11.03.2015 - 11.1 Dr. Steffen Wandschneider für die Fraktion der SP...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Nach eingehender Diskussion schlägt Frau Niemeyer folgende Änderungsanträge vor:

 

1. Änderungsantrag

Beschlussvorschlag:

 

   Punkt 3 wird gestrichen.

 

Begründung:

 

In der Stellungnahme der Verwaltung ist dargelegt, dass die Schaffung der materiellen Voraussetzungen für die Stadt nicht möglich ist.

 

Abstimmung:

 

dafür:  6dagegen: 0Enthaltungen:   3

 

 

2. Änderungsantrag 

 Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Im Punkt 1 wird nach „ausgewählte Stadtteile der Hansestadt Rostock“ eingefügt „(Kröpeliner-Tor-Vorstadt, …….. )“.

 

Begründung:

 

In den vergangenen fast 2 Jahren seit Inkrafttreten der Ergänzung im § 558 BGB hat die Landesregierung nicht von der Möglichkeit, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlas­sen, Gebrauch gemacht. Es scheint wahrscheinlich, dass sie mit Bezug auf die Mietenent­wicklung in der gesamten Hansestadt dies auch in Zukunft nicht tun wird.

Wir wollen mit dem Änderungsantrag deutlich machen, dass wir für den Stadtteil Kröpeliner-Tor-Vorstadt einen angespannten Wohnungsmarkt sehen, der die Kappung der Be­stands- und auch der Wiedervermietungsmieten notwendig macht.

Wir wollen mit dem Änderungsantrag die konkrete Benennung weiterer Stadtteile ermöglichen.

 

Abstimmung

 

dafür:  5dagegen:    1Enthaltungen:   3

Reduzieren

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1.beim zuständigen Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, dass per Rechtsverordnung gem. §558 Abs. 3 Satz 3 BGB für ausgewählte Stadtteile der Hansestadt Rostock als Gebiete mit schwieriger Wohnungsversorgung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird.

2.unmittelbar nach Inkrafttreten des geplanten „Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG)" das zuständige Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufzufordern, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen dann die geplante Mietpreisbegrenzung der Gesetzesnovelle gilt.

3. unverzüglich selbst die materiellen Voraussetzungen für die Punkte 1. und 2. zu schaffen, indem stadtteilbezogen die hierfür erforderlichen Daten erhoben werden, um den Nachweis der besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zu führen. Die erforderlichen Daten sind zur begründeten Nachweisführung stetig fortzuschreiben.

4.Der Rostocker Bürgerschaft ist bis zum 30.06.2015 über die Erledigung der o. g. Beschlusspunkte zu berichten.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt