahlungen sind damit Mehrerträge bzw. Einzahlungen und können als Deckung bereitgestellt werden.

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.11.2016 - Finanzausschuss - abgelehnt

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22.11.2016 - Hauptausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 208.781,24 EUR im Teilhaushalt 61 für die Produktsachkonten 51102.56255010 Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen - städtebauliche Planung, Landschaftsplanung, 51102.76255010 Auszahlungen für die Erstellung von Bebauungs-plänen - städtebauliche Planung, Landschaftsplanung, wird erteilt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 208.781,24 EUR durch Erträge/Einzahlungen in den Produktsachkonten 42402.44290020/64290020 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von sonstigen - Betriebskosten Vorjahre.

 

 

Der Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2261-01 (ÄA) von Dr. Steffen Wandschneider für die
Fraktion der SPD wird den Hauptausschussmitgliedern übergeben.

Herr Prof. Neßelmann, Vorsitzender des Finanzausschusses, betont, dass hier ein grober Verstoß gegen geltendes Haushaltsrecht vorliegt, da die finanziellen Mittel vor Vertragsabschluss nicht gesichert waren.

Herr Methling informiert, dass das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
die Angelegenheit ausgewertet hat. Er nimmt die Kritik an und geht dabei näher auf den Sachverhalt ein. Hinsichtlich dem vorliegenden Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2261-01 (ÄA) erinnert er an den durch die Bürgerschaft gefassten Beschluss Nr. 2015/BV/1104 zur Maritimen Meile Stadthafen.

Herr Sens erklärt, dass die Fraktion der SPD Haushaltsrecht verletzenden Vorlagen nicht zustimmen wird.

Herr Prof. Neßelmann stellt klar, dass nicht die Arbeit des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft in Frage gestellt wird.

Daraufhin stellt Herr Sens den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussvorlage.

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:

 

 

Abstimmung:                                 Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

 

vertagt !

 

 

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13.12.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen