Beschlussvorlage - 2014/BV/0044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Prioritätenlisten 2015 – Stand 26.06.2014 – (Anlage 1) für die Städtebaufördergebiete Rostock – Schmarl,  Dierkow und  Toitenwinkel werden beschlossen.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

  • Beschluss-Nr. 0007/03-BV – Rahmenplan Schmarl
  • Beschluss-Nr. 0826/00-BV – Rahmenplan Evershagen
  • Beschluss-Nr. 0438/99-BV – Rahmenplan Groß Klein
  • Beschluss-Nr. 801/27/1996 – Rahmenplan Toitenwinkel
  • Beschluss-Nr. 0201/01-BV – Rahmenplan Toitenwinkel 1. Fortschreibung und Änderung
  • Beschluss-Nr. 801/27/1996 – Rahmenplan Dierkow
  • Beschluss-Nr. 0201/01-BV – Rahmenplan Dierkow 1. Fortschreibung und Änderung
  • Beschluss-Nr. 0546/02-BV – Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)


  • Beschluss-Nr. 2011/BV/1850 – 2. Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
  • Beschluss-Nr. 0108/04-BV – Integriertes Handlungskonzept (IHK) Groß Klein und Schmarl
  • Beschluss-Nr. 1013/07-BV – Integriertes Handlungskonzept (IHK) Dierkow-Neu und Toitenwinkel
  • Pritoritätenlisten 2012 Beschluss-Nr. 2011/BV/2447 vom 05.10.2011
  • Prioritätenlisten 2014 Beschluss-Nr. 2013/BV/4719 vom 04.09.2013

 

Sachverhalt:

Aufgrund der Festlegung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung (MVBL) vom 25.09.2008 sind den jährlichen Anträgen auf Städtebauförderungsmittel aktualisierte Prioritätenlisten beizulegen. In diesen sind für jedes Förderprogramm und Fördergebiet die Einzelmaßnahmen in einer Rang- und Reihenfolge ihrer Durchführung darzustellen. Die Hansestadt Rostock ist damit aufgefordert, den erforderlichen Bedarf für Maßnahmen und deren Stellenwert innerhalb der Gesamtmaßnahme unter Berücksichtigung eines realistischen Finanzvolumens der Städtebauförderung selbst zu definieren.

 

Die Priorität einzelner Maßnahmen leitet sich maßgeblich aus der Bedeutung für den Stadterneuerungsprozess, aus den durch die Bürgerschaft und Hauptausschuss beschlossenen konzeptionellen Vorgaben, den Hinweisen der Bürger und Bürgerinnen und ihrer Gremien sowie den Vorstellungen der Verwaltung und weiterer Rahmenbedingungen ab. Vordringlich sind dabei auch die zur Verfügung stehenden Finanzmittel einschließlich des zu erbringenden kommunalen Eigenanteils zu berücksichtigen.

 

Inhaltlich konzeptionelle Grundlagen der Projekte bilden die von der Bürgerschaft bzw. dem Hauptausschuss für die einzelnen Fördergebiete und Förderprogramme beschlossenen Rahmenpläne, das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ sowie die „Integrierten Handlungskonzepte“. In diesen stadtentwicklungsrelevanten Dokumenten sind die Vorhaben des Stadterneuerungsprozesses dargestellt.

 

In den Prioritätenlisten werden diese Maßnahmen näher bezeichnet und in einen vorgesehenen Durchführungszeitraum eingeordnet. Die genaue Festlegung der Realisierung der Einzelmaßnahmen erfolgt dann mit den jährlich aufzustellenden Maßnahmeplänen, die wiederum Bestandteil der Haushaltssatzungen zu den jeweiligen städtebaulichen Sondervermögen sind.

 

Mit der Erstellung des Haushaltsplanes 2015/2016 werden beginnend ab dem Jahr 2015 die Sondervermögen aus den Städtebauförderungsprogrammen „Stadtumbau Ost – Aufwertung von Wohnquartieren (ISEK)“ und „Die soziale Stadt“ zusammengefasst. Das entsprechende Fördergebiet wird jeweils als Gesamtmaßnahme betrachtet. Es ist beabsichtigt, Anträge für das Programmjahr 2015 für die Fördergebiete Rostock – Schmarl, Dierkow und Toitenwinkel zu stellen. Für diese Gebiete wurden die erforderlichen Prioritätenlisten zur Beschlussfassung durch die Bürgerschaft erstellt.

 

Auf Grund des Beschlusses des Bundeskabinetts zum Haushalt 2014 vom 12.03.2014 zur Aufstockung des Gesamtvolumens der Bundesmittel für die Städtebauförderung von 455 Mio. EUR im Jahr 2013 auf 700 Mio. EUR im Jahr 2014 (dav. für das Programm „Die soziale Stadt“ eine Erhöhung von 40 Mio. EUR auf 150 Mio. EUR) und der höheren Bewilligungen in den letzten Jahren sowie des Bürgerschaftsbeschlusses  2014/ AN/ 5581 zur Aufstockung der Städtebauförderungsmittel wurden die geschätzten Bewilligungen ab dem Programmjahr 2014  angepasst.

 

Zudem sind entgegen den bisherigen Planungen weitere Antragstellungen ab dem Programmjahr 2015 für das Fördergebiet Schmarl vorgesehen.

 

Für die weiteren Fördergebiete Rostock – Evershagen und Groß Klein wurden keine Prioritätenlisten erstellt, da keine Programmmittel  für 2015 beantragt  werden. Die in den Maßnahmeplänen enthaltenen Vorhaben werden auf  der Grundlage der Mittel aus Bewilligungen der Vorjahre zu Ende gebracht.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

keiner

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.07.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

 

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12.08.2014 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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21.08.2014 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

Die Prioritätenlisten 2015 - Stand 26.06.2014 - (Anlage 1) für die Städtebaufördergebiete Rostock - Schmarl,  Dierkow und  Toitenwinkel werden mit folgender Änderung beschlossen:

Platz 15, Anlegen und Erneuerung des Gehwegs Petersdorfer Str., rückt auf Platz 9 vor, somit verschieben sich die ursprünglichen Punkte 9 bis 14 (Gehwegerneuerung M.-Niemöller-Str. bis Modernisierung Kita „Zwergenhaus“) jeweils um einen Platz auf 10 bis 15.

 

 

Reihenfolge der Maßnahmen Platz 9-15 lt. ursprünglicher Beschlussvorlage:

 

  9. Gehwegerneuerung M.-Niemöller-Str. (2016-2017)

10. Gehwegerneuerung Hölderlinweg – Curie-Allee (2016-2017)

11. Modernisierung Sporthalle P.-Picasso-Str. 43b (2017)

12. Modernisierung GS „Schäferteich“, P.-Picasso-Str. 45

13. Modernisierung Sporthalle Olof-Palme-Str. 25 (2018-2019)

14. Modernisierung Kita „Zwergenhaus“, P.-Picasso-Str. 37 (2018-2019)

15. Gehweg Petersdorfer Str. (2018-2019)

 

geänderte Reihenfolge der Maßnahmen Platz 9-15 lt. Änderungsantrag:

 

  9. Gehweg Petersdorfer Str. (2016-2017)

10. Gehwegerneuerung M.-Niemöller-Str. (2016-2017)

11. Gehwegerneuerung Hölderlinweg – Curie-Allee (2016-2017)

12. Modernisierung Sporthalle P.-Picasso-Str. 43b (2017)

13. Modernisierung GS „Schäferteich“, P.-Picasso-Str. 45

14. Modernisierung Sporthalle Olof-Palme-Str. 25 (2018-2019)

15. Modernisierung Kita „Zwergenhaus“, P.-Picasso-Str. 37 (2018-2019)

 

Auf die Plätze 1. bis 8. sowie 16. bis 19. hat die Änderung keine Auswirkungen.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Der Ortsbeirat stimmt dem Änderungsantrag einstimmig zu.

 

Frau Knitter bittet um Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage 2014/BV/0044.

 

Beschlussvorschlag: Der Ortsbeirat empfiehlt der Bürgerschaft, der Beschlussvorlage in der geänderten Fassung zuzustimmen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Der Ortsbeirat stimmt der geänderten Beschlussvorlage einstimmig zu.

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28.08.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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02.09.2014 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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09.09.2014 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Prioritätenlisten 2015 - Stand 26.06.2014 - (Anlage 1) für die Städtebaufördergebiete Rostock - Schmarl,  Dierkow und  Toitenwinkel werden beschlossen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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18.09.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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01.10.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Prioritätenlisten 2015 für die Städtebaufördergebiete Rostock - Schmarl, Dierkow und Toitenwinkel werden beschlossen.

 

(Prioritätenlisten 2015 (Liste Toitenwinkel geändert) liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 5 bei

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt