Antrag - 2015/AN/0629

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. beim zuständigen Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, dass per Rechtsverordnung gem. §558 Abs. 3 Satz 3 BGB für ausgewählte Stadtteile der Hansestadt Rostock als Gebiete mit schwieriger Wohnungsversorgung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird.
  2. unmittelbar nach Inkrafttreten des geplanten „Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG)“ das zuständige Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufzufordern, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen dann die geplante Mietpreisbegrenzung der Gesetzesnovelle gilt.
  3. unverzüglich selbst die materiellen Voraussetzungen für die Punkte 1. und 2. zu schaffen, indem stadtteilbezogen die hierfür erforderlichen Daten erhoben werden, um den Nachweis der besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zu führen. Die erforderlichen Daten sind zur begründeten Nachweisführung stetig fortzuschreiben.
  4. Der Rostocker Bürgerschaft ist bis zum 30.06.2015 über die Erledigung der o. g. Beschlusspunkte zu berichten.

 

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Sachverhalt:

 

Wie der Mietspiegel und die sich verstärkende öffentliche Diskussion zeigen, hat der Anstieg der Mietpreise in einigen Stadtteilen der Hansestadt Rostock inzwischen ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht. Dies betrifft nicht nur die teils exorbitanten Neubaumieten in vereinzelten begehrten Lagen, sondern zunehmend auch flächendeckend die Bestandsmieten privater Vermieter z.B. in der KTV, STV, im Hansaviertel oder in Warnemünde. Dieser Mietpreisanstieg führt nicht nur zu steigender Wohnkostenbelastung der Bevölkerung, sondern inzwischen auch zu einer Verdrängung alteingesessener Bewohner, welche die hohen Mieten nicht mehr aufbringen können. Für einzelne Marktsegmente, z.B. für Ein- und Zweiraumwohnungen einfachen oder mittleren Standards, ist sogar von einem gesamtstädtischen Engpass auszugehen.

 

Vor diesem Hintergrund sehen die Antragsteller – zusätzlich zu einer verstärkten Neubautätigkeit – die Notwendigkeit, die gesetzlich gegebenen Möglichkeiten zur Begrenzung zukünftiger Mieterhöhungen zu nutzen, um die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen auch zukünftig zu gewährleisten.

 

Die Antragsteller halten es deshalb für geboten, bei der Landesregierung den Erlass einer Rechtsverordnung gem. §558 Abs.3 Satz 3 BGB zu beantragen. Verschiedene Bundesländer (u.a. Bayern, Brandenburg, Hessen, NRW) haben hiervon bereits Gebrauch gemacht und für einzelne Kommunen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 vom Hundert innerhalb von drei Jahren herabgesetzt. Hiervon werden allerdings nur bestehende Mietverhältnisse erfasst.

 

Um überzogene Preissprünge auch bei Neuvermietung zu unterbinden, wird die Bundesregierung in die Kürze die sog. „Mietpreisbremse“ gesetzlich verankern. Auch hier liegt es in der Verantwortung der Länder, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen. Die Antragsteller halten es für geboten, als Hansestadt Rostock dringenden Bedarf für eine solche Regelung bei der Landesregierung M-V anzumelden.

 

Für beide Punkte 1 und 2 sind auf Landesebene umfängliche Verwaltungsverfahren zu erwarten, die längere Zeit in Anspruch nehmen, und die auch eine Analyse der Mietkostensituation in den Kommunen beinhalten. Angesichts der Dringlichkeit des Bedarfs ist es Ziel der Antragsteller, schnellstmöglich diese landesseitigen Prüfverfahren in Gang zu setzen. Die notwendigen Analysen des Rostocker Mietwohnungsmarktes sollen dann zeitlich parallel erarbeitet werden, um sie der Landesregierung im Verfahren zügig zur Verfügung stellen zu können.

 

 

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Beschlüsse

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03.02.2015 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1.              beim zuständigen Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, dass per Rechtsverordnung gem. §558 Abs. 3 Satz 3 BGB für ausgewählte Stadtteile der Hansestadt Rostock als Gebiete mit schwieriger Wohnungsversorgung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird.

2.              unmittelbar nach Inkrafttreten des geplanten „Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG)“ das zuständige Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufzufordern, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen dann die geplante Mietpreisbegrenzung der Gesetzesnovelle gilt.

3.              unverzüglich selbst die materiellen Voraussetzungen für die Punkte 1. und 2. zu schaffen, indem stadtteilbezogen die hierfür erforderlichen Daten erhoben werden, um den Nachweis der besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zu führen. Die erforderlichen Daten sind zur begründeten Nachweisführung stetig fortzuschreiben.

4.              Der Rostocker Bürgerschaft ist bis zum 30.06.2015 über die Erledigung der o. g. Beschlusspunkte zu berichten.

 

 

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05.02.2015 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - vertagt

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10.02.2015 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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10.02.2015 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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10.02.2015 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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10.02.2015 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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11.02.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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11.02.2015 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - abgelehnt

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11.02.2015 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - vertagt

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11.02.2015 - Ortsbeirat Biestow (13) - vertagt

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12.02.2015 - Ortsbeirat Südstadt (12) - vertagt

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17.02.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.02.2015 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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18.02.2015 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - abgelehnt

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19.02.2015 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - abgelehnt

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19.02.2015 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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24.02.2015 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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24.02.2015 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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24.02.2015 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - abgelehnt

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03.03.2015 - Ortsbeirat Schmarl (7) - abgelehnt

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03.03.2015 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - abgelehnt

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03.03.2015 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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05.03.2015 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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05.03.2015 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - zur Kenntnis gegeben

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11.03.2015 - Ortsbeirat Biestow (13) - abgelehnt

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11.03.2015 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1.beim zuständigen Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, dass per Rechtsverordnung gem. §558 Abs. 3 Satz 3 BGB für ausgewählte Stadtteile der Hansestadt Rostock als Gebiete mit schwieriger Wohnungsversorgung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird.

2.unmittelbar nach Inkrafttreten des geplanten „Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG)" das zuständige Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufzufordern, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen dann die geplante Mietpreisbegrenzung der Gesetzesnovelle gilt.

3. unverzüglich selbst die materiellen Voraussetzungen für die Punkte 1. und 2. zu schaffen, indem stadtteilbezogen die hierfür erforderlichen Daten erhoben werden, um den Nachweis der besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zu führen. Die erforderlichen Daten sind zur begründeten Nachweisführung stetig fortzuschreiben.

4.Der Rostocker Bürgerschaft ist bis zum 30.06.2015 über die Erledigung der o. g. Beschlusspunkte zu berichten.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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12.03.2015 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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19.03.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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25.03.2015 - Bürgerschaft - abgelehnt