Beschlussvorlage - 2013/BV/4261

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.              Auf Grund des § 10 des BauGB 2004 sowie des § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.SO.127.1 für das Ortsteilzentrum Diedrichshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2)

 

3.              Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 3 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss                                                                                                   Nr. 2012/BV/3090 vom 04.04.2012

 

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans hat öffentlich ausgelegen. Die Stellungnahmen der Behörden und Trägern öffentlicher Belange, sowie der Betroffenen liegen vor. Das Abwägungsergebnis liegt der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vor.

 

Der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.127.1 für das Sondergebiet „Ortsteilzentrum Diedrichshagen“ liegt der seit dem 19.10.2000 rechtkräftige Bebauungsplan Nr. 01.SO.127 „Ortsteilzentrum Diedrichshagen“ zugrunde. Auf seiner Grundlage wurde die einst städtebaulich-räumlich ungestaltete Freifläche an einer unübersichtlichen Kreuzung in zentraler Ortslage mit dem nunmehr aus drei Häusern im Stolteraer Ring 1 bis 3 bestehenden Zentrum zur Grundversorgung der Einwohner und Gäste, zur funktionellen und gestalterischen Aufwertung der Ortsmitte bebaut und mit dem Bau des Kreisels Sicherheit und Verkehrsfluss an der Kreuzung erhöht.

Bei der Umsetzung seiner Planinhalte traten insbesondere bezüglich der Versorgungseinrichtungen lange Zeit wirtschaftlich begründete Ansiedlungsprobleme auf. Diese resultierten vorrangig aus der besonderen Lage des Ortsteils (Stadtrand, Küstennähe und damit nur halber Einzugsbereich, Tourismusraum führt zu saisonalen Bedarfsunterschieden). Im Ergebnis war deshalb ab 2007 eine Bebauung zu begrüßen, die die Planungsziele so weit wie irgend möglich umsetzte.

 

Dabei traten jedoch einige im Einzelnen vertretbare Abweichungen zu den Festsetzungen des B-Planes Nr. 01.SO.127 auf, die in ihrer Gesamtheit schließlich die Grundzüge der Planung berühren und damit eine planungsrechtliche Neuordnung erfordern. Eine Reihe von Abweichungen resultierte bereits aus der erst nach Planaufstellung möglichen, positiv zu wertenden Änderung der nunmehr mittig liegenden Zufahrtslösung zum Zentrum über den 5. Kreiselarm (z.B. Vorplatzgröße und -gestaltung, Lage und Größe der Stellplatzanlage). Andere Abweichungen betreffen die überwiegende Ansiedlung von im B-Plan als Ausnahmen definierten Nutzungen (z.B. mehr Beherbergung als Versorgung) oder auch die in den nördlich angrenzenden Landschaftsraum hineinreichende Stellplatzanlage bei gleichzeitiger Erhöhung des Grünanteils im westlichen Teil des Zentrums.

 

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.127/1 sind folgende Planungsziele angestrebt worden:

 

·         rechtliche Sicherung der auf der Basis des B-Plans Nr. 01.SO.127 errichteten Bebauung und Nutzungen inklusive erteilter Befreiungen

·         überprüfende Analyse bisheriger Planungsziele und Übernahme unverzichtbarer planungsrechtlicher Prämissen zur fortführenden Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung in Diedrichshagens Ortsmitte.

 

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Sonderbaufläche Handel dar. Somit wurde der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Das Plangebiet umfasst ca. 3,6 ha.

Kosten sind der Hansestadt Rostock nicht entstanden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungskosten, Erschließungskosten, Unterhaltungskosten für hergestellte Grün- und Verkehrsflächen werden vom Investor getragen.

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.02.2013 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - geändert beschlossen

Die Beschlussvorlage wird nur mit dem Änderungsantrag genehmigt.

Beschluss:

 

1      Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.              Auf Grund des § 10 des BauGB 2004 sowie des § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.SO.127.1 für das Ortsteilzentrum Diedrichshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2)

 

3.              Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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13.02.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

 

.             Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.              Auf Grund des § 10 des BauGB 2004 sowie des § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.SO.127.1 für das Ortsteilzentrum Diedrichshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2)

 

3.              Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung der  Beschlussvorlage 2013/BV/4261

Vertagt! (Ja: 7, Nein: 0, Enth.: 1)

 

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21.02.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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26.02.2013 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

1      Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.              Auf Grund des § 10 des BauGB 2004 sowie des § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.SO.127.1 für das Ortsteilzentrum Diedrichshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2)

 

3.              Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

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28.02.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

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06.03.2013 - Bürgerschaft - vertagt

 

- bis zur nächsten Sitzung der Bürgerschaft vertagt, damit die Ausschüsse die Vorlage abschließend behandeln können
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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26.03.2013 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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30.04.2013 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

 

1      Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.              Auf Grund des § 10 des BauGB 2004 sowie des § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.SO.127.1 für das Ortsteilzentrum Diedrichshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2)

 

3.              Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

 

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02.05.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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21.05.2013 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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29.05.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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19.06.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Auf Grund des § 10 des BauGB 2004 sowie des § 86 LBauO M-V beschließt die Bürger­schaft den Bebauungsplan Nr. 01.SO.127.1 für das Ortsteilzentrum Diedrichshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

(o. g. Anlagen - mit den Änderungen entsprechend Nachtrag Nr. 2013/BV/4261-02 (NB) -
liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt